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Der "Habe ich mir zuletzt gekauft" Thread

vielleicht auch gerade deshalb, da er preisbewusst ist ? :thumb2:
Da liegst Du tatsächlich nicht verkehrt. Der aktuelle VW Amarok ist (mit gleichen Ausstattungsmerkmalen) teurer, als der aktuelle RAM inkl. Importkosten. Preisbewußt und vernünftig wäre es allerdings, sich einen Kia Sportage o.ä. zuzulegen. Würde auch seinen Zweck erfüllen und massig Knete sparen.
 
Da liegst Du tatsächlich nicht verkehrt. Der aktuelle VW Amarok ist (mit gleichen Ausstattungsmerkmalen) teurer, als der aktuelle RAM inkl. Importkosten. Preisbewußt und vernünftig wäre es allerdings, sich einen Kia Sportage o.ä. zuzulegen. Würde auch seinen Zweck erfüllen und massig Knete sparen.
macht aber lange nich so viel Spaß !
 
vernünftig wäre es allerdings, sich einen Kia Sportage o.ä. zuzulegen.

Hi,

der RAM begeistert mich schon seit Jahren, leider wohn ich jetzt in Österreich, und die verlangen exorbitante Summen
für Steuer und Versicherung. Sonst würd ich Dir nen Tausch anbieten :D
Den Sportage fahr ich jetzt seit 4 Jahre und hab den Kauf noch nie bereut. Einziges Manko ist das Schiebedach bei meinen
knapp 2 meter, aber das Problem hab ich in fast jedem Auto...
Ich hab dafür jetzt meine Fat Lady -> https://www.grillsportverein.de/for...t-gekauft-thread.132914/page-903#post-2672190
:D:D:D
Ist auch unvenünftig...

Jan
 
... der RAM begeistert mich schon seit Jahren, leider wohn ich jetzt in Österreich, und die verlangen exorbitante Summen
für Steuer und Versicherung.

@nazguhl
Hier darfste mal kucken:
RAMaktuell.jpg
 

Anhänge

  • RAMaktuell.jpg
    RAMaktuell.jpg
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der RAM begeistert mich schon seit Jahren, leider wohn ich jetzt in Österreich, und die verlangen exorbitante Summen
für Steuer und Versicherung.
wenn Du ihn als LKW anmeldest geht es so halbwegs. Dazu musst aber entweder den mit der langen Ladefläche nehmen, oder hinten eine Kleinigkeit umbauen (dass Du unter den Hinten Sitzen noch ein Staufach hast, das zur Ladefläche gezählt werden kann)
 
wenn Du ihn als LKW anmeldest geht es so halbwegs. Dazu musst aber entweder den mit der langen Ladefläche nehmen, oder hinten eine Kleinigkeit umbauen (dass Du unter den Hinten Sitzen noch ein Staufach hast, das zur Ladefläche gezählt werden kann)
Und darfst du dann noch an einem Sonntag damit fahren?
 
Und darfst du dann noch an einem Sonntag damit fahren?
Soweit ich weiß schon, außer im Hängerbetrieb und bei gewerblicher Nutzung. Aber über den Behördenirrsinn kann man sich wirklich nur wundern. Die Straßenverkehrszulassungsbehörde betrachtet meinen RAM als LKW, weil es so in den Fahrzeugpapieren steht. Das Finanzamt interessiert hingegen überhaupt nicht, was in den Fahrzeugpapieren steht und hat entschieden, daß es sich um einen PKW handelt und besteuert ihn demzufolge nach Emmissionsklasse und Hubraum. Unter meinen Hintersitzen befinden sich zwar große Staufächer, die das Finanzamt allerdings auch nicht als Ladefläche akzeptiert, da sich darüber Sitzgelegenheiten zur Personenbeförderung befinden. Damit der RAM als LKW eingestuft werden könnte, müßte nach der Rechtsauffassung des FG Nienburg der Fahrzeugzweck erkennbar, d.h. ganz überwiegend, der Lastenbeförderung dienen. Dazu müßten die hinteren Fenster der Fahrerkabine verblecht und die Sicherheitsgurte irreversibel entfernt werden.
 
Hatte da mal was beim Pferdesport mitbekommen, wo sich die Turnierreiter die schweren Geländewagen als LKW angemeldet hatten und dann am WE auf Turnier waren...
Was daran aber wahr war... kann ich nicht sagen, aber wenn ich das richtig interpretiere, ist das Thema auch dir nicht ganz klar,
Ohne Hänger ja???
mit Hänger nein ???
Kommt mich persönlich komisch vor...
klingt so ein wenig nach "wasch mich aber mach mich nicht nass"...
 
