...Egal was... bedeutet, daß nichts was einmal eingefrohren wurde, nach dem auftauen in diesen Aggregatzustand zurückversetzt werden darf.
Es sei denn es wird durchgegart. Hackfleisch (Würste werden im allgemeinen aus Hackfleisch gemacht) und so verlangt es die Hackfleischverordnung
http://www.leverkusen.de/vv/forms/7/487.pdf) darf nicht mal über Nacht
gelagert werden. Es gibt Verpackungsmethoden mit Schutzgas welche erlaubt sind im Lebensmittelbereich, um Hackfleisch länger zu lagern. Diese sollten aber im privaten Bereich kaum zur Verfügung stehen.
Da aber wiedermal die Eier klüger als die Henne sind...
Wie arbeiten hier alle mit Lebensmitteln und ich denke mal da haben gewisse Regeln eingehalten zu werden. Diese Regeln kann jeder für sich (Privat) bestimmen, jedoch ist sogleich Jeder froh, daß sie in der Gastronomie
eingehalten werden (zum Großteil - weil es gibt überall Dreckbeutel)
Die Frage war explizit an einen Metzger oder Koch gestellt.
Und da sich noch kein weiterer hier, als einer der oben genannten Berufsgruppen, geoutet hat, verstehe ich div. Kommentare nicht.
Ein Küchenchef hat die Frage beantwortet und ich denke mal ich weiss wovon ich rede.
Genauso wie ich einen Elektriker nichts zu erzählen brauch, gehe ich mal davon aus, daß die Frage bis auf eine Sache beantwortet wurde.
Im übrigen lassen sich meine Aussagen, vom jeweilig ansässigen, Gesundheitsamt, auf den Wahrheitsgehalt überprüfen.
Das Hauptproblem ist Bakterienvermehrung beim Auf und wieder Einfrieren.
gerade Hackfleisch hat eine extrem große Ober und somit Angriffsfläche
für Bakterien und sonstigen Schnodder. Diese greifen das Fleisch an werden eingefrohren und haben beim erneuten Auftauen wieder viel Freude am weitervermehren.