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Gibt es eine gesetzliche Vorgabe wie nah ein Gasgrill an Gegenständen stehen darf?

Naja... meistens gille ich ja vergammelten Fisch oder Autoreifen... Die Reste werfe ich dann rüber zu den Nachbarn in den Garten.... Keine Ahnung, warum die sauer sind.

Ja, muss ich mich mal erkundigen, ob es Schiedsstellen gibt. Meine Rechtsschutz bietet sowas ja auch an.
 
Vielleicht lebt der Frömmste ja auch auf der anderen Seite. ...


Hallo Guido,

will sagen: Nimm die Beschwerden deiner Nachbarn ernst.

Dein Zitat: "es waren nur ein paar low&slow Würstchen (ca. 40Min) im Speckmantel",
- Vierzig Minuten Fettbrandgeruch, da hätte ich mal nachgefragt. -
Und dann als Zugabe die "4 Fertig Hamburger .. direkt auf den Grill gelegt." ...?
Wundert mich nicht, wenn da nicht nur Türen zuknallen.


Grillen sollte so lecker duften, das die Nachbarn kommen und nachfragen. ;)


Frag doch wirklich mal im Ort nach, ob es Schiedsstellen gibt.
Vielleicht kann da euch geholfen werden.

Gruß
Peter


Ich kenne den Nachbarn zwar nicht aber Naja ob der Nachbar so fromm ist , wenn er ihm das Reden auf der eigenen Terrasse verbietet. Wenn er so fromm ist , dann soll er mal die Kirche im Dorf lassen, sorry das Wortspiel konnte ich mir nicht verkneifen.

2. Ok der Nachbar hat Angst vor Hunden, kann ich nachvollziehen. Dann wird ihm eine Lösung angeboten "ohne Kosten" und die wird abgelehnt , was soll man davon halten ?

So wie es sich für mich anhört, ist der Nachbar nicht eine einer gütlichen Einigung interessiert. Nicht beim Punkt Hund noch beim Punkt Sichtschutz , noch beim Punkt Grill.
Ich kann falsch liegen , wäre aber daran interessiert wie die Sache ausgeht.

Grüße
W1z
 
Thema Palisaden-/Sichtschutzzaun:
Es gibt jeweils abweichende gesetzliche Vorgaben der ortsüblichen Bebauung und Einfriedung von Grundstücken.
Beispiel:
Wenn der Sichtschutz nicht über 180cm Höhe und 650cm Breite geht, ist er genehmigungsfrei, darüber hinaus wird daraus eine baugenehmigungspflichtige Einfriedung.

Thema Hunde und Bepflanzungen:
Wenn der Nachbar Angst vor Hunden hat und diese die Möglichkeit haben, in seinen Garten zu gelangen, weil er keinen ausreichenden Schutzzaun gebaut hat, ist das sein Problem - Du hast ja auch ein Nutzungsrecht Deines Grundstücks. Hier wäre die ortsübliche Zaunhöhe (meist 120cm) ein Anhaltspunkt - dann hat der Nachbar den Schwarzen Peter.
Jeder Nachbar muss auf Verlangen seine Anpflanzungen mit den Abständen vorlegen. Anpflanzungen, die nicht den Pflanzabstand einhalten, müssen versetzt oder beseitigt werden - hier gibt es auch Verjährungsfristen zu beachten.
Heckenanpflanzungen bis 200cm bedürfen z.B. 60cm Abstand zur Grundstücksgrenze, darüber hinaus 100cm (kann je nach Bundesland variieren). Schattenwurf stellt keinen Eingriff oder eine Beeinträchtigung dar.

Thema Aufstellplatz und gesetzliche Vorschriften für einen Gasgrill:
Es gibt das Landesimmissionsschutzgesetz, in dem Belästigungen durch Emissioen (z.B. Qualm und Rauch) geregelt werden.
Dein Gasgrill hat ein CE und einen TÜV, somit ist eine allgemeine Betriebssicherheit gegeben und niemand kann Dir einen gesetzlichen Mindestabstand oder Aufstellungsort vorschreiben.
Sollen sie ruhig die Polizei rufen, wenn Du das nächste Mal grillst - ich bezweifle, dass die Uniformierten überhaupt ausrücken werden, wenn sie den Anzeigeninhalt vorgetragen bekommen.
Ein Grillprotokoll ist aber dennoch sinnvoll, so kannst Du belegen, wann Du gegrillt hast.
Wenn ich richtig lese, so beschwert sich der Nachbar über den Geruch/Gestank und nicht über Rauch oder Qualm?

