Aus der Sueddeutschen.
"Die Tendenz in der Rechtsprechung geht dahin, dass das Grillen auf dem Balkon wegen der Brandgefahr und der Geruchsbelästigung nur mit einem Elektrogrill zulässig ist", erläutert Helena Klinger von Haus & Grund Deutschland. Abweichend hiervon sei das Grillen auf der Terrasse oder in einem angemieteten Garten zu beurteilen, das auch mit einem Holzkohlefeuer zulässig sein könnte. So meinte auch das Oberlandesgericht Frankfurt, dass es immer auf den Einzelfall ankomme. Maßgeblich seien insbesondere die Lage und Größe der Örtlichkeit, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät. In dem entschiedenen Fall war auf einer Terrasse und nicht auf einem Balkon gegrillt worden (20 W 119/06).