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Der gestohlene Grill

trifft das nur für den Garten zu oder auch für die Terrasse???
 
Aber Gänse sind schlau. Das wird sich schnell unter denen rumsprechen, was du so nach Feierabend machst :D
Dann muss man eben gleich die ganze Mannschaft auswechseln. ;)
 
Ein Glöcklein Dran machen und dann
Ich sach nur Sauposten aus beiden Läufen selbst auf die Gefahr hin das mein Grill zuviel
Luftlöcher hat:crucified:
 
Tag,

als ich meinen Smoker gekauft habe, habe ich bei der HUK24 per Mail angefragt, ob er im Garten versichert ist.
Hier der Auszug aus der Antwort der HUK24:
"Die Erweiterung gilt für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln / -geräten. Werden die Sachen beschädigt oder zerstört, besteht kein Versicherungsschutz.

Gartenmöbel sind alle Möbel, die für die Verwendung im Garten entworfen sind (wie beispielsweise der Gartengrill). Gartengeräte sind alle Geräte, die zur Bearbeitung und Pflege des Gartens dienen, wie z.B. Spaten, Harke, Gartenschlauch, Rasenmäher etc. Keine Gartenmöbel bzw. Gartengeräte sind normale Möbel, die im Garten benutzt werden sowie Sachen, die der Verschönerung des Gartens dienen, wie z.B. Skulpturen, Gartenzwerge oder Glaskugeln."

Gruß AeroTwo
 
Hier der Auszug aus der Antwort der HUK24:
"Die Erweiterung gilt für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln / -geräten. Werden die Sachen beschädigt oder zerstört, besteht kein Versicherungsschutz.

Gartenmöbel sind alle Möbel, die für die Verwendung im Garten entworfen sind (wie beispielsweise der Gartengrill).


Glück gehabt, aber ohne den erweiterten Zusatz bzw. die explizite Nennung des Grills würde es düster aussehen. Es gibt also doch grillfreundliche Versicherer... :thumb1:
 
Manchmal ist das alles nicht so einfach, oder gerade einfach:

Diebstahl ist weiter nix wie "einfache Wegnahme".

Diebstahl - besonders schwerer Fall- liegt immer dann vor, wenn die entwendete Sache nicht einfach wegzunehmen war, sondern zur Tatvollendung zusätzliche Hindernisse zu überwinden waren, wie: Aufhebeln von Türen und/oder Schlössern, gewaltsames Entfernen des Diebesgutes (wenn es z.B. einbetoniert oder angeschraubt war und herausgerissen wurde), Durchtrennung von Ketten und Stahlseilen, um nur einiges zu nennen.

Die nächsthöhere Stufe wäre dann der Raub, der vollendet ist, wenn einer Person unter Gewaltanwendung und gegen deren Willen etwas abgenommen wird.

Zu beachten: Beim Taschendiebstahl wird zwar dem Geschädigten auch etwas gegen seinen Willen abgenommen, aber eben unbemerkt und dadurch ohne Gewaltanwendung. Andernfalls wieder Raub!

Da kann sich nun der oder die freuen, die ein Grillmonster ihr eigen nennen;-)
 
Naja, klein war mein Smoker nicht (im Vergleich zu ner Kugel z.B.) und leicht - im Vergleich zum Auslieferungszustand - auch nicht wirklich, da ein paar Steine im Innenraum für trägere Reaktionen auf Öffnen etc. sorgten. Und jetzt kommt das Beste: Die Räder fielen tatsächlich spätestens nach 3m ab. Die Einfahrt ist ca 10m lang ... Aber trotzdem: Wech isser! Ich hoffe den Dieb hat der Schlag getroffen als er gesehen hat das mehr als 50% nicht vom Schrotthändler "versilbert" werden, da diese Masse aus Stein und nicht Stahl war!

Gruß - Wolfgang
 
Naja, klein war mein Smoker nicht...
Gruß - Wolfgang


Sers Wolfgang,

ist das tatsächlich Dein Fall?

Wenn ja, dann poste doch bitte mal die Tarifbedingungen Deiner Hausratversicherung, nach denen der Versicherer die Leistung verweigert hat.

Oder deckt sich der Bedingungsteil mit der Urteilsbegründung: "Grill nicht versichert bei einfachem Diebstahl, wenn nicht explizit als Gartengerät benannt und diese bei einfachem Diebstahl versichert sind."

Zusätzlich ist es m.E. übel, dass es von Seiten des Hausratversicherers zu einem Prozess kommen musste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Das ist nicht mein Fall. Aber es passt leider von der Aktualität her ... Denn mein Smoker wurde tatsächlich geklaut. Eine entsprechende Versicherung war erst garnicht abgeschlossen. Unter Anderem weil es ein Billigteil war und weil in dem Kuhkaff niemand sein Auto abschließt ...

gruß - Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Tip hierzu wäre folgender:

Vor einem Schadensfall mit der Versicherung sprechen und falls der Grill nicht automatisch mitversichert ist, diesen dann explizit in die Hausratversicherung mit aufnehmen lassen. Es gibt ja eine Beratungsdokumentation in welcher z.B. auch "Besonderer Wünsche" des Versicherungsnehmers notiert werden.

Dann gleich ein paar Bilder und eine Wertschätzung an den Versicherungsvertreter übermitteln und dann gibts auch keine Probleme im Schadensfall.

Grad bei der Hausratversicherung ist es wichtig seine Hobbies und dazugehörige Geräte mit entsprechendem Wert anzugeben.

Viele Grüße
Jens
 
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