• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Grillen mit Gas erlaubt ???

Marc1980

Veganer
10+ Jahre im GSV
Hallo, seit kurzen wohne ich in einer Mietswohnung in München mit Balkon.

In der Hausordnung steht:

Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen, Loggien, Terassen und auf unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.

Ich bin mir nicht sicher ob Gas unter den Begriff Flüssigbrennstoff fällt. Da es ja in der Gasflasche flüssig ist.

Was meint ihr?

Gruß

Marcel
 
Es bedeutet "Grillen verboten".
Darf man eigentlich nicht, jedoch halten sich die meisten daran, da man keinen Ärger haben möchte.

Lies hier:
Grillen im Mietrecht

Steht es allerdings im Mietvertrag ausdrücklich drin, dann ist Essig mit grillen - so weit ich informiert bin. Das ist natürlich keine rechtliche Beratung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest hier nicht uns, sondern lieber Deinen Vermieter fragen und Dir alles schriftlich geben lassen, nur so bist Du auf der sicheren Seite.

Wenn Du noch eine Weile dort wohnen willst würde ich es genau so machen.
Als alternative wenn kein Gas erlaubt ist, würde ich auf Grund der Erfahrungsberichte hier im Forum zu dem Weber Elektrogrill tendieren.
 
Unabhängig davon, was jetzt physikalisch oder rechtlich korrekter ist, steht in Hausordnungen viel, nur damit der Vermieter im Notfall (also Streitfall zwischen den Nachbarn) eine Handhabe hat.

Viel wichtiger ist, wie deine Nachbarn dazu stehen, grillen die vielleicht selbst? Gibt es Miesepeter im Haus, etc. Wo kein Kläger, da kein Richter, also sprich einfach mal mit denen.

Und wenn die nichts dagegen haben und du immer noch unsicher bist, kannst du ja immer noch den Vermieter fragen und das als Argument anführen.
 
Hallo, seit kurzen wohne ich in einer Mietswohnung in München mit Balkon.

In der Hausordnung steht:

Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen, Loggien, Terassen und auf unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.

Ich bin mir nicht sicher ob Gas unter den Begriff Flüssigbrennstoff fällt. Da es ja in der Gasflasche flüssig ist.

Was meint ihr?

Gruß

Marcel

Ist sicher ein Zwiespältiges Thema und irgendwie Auslegungssache.
Ziemlich exakt der Text stand auch bei uns im Mietvertrag.
Ich hab mir daraufhin einen Q320 auf den Balkon gestellt, da Gas nunmal kein Flüssigbrennstoff ist ;).
Es gab zwar einige Eigentümer in dem Haus denen das überhaupt nicht gepasst hat (und die haben absolut nichts vom grillen/Qualm abbekommen) nur Erfolg hatten sie letztendlich nicht mit ihrem "Wunsch" mir das grillen zu verbieten ;).
Nun muß ich aber dazu sagen, das ich in diesem Haus weder wert auf die Nachbarn gelegt habe noch irgendwie auf gedei und Verderb Harmonie haben wollte.
Davon ab, wußten wir das wir sowieso nicht mehr lange dort wohnen wollten.
Ist also alles Abwägungssache.

Wenn du aber richtig auf Nummer Sicher gehen möchtest und deine Rechtsschutzversicherung nicht überstrapazieren willst, kauf dir einen richtig guten E-Grill (Weber Q140 oder Q240) damit sind auch hervorragende Ergebnisse zu erzielen und es gibt keine Grundlage es dir zu verbieten, ausser vielleicht extreme regelmäßige Qualmbelästigungen, was sich aber sehr gut steuern läßt!
 
mir is irgendwie so als ob ich in der schule mal was von den 3 aggregatszuständen gelernt habe..

fest - flüssig - gasförmig

nun ist natürlich die frage in wie weit deine hausordnung auf diesen gegebenheiten basiert und das kann die vermutlich nur dein vermieter sagen.
 
mir is irgendwie so als ob ich in der schule mal was von den 3 aggregatszuständen gelernt habe..

fest - flüssig - gasförmig

nun ist natürlich die frage in wie weit deine hausordnung auf diesen gegebenheiten basiert und das kann die vermutlich nur dein vermieter sagen.

