Hallo, seit kurzen wohne ich in einer Mietswohnung in München mit Balkon.
In der Hausordnung steht:
Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen, Loggien, Terassen und auf unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.
Ich bin mir nicht sicher ob Gas unter den Begriff Flüssigbrennstoff fällt. Da es ja in der Gasflasche flüssig ist.
Was meint ihr?
Gruß
Marcel
In der Hausordnung steht:
Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen, Loggien, Terassen und auf unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.
Ich bin mir nicht sicher ob Gas unter den Begriff Flüssigbrennstoff fällt. Da es ja in der Gasflasche flüssig ist.
Was meint ihr?
Gruß
Marcel