Hatte da mal was beim Pferdesport mitbekommen, wo sich die Turnierreiter die schweren Geländewagen als LKW angemeldet hatten und dann am WE auf Turnier waren...
Was daran aber wahr war... kann ich nicht sagen, aber wenn ich das richtig interpretiere, ist das Thema auch dir nicht ganz klar,
Ohne Hänger ja???
mit Hänger nein ???
Kommt mich persönlich komisch vor...
klingt so ein wenig nach "wasch mich aber mach mich nicht nass"...

Zu sportlichen Zwecken geht das auf jeden Fall.
 
Ohne Hänger ja???
mit Hänger nein ???
Kommt mich persönlich komisch vor...
Hatte es ja oben bereits erwähnt, was da abgeht ist tatsächlich komisch und läßt sich mit logischer Herangehensweise nicht nachvollziehen. Wie könnte es sonst sein, daß zwei innerdeutsche Behörden das identische Fahrzeug unterschiedlich klassifizieren?
Konkret ist es mir passiert, daß ich an einem Sonntag mit meinem 2,7 t Anhänger Holz aus dem Wald geholt habe. Beim Verladen hat mich der Jagdpächter angesponnen, daß ich ihm mit dem Lärm sein Wochenendvergnügen versaut hätte. Prompt hat mich anschließend auf dem ca. 4 km lagen Nachhauseweg eine Polizeistreife auf der Kreisstraße angehalten. Nach einer 10-minütigen Zurechtweisung, daß für LKW der Hängerbetrieb an Wochenenden nicht zulässig sei, durfte ich meinen Weg straffrei fortsetzen. Allerdings wurden mir für den Fall weiterer Zuwiderhandlungen empfindliche Strafen angedroht. Da es den Jagdpächter inzwischen nicht mehr gibt und die Polizeidichte an meinem Wohnort mehr als überschaubar ist, kann ich wieder machen, was ich will, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Deshalb habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert, ob die Ermahnungen der Exekutive zutreffend waren.
 
Naja, das ist ein endloses Thema.
Gerne wird der "LKW" auch abgelehnt, weil ein Crew Cab z.B. 6 Sitzplätze eingetragen hat.
Sowas gibt es den Behörden nach nicht.
Summa sumarum, es geht wieder mal nur ums Geld
 
Und darfst du dann noch an einem Sonntag damit fahren?

Also das ist bei uns immer ein kleines Problem, und es kommt imho auf den genauen Wortlaut an.

Ein Kumpel von mir hatte als Firmenwagen einen alten Golf, nur 2 Vordersitze, dann "Ladefläche" :D
und als LKW angemeldet (typisiert)
Wir sind dann mal um 4 uhr fischen gefahren, und da gibts bei uns so eine Verbindungsstraße mit einem Verkehrsschild "Fahrverbot für LKW" ohne Gewichtsbeschränkung o.ä.
Als uns der nette Herr vom Trachtenverein dort aufghalten hat, tja ... Strafe zahlen, dafür steht ja da vorne das Schild :woot:
jaja .. der Amtsschimmel wiehert vor sich hin ....

:weizen:
 
Das Verbotsschild Nr. 253 für LKW gilt aber erst bei mehr als 3,5 to.
Da sollte der Golf noch drunter sein. Guxtu http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_vorschriftzeichen3.html
Ich habe auch so nen 2-Sitzer als LKW, der fällt nicht unter Sonntagsfahrverbot, auch nicht mit Anhänger.
Geschwindigkeitsbeschränkung gibts auch nicht - ich darf fahren was die Mühle hergibt.
 
Das Verbotsschild Nr. 253 für LKW gilt aber erst bei mehr als 3,5 to.
Da sollte der Golf noch drunter sein. Guxtu http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_vorschriftzeichen3.html
Ich habe auch so nen 2-Sitzer als LKW, der fällt nicht unter Sonntagsfahrverbot, auch nicht mit Anhänger.
Geschwindigkeitsbeschränkung gibts auch nicht - ich darf fahren was die Mühle hergibt.


@Karl-Heinz Koithahn hat einen 9 Tonner Viehtransporter abgelastet auf 7,49 Tonnen für den alten 3er Lappen. Damit kannst (ohne Anhänger) auch am Wochenende fahren.

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Man gut!!!
 
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Was zum pudern, was zum spritzen, was zum temperatur messen :)

Noch ne kleine Salbe hier
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und noch ne kleine salbe da

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