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Der Ebay-Schnäppchen-Thread....

Alu-Seitenteilen in Ravensburg für 10€…
..hatte ich mir gerade gekauft, Kontodaten hatte sie mir schon gesendet ., plötzlich will die Dame 139€, hat es auch gleich in der Anzeige geändert. Sie hätte sich im Preis vertan weil sie mehrere Sachen auf Kleinanzeigen hat etc...mal schauen, ob sie da wieder rauskommt...
 
..und jetzt hat sie sie Anzeige rausgenommen...
Bekomme ich die via 'Kleinanzeigen' gepackt -Gesprächsverlauf habe ich ja gespeichert..oder kann die sich rauswinden...habt ihr da Erfahrung??
 
Wird sie schreiben, war jemand schneller, und der hat den Grill bekommen....

Denke da kannst nicht drauf bestehen...

Meine Meinung
LG
Wupp
 
sie hat 'OK, Deal' geantwortet und mir sogar ihre Bankdaten mitgeteilt.. deutlicher gehts ja fast nicht.. :hmmmm:
 
sie hat 'OK, Deal' geantwortet und mir sogar ihre Bankdaten mitgeteilt.. deutlicher gehts ja fast nicht.. :hmmmm:
Abhaken und vergessen. Alternativen gibts in gutem Zustand für 30-40€.
 
Abgehakt hab ich das schon.. wollte der Dame nur noch einen Reindrücken, gemein wie ich bin...:DS:
 
Abgehakt hab ich das schon.. wollte der Dame nur noch einen Reindrücken, gemein wie ich bin...:DS:
Vertrag ist Vertrag, also eine gleichlautende Willenserklärung zweier oder mehrerer Parteien, in deinem Fall sogar Beweisbar.
Die Unterlagen zum Anwalt und dann kann der Arbeiten und man selber wartet was herauskommt.
:anstoޥn:
 
Die Unterlagen zum Anwalt
.. da muss erstmal die RSV zustimmen.. und bei dem 'kleinen' Streitwert..
mal schauen, evtl hab ich die Wioche mal die Muse, das zusammenzustellen und der RSV vorzulegen...
 
.. da muss erstmal die RSV zustimmen.. und bei dem 'kleinen' Streitwert..
mal schauen, evtl hab ich die Wioche mal die Muse, das zusammenzustellen und der RSV vorzulegen...
Bleibt die Frage, ob man damit wirklich seine RSV belasten will.

Denn eigentlich geht’s nur ums Prinzip.
 
Denn eigentlich geht’s nur ums Prinzip.
exakt.. siehe #3030.. aber wahrscheinlich laß sich mir bei dem frühsommerlichen Wetter dadurch nicht die Laune verderben und setze mich leiber unter meinen blühenden Kirschbaum in den Garten...anstatt die RSV zu behelligen..(btw: 'Kleinanzeigen' macht da gar nix, die sind komplett raus, empfehlen sogar, sich bei unlösbaren Meinungsdifferenzen direkt an einen RA zu wenden..)
 
exakt.. siehe #3030.. aber wahrscheinlich laß sich mir bei dem frühsommerlichen Wetter dadurch nicht die Laune verderben und setze mich leiber unter meinen blühenden Kirschbaum in den Garten...anstatt die RSV zu behelligen..(btw: 'Kleinanzeigen' macht da gar nix, die sind komplett raus, empfehlen sogar, sich bei unlösbaren Meinungsdifferenzen direkt an einen RA zu wenden..)
Sorry für den Ärger. War nur ein gutgemeinter Tipp…🥴

Grüße
Christian
 
Nicht wirklich ein Schnäppchen, aber wird in der Form nicht mehr hergestellt:

Lyonerpfanne aus echtem Gusseisen

Hab ich in der Ausführung tatsächlich auch noch nicht gesehen, ich kenne die mit dem Aufdruck 'Schlemmer-Guss' nur als Variante aus Aluguss:

Lyonerpfanne aus Aluguss
 
Vertrag ist Vertrag, also eine gleichlautende Willenserklärung zweier oder mehrerer Parteien, in deinem Fall sogar Beweisbar.
Die Unterlagen zum Anwalt und dann kann der Arbeiten und man selber wartet was herauskommt.
:anstoޥn:
ganz so einfach ist es dann doch nicht, es gibt da noch das Thema:

Wann liegt ein Eigenschaftsirrtum vor?
Der Eigenschaftsirrtum ist ein ausnahmsweise beachtlicher Irrtum bei der Willensbildung. Er ist im BGB ausdrücklich geregelt (§ 119 Abs. 2 BGB) und liegt vor, wenn sich der Erklärende über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder einer Person irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist.

Da der Preis eine durchaus verkehrswesentliche Sache darstellt, sieht es klagemäßig schlecht aus.
 
Da der Preis eine durchaus verkehrswesentliche Sache darstellt, sieht es klagemäßig schlecht aus.
Naja, ganz so einfach ist dann doch auch nicht, so könnte sich ja Jeder aus einen Vertrag herauswinden, wenn sich nach Abschluss noch Jemand findet der bereit ist mehr zu zahlen.
Wenn der Preis nur günstig war und auch kein Tippfehler in der Anzeige vorlag (wie im vorliegenden Fall wohl geschehen) sehe ich hier sehr gute Chancen für den Kläger (Vorhandene Beweismittel vorausgesetzt,
also Pdf-Ausdruck der Anzeige, digitaler Schriftverkehr mit Preiseinigung)
Die Beweislast für den Eigenschaftsirrtum liegt bei der Gegenseite.
Von der Sache her, muss man in diesem Fall schon Spaß an der Geschichte haben,
ich hätte wohl das Geld wie vereinbart überwiesen, auf den bestehenden und beweisbaren Vertrag hingewiesen und mit Klage gedroht, dann mal schauen was passiert.
:anstoޥn:
 
Haha, nein. Den Eigenschaftsirrtum bitte vom selbstverständlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum abgrenzen. Ansonsten wären bei einer Anfechtung (die nicht einmal erklärt wurde) auch noch die Rechtsfolgen zu beachten, hier v.a. Schadensersatz, gerichtet auf das "negative Interesse". Bei dem Gegenstandswert ist das alles aber akademisch. Da würde ich höchstens aus Jux einen Praktikanten dransetzen, ansonsten auch bei Deckungszusage einer RSV das Mandat ablehnen.
 
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