Dann lies bitte §7:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...id=991&val=991&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=0

Beachte bitte die Formulierung konzentriertes Eindringen ...
IMHO ist dies eine Vorrichtung - Schornstein oder Rohr.

Zum Schluß:
Mittagsruhe, Unterhaltungen etc.:
Da ihr eine Reihenhaussiedlung seid, gibt es vll. eine Satzung ähnlich der eines Kleingartenvereins. Diese muß Dir beim Kauf vorgelegt und von Dir unterschrieben werden.
Ansonsten hälst Du Dich nur an das Bundeslärmschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_32/gesamt.pdf

Ich habe auch eine Reihenhaussiedlung an mein Grundstück angrenzen - 3 Reihen laufen auf mein Grundstück zu.
Ich wurde von meinem direkten Nachbarn auch angebrüllt, weil ich eine Bohrmaschine in die Hand genommen habe, keine Mittagsruhe einhalte und den Mutterschaftschutz seiner Frau (die ich niemals für mich arbeiten lassen würde ...) ignoriere.
Auf meinen Vorschlag, die Polizei doch umgehend zu verständigen, damit ich zeitgleich eine Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung machen könne, kam er nicht mehr nach.
Eigentlich ist er nur neidisch auf meine Grundstücksgröße - die ist 15x seiner Fläche - da geht nichts mit Spielzeugen zur Bearbeitung.

Zum Glück grillt der auch ordentlich mit viel Qualm und regelmäßig - somit kann er mir da nichts vorwerfen.

Also Kopf hoch, nicht ins Bockshorn jagen lassen und alles protokollieren.
Nimm die Infos für Dich und halte den Nachbarn kurz - das Recht ist auf Deiner Seite.
Ich führe sogar ein Lärmschutzprotokoll, seitdem ist Ruhe, nachdem ich dies der Polizei vorgelegt habe und den Beamten das Bundeslärmschutzgesetz zum Lesen gegeben habe. Seitdem ruft mich der Kontaktbereichsbeamte nur noch an und fragt das Protokoll ab bei Beschwerden. Ich habe sogar einen Schallpegelmesser im Einsatz und alle Betriebserlaubnisse der eingesetzten Geräte mit Schallpegelangabe parat.

Der absolute Witz an meiner Sache ist, dass ich von 18 Parteien den "Lärm" ertragen muss - irgend einer baut immer ...

(Dies hier ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung meiner eigenen Erfahrungen)
 
Mist, da bin ich echt froh um meine Nachbarn.

Ich glaube die geben auch keine Ruhe wenn du den Grill ins letzte Eck stellen würdest.

Was sagen denn die anderen Nachbarn über deinen direkten Nachbarn? Gab es früher schon Ärger?
 
Himmelsrichtung?
Hauptwindrichtung ist bei Dir West.
Hund:
Dein Hund darf bei Dir rumlaufen, wie er will! Schutz? Maschendrahtzäune gibt es in stattlicher Höhe und der Draht behindert den Lichtfluss für Nachbars Pflanzen in keinster Weise.....schön ist natürlich anders, Dein Bauwerk dient ja aber der Funktionalität des Raubtierschutzes.
Ja, ich würde mal zum Kaffee einladen und diesen Punkt auch so unterbreiten. Hoffentlich können Deine Nachbarn aber beim Besuch feststellen, dass Euer Hund ein ganz friedlicher ist und die o. a. Maßnahme damit überflüssig wird. Leider lässt sich ein Hund nicht täuschen....wenn Deine Nachbarn wirklich einen schlechten Charakter haben, wird es Dir Dein Hund schon mitteilen, leider auch direkt den Nachbarn...
Es ist ein älteres Anwesen und die wollen Ihren Staus Quo behalten....so sieht das aus......auch diese "wunderschöne" Glassteinwand ist bestimmt mit ihrer "Hilfe" entstanden.
"Scheibenvilla" ist immer eine nette Sache......besonders das "Mittelstück".