Das ließt man hier sehr oft deswegen geb ich mal meinen Senf dazu ab.

Die Bezeichnung der meisten Hersteller ist eigentlich Flüssiggasflaschen.

Unabhängig von dem wie man das jetzt drehen mag zwecks Aggregatszuständen, kann man davon ausgehen das sie damit eigentlich auch Gas meinen. Und wenn es nicht so dezitiert drin stehen dann ändern sie die Hausordnung dann einfach ab wenn man meint man muß darauf herumreiten. Ohne das man dass direkt abklärt und sich schriftlich geben läßt ist jede Spekulation darüber für den "HUGO".
 
Zuletzt bearbeitet:
Also der Vergleich mit Benzin als Flüssigbrennstoff ist falsch.
Gerade beim Benzin sind es nämlich die Dämpfe, die brennen ...

Bin davon überzeugt, dass mit Flüssigbrennstoff Gas gemeint ist und das vor Gericht auch so gesehen wird.
Die Absicht dieser Klausel ist klar und da jetzt Gas rauszuinterpretieren halte ich für spitzfindig.
Würde sogar ne Weber Style Grillschürze auf eine Niederlage vor Gericht wetten ;)

Aus der sicheren Seite ist man nur mit E-Grills - und da sind die beiden Grills aus der Q-Serie von Weber undschlagbar. Hatte das Problem auch lange und habe zahlreiche E-Grills durchprobiert bis der Q-140 raus kam und mich überzeugt hat.

Zum Glück ist das vorbei und ich warte sehnsüchtig auf meinen S670 :)
 
Hallo, ich habe eben in der Hausverwaltung nachgefragt ob welche Art von Grill erlaubt ist, mir wurde gesagt Elektro ist Ok, Gas wäre nicht erlaubt. Hab dan gesagt das in der Hausordnung steht das Fest- und Flusstgstoff Grills nicht erlaubt sind und Gas weder Fest noch flüssig sei, darauf meinte der von der Verwaltung Gas sei dan wohl auch in Ordnung.
Aber ich denke ich werde mir einen Weber Q140 oder Q240 kaufen den Q240 könte ich mit Ständer für 298 Euro bekommen , den Q140 mit Ständer für 224€ .
Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Q240 gemacht? Ist der auch für schöne dicke Rindersteacks geeignet? Er ist ja von der Fläche her deutlich größer als der 140er hat aber die gleiche Leistung.

Marcel
 
Also hab den Q140 fast immer bei 80-100% Leistung laufen gehabt und den Deckel oft geschlossen um so richtig zu grillen. Dann wirds aber auch richtig heiss und man kommt an die guten Röstaromen. Ob das für den Q240 auch reicht kann ich nicht sagen ! Nur weil ich das Thermostat auf 100% stehen habe heisst ja nicht, dass auch mit voller Leistung geheizt wird...
 
Also hab den Q140 fast immer bei 80-100% Leistung laufen gehabt und den Deckel oft geschlossen um so richtig zu grillen. Dann wirds aber auch richtig heiss und man kommt an die guten Röstaromen. Ob das für den Q240 auch reicht kann ich nicht sagen ! Nur weil ich das Thermostat auf 100% stehen habe heisst ja nicht, dass auch mit voller Leistung geheizt wird...


Nachdem der 240er Stromanschlußbedingt genau die selbe Leistung hat wie der 140er kann man davon ausgehen das der 240 umgerechnet auf die größe weniger Power hat. 2,2 KW ist für den 240er .. naja .. meiner Meinung nach viel zu wenig
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten