@fleischlein
@Frank74
Geht davon aus, dass die Rechtslage geprüft ist, denn sonst würde ich
das mit "Garantie" nicht öffentlich schreiben.
Unter freiwillig versteht der Normalbürger, kann ich muß ich aber nicht.
Freiwillig im Sinne der Garantie bedeutet aber nicht, dass der Hersteller
machen kann was er will, sondern das die gegebene Garantie nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist. Sie ist aber für den Anbieter der Garantie verpflichtend,
weil der Kunde die Garantie mit dem Produkt erworben hat, sie also Teil
eines gültigen Vertrags ist.
Wenn die Garantiebedingungen regionale oder sonstige Einschränkungen
beinhalten, dann sind diese gültig, soweit sie nicht die gesetzliche
Gewährleistung einschränken.
Die Garantie dieses Herstellers ist nicht regional beschränkt, denn weder
die analogen und digitalen Angebote, die AGB, Angaben zur Garantie als
auch die Rechnungen enthalten diese Einschränkungen.
Wem das Risiko zu groß ist, der kauft seine Produkte dort wo er glaubt am
besten ausgehoben zu sein. Ich gehe gern kalkulierte Risiken ein, kaufe meine
Grills i.d.R. im deutschen Fachhandel, weil ich dort Beratung und einen guten
Service erwarte und bisher auch bekommen habe.
Manchmal auch in fränkisch und das hört sich dann wie Ausland an
.