Grill:
Wenn Du Dich weiterhin mit grillen beschäftigst, wirst Du sowieso aufs "smoken" kommen. Spätestens dann ist mit dem Nachbarn sowieso aus....jedenfalls, wenn der Grill da stehen bleibt.
Da ist so ein schönes Gartenhäuschen.
Versuch ohne Kosten: Deine Überdachung dort hinten mal hinstellen....direkt vor das Häuschen. Geht es mit dem Wind?
Strom: Es soll so Kabel geben, die man zum Rasen mähen und andere temporäre Tätigkeiten mit Elektrogeräten nutzen kann.....Verlängerung oder so heißen die.....da würde ich mir erstmal gar keinen Kopf machen......und wenn das Kabel im Blumenbeet liegt, oder an Stäben hängt....völlig egal, die können das ab.
....und wenn denn diese Lösung da hinten läuft (Wind und natürlich auch weitere Nachbarn), dann verpasst Du dem Häuschen da hinten ein anständiges Vordach mit Rauchabzug....und gönnst dem Teil auch einen stationären Stromanschluss! Beim smoken liegt es in Deinem eigenen Interesse, Dich weiter von der Terrasse zu entfernen.

Nachbarn:
Die waren 3 Wochen weg, hatten aber hinter den Rolladen die Fenster oben auf kipp.....und ihr mächtig gegrillt......dann war die Bude da oben blau....und sie mögen deshalb etwas verstimmt sein......Die Argumente der Nachbarin sind aus'se Luft geholt....Verzweifelung?...wer weiß es?

Stell mal diese Weberkugel da hinten vor das Häuschen, bastel eine Bacon Bomb mit smoken und lade Sie dann ein, oder reich zwei schön angerichtete Teller rüber....Ribs....PP..."Liebe geht durch den Magen" und "mit vollem Mund ist schlecht meckern."

ansonsten gefiel mir der Vorschlag des Verkaufs an die 5 köpfige.......hat was!

Gruß
 
Also Kopf hoch, nicht ins Bockshorn jagen lassen und alles protokollieren.
Nimm die Infos für Dich und halte den Nachbarn kurz - das Recht ist auf Deiner Seite.

Ich wollt den Rat mit dem Protokoll nicht schreiben, aber
Geklappert und getrommelt:
Das ist keine Übung:

Der Tip mit dem Protokoll ist Gold wert. !!!

Gruß
Peter
 
Oh man.... solche Nachbarn wünscht man keinem. Muss sagen, ich hatte bis jetzt immer Glück. Damals in Pfungstadt waren die Nachbarn zwar auch nicht das Wahre (mit Ausnahmen natürlich), aber der Grill stand so, dass es eigentlich keiner mitbekommen hat, wenn wir mal ein bissle geraucht haben. Und jetzt hier im Odenwald haben wir echt super Nachbarn (rechts, links und auch gegenüber sind die auch nur am Wochenende da und es hat sich noch nie jemand aufgeregt - sollte das mal einer versuchen, kriegt er ein Stückle vom Grillgut in die Hand gedrückt und ich hoffe, damit besänftigen zu können. Das solltest Du vielleicht noch versuchen. Zugegeben, das klappt auch nicht mit allen und manchmal ist es auch so, dass je netter und nachgebender man ist, desto mehr gefordert wird, aber auf einen Versuch würde ich es dennoch ankommen lassen. Ihr wohnt schon recht eng beieinander, und das wollt Ihr sicher auch noch eine Weile tun, ich glaub, einen echten Nachbarschaftskrieg will wirklich niemand.
 
Keine Ahnung, wie der Wind ist. Der Garten ist Richtung Süden. Wenn er Wind meistens aus Westen kommt, haben die linken Nachbarn natürlich Spaß.... Oder meinst Du der geht nach Westen... dann wundert es mich, dass die was riechen.

Nee.. die Nachbarn sind "Camper" - (und haben was gegen Grillen im Garten...) - also die haben ein Wohnmobil und sind 3 Wochen weg, dann 2 da und wieder 3 Wochen weg... Nur in den Ferien nicht - da ist es zu teuer und die Campingplätze sind voll. Und im Winter (Oktober bis März) auch nicht. Da ist der Camper abgemeldet (Saisonkennzeichen).
Wenn die aber weg sind bekommen die das gar nicht mit. Dann ist bei denen alles verrammelt, alle Fenster und Rolläden zu.

Ich sagt ja, die sind seit 3 Wochen aus der letzten Tour zurück und da habe ich 2x Pizza auf dem Stein gegrillt (also 2x 2 Pizzen) und jetzt am Samstag die Würstchen und Hamburger. Und das hat denen schon gereicht... Und als die davor mal ihre 2 Wochen zu Hause waren, habe ich mal "normal" gegrillt - also Nackensteaks, Bauchspeck etc... ein bisschen Gemüse und zum Nachtisch eine Ananas. Und da hatten die schon die Türen und Fenster geknallt.

Das mit dem "Vordach" vor dem Gartenhaus hört sich überlegenswert an...

Ich bin echt mal gespannt, wie die Reagieren, wenn wir mal die Familie Mittags da haben und der Gasi nicht ausreicht. Dann muss ich die Kugel mit an manchen...
 
Camper und nicht grillen? Möglichst überall im Garten Gartenzwerge verteilt.... Für solche Leute wurde das Emissionsgesetz geändert, dass Kinderlärm keine Lärmbelästigung darstellt.

Einfach mal ne Rechtsberatung einholen.
 
Camper ...

Daher weht der Wind.
Du kannst Deine Nachbarn gerne einmal darauf hinweisen, dass Dein Haus nicht auf Rädern steht und somit eine Campingplatzverordnung im verschärften Sinn nicht zur Anwendung kommen kann ...
Die sind es anscheinend nicht anders gewohnt.

BTW: Ich liebe auch Campen, aber die Regelwütigkeit auf den Plätzen hat mir den Spaß daran verhagelt.
 
Darf ich schätzen? Der Garten ist umme 10 m lang.......Westwind.....ja geht dann Richtung Nachbar......ist der Garten direkt Süd, oder etwas versetzt?....10m reichen bei Richtung Süd als Abstand. Da kommt nichts ans Hau des Nachbarn. Da Dir dieser Vorschlag vor dem Gartenhaus nicht missfällt, probier das doch direkt mal aus.
Pizza......stinkt nicht....außer Du fackelst beim aufheizen die Reste vom Nackensteak ab...
Wenn Du Dir hier im Forum mal die Eigenbauten und Grillplatzbauberichte anschaust, wirst Du sehen, dass viele weit vom Haus weggehen. Das ist auch Eigennutz. Du verrauchst dir Deine Schlafräume ja auch.
Beim räuchern geh ich bei mir auch in den hinteren Bereich des Gartens (Doppelhaus) und ebenfalls direkt Südrichtung des Gartens. Letzten Samstag gab es 3-2-1- Ribs.....kuze Frage nach drüben beim Frühstück: "Wäsche?" "Nö."...."ab 11:00 Uhr wird wieder gesmokt". "Ich bin dann da, will mal genau sehen, wie Du die leckeren Dinger zauberst." ...und so war das dann.......ein paar Wochen davor Käse geräuchert (war ja noch kalt)....morgens aber doch schon so warm für Frühstück draußen......den Kaltrauch riecht man die ganze Nacht (ein Räuchergang geht über 12-16 Std.)......Kein Gemecker......aber ich hab einen noch rauchwarmen Käse zum Frühstück gereicht.

Du wirst sicher das nötige Feingefühl haben, die Situation zu beruhigen ohne das Gesicht zu verlieren.......kommt es zum Rechtsfall......gibt es immer nur Verlierer....ach nee, einer gewinnt....der Rechtsanwalt.

Gruß
 
Ich finde die Idee gemeinsam mit deinen Nachbarn eine Lösung zu suchen gut. Nimm ihn mit ins Boot und frag ihn, was er davon hält, wenn der Grill dort, oder da steht. Wenn so keine gütliche Einigung möglich ist, dann musst du eigene Gangart härter wählen. Nachgeben und auf alles verzichten würde ich nicht.
 
Falls du irgendwelche baulichen Veränderungen vornehmen willst wie z.B. einen höheren Zaun oder eine Wand zum Nachbarn, schau vorher auch mal ins "Nachbarrechtsgesetz NRW". Dort wird für NRW ergänzend zum Baurecht die Grenzbebauung, Grenzabstände, Einfriedigung und Abstände von Anpflanzungen geregelt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=4&ugl_nr=40&bes_id=3493&aufgehoben=N&menu=1&sg=

  • Das gilt in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen

    Hier ist das Grillen im Freien verboten, wenn Sie damit Ihre Nachbarn erheblich belästigen (z.B. dringen Rauch und Qualm in die Schlaf- oder Wohnräume der Nachbarschaft). Das regelt das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz. Verstoßen Sie gegen diese Regel, kann der belästigte Nachbar die Polizei rufen und Ihnen droht ein Bußgeld (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.5.1995, DWW 1995 S. 255).
In anderen Bundesländern gilt: Wenn der Nachbar wegen der erheblichen Geruchs- und Rauchbelästigung seine Fenster geschlossen halten muss, oder wenn er sich gar nicht mehr in seinem Garten aufhalten kann, dann kann er gegen seinen Nachbarn einen Unterlassungsanspruch nach §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend machen. Weil aber das Gesetz nicht ausdrücklich regelt, was in jedem Einzelfall zulässig ist, beurteilen die Gerichte je nach den örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Die Bandbreite, wann Grillen erlaubt ist, reicht beispielsweise von höchstens zweimal im Jahr bis zweimal die Woche.

Auszug zu § 7 der Verwaltungsvorschrift des Landes NRW zum Landes-Immissionsschutzgesetz:
Auch das vielfach übliche Grillen im Freien ist zulässig, wenn es von einzelnen Personen nur gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür gesorgt wird, dass die unvermeidbaren Geruchsemissionen nicht konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn dringen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...id=991&val=991&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

Landesimmissionsschutzgesetz NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620070525144252966

Prüfe bitte auch, ob es in Leverkusen eine entsprechende Ortssatzung gibt (ordnungsbehördliche Verordnung nach § 5).

Ansonsten kann ich mich nur den schon gegebenen Ratschlägen und Empfehlungen anschließen.
Die beste Medizin gegen Nebenwirkungen beim Grillen ist ein gepflegtes Verhältnis in der Nachbarschaft. Gelegentliches Gemeinschaftsgrillen kann Wunder bewirken und Beziehungen positiv pflegen.

Ansonsten: Vor Gericht und auf hoher See bis du in Gottes Hand.

Viel Glück und Erfolg bei der Einigung mit den Nachbarn.
 
Für das Grillen mit deinem Weber empfehle ich dir zum Anzünden der Briketts die Grillbriketts "Zero smoke rauchfrei" und die dazugehörige Anzündsicherheitsbrennpaste Zero von Rösle. Habe die Briketts kürzlich in der Praxis auf einem Grillseminar gesehen, es entstand tatsächlich keinerlei Rauch- und Geruchsbelästigung und die Kohle brannte auch noch länger und hielt die Hitze besser als die Profagus-Grillis auf einem zweiten Grill. Die Briketts werden aus Braunkohle hergestellt mit einem höheren Kohlenstoffgehalt.

Die Paste ist aber nicht billig, ein 6er-Pack kostet 5,75 €.
Die Briketts 8 kg bekommst du schon für 14,95 € = 1,87 € je kg.

http://www.roesle.de/epages/Roesle....s/Roesle/Products/roe_25152/SubProducts/25157

http://www.1a-neuware.de/Lifestyle/...ennpaste-fuer-Zero-Smoke-System-6-Stueck.html
http://www.1a-neuware.de/Lifestyle/...286ac88f3af8&gclid=CPCJruL_378CFSsTwwod9BQAqw

Probier sie einfach mal aus, damit du die Belästigung deiner Nachbarn so gering wie möglich hälst. Kannst das denen dann ja auch so verkaufen, dass du guten Willens bist und keine Kosten und Mühen scheust für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.
 
So 'nen Nachbar will man echt nicht haben. Und wenn's nicht das Grillen ist, dann findet er bestimmt ruck zuck was anderes, wo es neuen Stress gibt.
 
Für das Grillen mit deinem Weber empfehle ich dir zum Anzünden der Briketts die Grillbriketts "Zero smoke rauchfrei" und die dazugehörige Anzündsicherheitsbrennpaste Zero von Rösle. Habe die Briketts kürzlich in der Praxis auf einem Grillseminar gesehen, es entstand tatsächlich keinerlei Rauch- und Geruchsbelästigung und die Kohle brannte auch noch länger und hielt die Hitze besser als die Profagus-Grillis auf einem zweiten Grill. Die Briketts werden aus Braunkohle hergestellt mit einem höheren Kohlenstoffgehalt.

Die Paste ist aber nicht billig, ein 6er-Pack kostet 5,75 €.
Die Briketts 8 kg bekommst du schon für 14,95 € = 1,87 € je kg.

Probier sie einfach mal aus, damit du die Belästigung deiner Nachbarn so gering wie möglich hälst. Kannst das denen dann ja auch so verkaufen, dass du guten Willens bist und keine Kosten und Mühen scheust für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.

und.....zünden die selbstständig durch? Braunkohle benötigt i.d.R. Brandbeschleuniger, was Du ja auch mit Deinen Angaben bestätigst. Für Low und Slow ist das dann nichts. Hierbei muss sich die Glutselbsttätig durch die noch ungezündeten Kohlen fressen. Nehme mal an, für das direkte grillen ist der Gasgrill da. Jedenfalls ist das bei mir so. Direkt und Kurzprojekte =Gas. Low und slow= Kohle

Stattlicher Preis dazu auch noch. Braunkohle lässt sich meines Wissens nicht ersticken.....die zerfällt nach Nutzung zu Staub. Echte Holzkohlebriketts (und auch Holzkohle) lässt sich im Weber ersticken und erneut verwenden. Da kann man den Brennstoff zu fast 100% zum grillen nutzen....es verpufft nichts.

Gruß
 
Oh weh, da hast Du's ja mal richtig gut getroffen. Mein direkter Nachbar beschwert sich beim Grillen eher darüber, wenn nix für ihn abfällt (heute Abend hat er jedenfalls keinen Grund dazu, da gibt's Ribs).

Es gibt ja immer zwei Seiten der Medaille und es wäre "interessant" deren Meinung zu lesen. Ich glaube aber nach Deiner Schilderung eher daran, dass man es ihnen nie Recht machen könnte. Ist der Grill weg, ist es dann halt was anderes.
Vielleicht wollten sie ja die Scheibe neben sich selber kaufen ode ein guter Bekannter oder, oder, oder ...?

Eventuell mal mit einer neutralen Mediation versuchen?
 
Falls du irgendwelche baulichen Veränderungen vornehmen willst wie z.B. einen höheren Zaun oder eine Wand zum Nachbarn, schau vorher auch mal ins "Nachbarrechtsgesetz NRW". Dort wird für NRW ergänzend zum Baurecht die Grenzbebauung, Grenzabstände, Einfriedigung und Abstände von Anpflanzungen geregelt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=4&ugl_nr=40&bes_id=3493&aufgehoben=N&menu=1&sg=

  • Das gilt in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen

    Hier ist das Grillen im Freien verboten, wenn Sie damit Ihre Nachbarn erheblich belästigen (z.B. dringen Rauch und Qualm in die Schlaf- oder Wohnräume der Nachbarschaft). Das regelt das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz. Verstoßen Sie gegen diese Regel, kann der belästigte Nachbar die Polizei rufen und Ihnen droht ein Bußgeld (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.5.1995, DWW 1995 S. 255).
In anderen Bundesländern gilt: Wenn der Nachbar wegen der erheblichen Geruchs- und Rauchbelästigung seine Fenster geschlossen halten muss, oder wenn er sich gar nicht mehr in seinem Garten aufhalten kann, dann kann er gegen seinen Nachbarn einen Unterlassungsanspruch nach §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend machen. Weil aber das Gesetz nicht ausdrücklich regelt, was in jedem Einzelfall zulässig ist, beurteilen die Gerichte je nach den örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Die Bandbreite, wann Grillen erlaubt ist, reicht beispielsweise von höchstens zweimal im Jahr bis zweimal die Woche.

Auszug zu § 7 der Verwaltungsvorschrift des Landes NRW zum Landes-Immissionsschutzgesetz:
Auch das vielfach übliche Grillen im Freien ist zulässig, wenn es von einzelnen Personen nur gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür gesorgt wird, dass die unvermeidbaren Geruchsemissionen nicht konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn dringen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...id=991&val=991&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

Landesimmissionsschutzgesetz NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620070525144252966

Prüfe bitte auch, ob es in Leverkusen eine entsprechende Ortssatzung gibt (ordnungsbehördliche Verordnung nach § 5).

Ansonsten kann ich mich nur den schon gegebenen Ratschlägen und Empfehlungen anschließen.
Die beste Medizin gegen Nebenwirkungen beim Grillen ist ein gepflegtes Verhältnis in der Nachbarschaft. Gelegentliches Gemeinschaftsgrillen kann Wunder bewirken und Beziehungen positiv pflegen.

Ansonsten: Vor Gericht und auf hoher See bis du in Gottes Hand.

Viel Glück und Erfolg bei der Einigung mit den Nachbarn.

Da hast du ja richtig mühe gemacht... Respekt!!

Nur wer legt fest ob der Nachabr sicht nicht aufhalten kann oder will:hmmmm:


Du kannst der friedlichste Nachbar sein den es gibt, wenn dein Nachbar sich dran stört ist ´s vorbei mit der Herrlichkeit
 
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