• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Grillverpackung / Karton entsorgen oder behalten ?

KamikazeKruemel

Militanter Veganer
Hallo,

ich stelle mir gerade folgende Frage:
"Der neue Grill ist jetzt geliefert, zusammengebaut und in Benutzung. Muss ich wohl für den Fall einer Reklamation noch den Verpackungskarton aufbehalten?"​
Anderseits stelle ich mir die Frage was ist wenn und was ist wenn nicht :confused:
Der Karton ist ja jetzt nicht so klein um überall dafür auch Lagerplatz zu haben und wenn etwas reklamiert wird, dann doch eher nur das Anbauteil und jetzt nicht der ganze Grill nach einigen Benutzungen oder ?

Wie habt Ihr das so gehandhabt ?

Grüße Marco
 
IMG_20200417_172248.jpg


Spielehaus für die Kids, die hatten einen mega Spass!
 
Also wenn man es genau nimmt, müsste der Grill ja für einen möglichen Rückversand wieder demontiert werden. Dann wäre sicher eine Prüfung der reklamierten Mängel schwer oder garnicht möglich.
Ich kann mir aber auch kaum einen Fall vorstellen bei dem der Grill komplett zurückgesendet werden sollte.
In der Regel ist es so, dass die Hersteller den Rücktransport organisieren und auch Dir mitteilen was sie denn haben möchten.
Ich war zB sehr erstaunt als unser Siemens Vollautomat zur Reparatur musste. Abwicklung über Siemens-Kundendienst. Da kommt einer von DPD und hat ne Box ausgelegt mit Schaumstoff wo die Maschine genau reinpasst.
Sicher ein Grill ist keine Kaffeemaschine, aber die Hersteller machen das (leider) ja nicht nur vereinzelt.
Lange Rede, klarer Sinn: kannst du entsorgen
 
Wenn ein Unternehmen mir eine Garantieleistung auf ein defektes Produkt nicht gewährt, weil ein vom Mangel völlig unabhängiger Karton fehlt, kaufe ich da nie mehr was. Machen manche Unternehmen das wirklich? So einen Fall hatte ich persönlich noch nie, war immer völlig egal in welchem Karton ich das zurückschicke.
 
garantiebestimmungen kann der hersteller festlegen, im gegensatz zur gesetzlichen gewährleistung.garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers.
wenn der hersteller auf die OVP besteht, wenn du die garantie in anspruch nehmen musst, und du hast die nicht mehr-dein pech.
 
garantiebestimmungen kann der hersteller festlegen, im gegensatz zur gesetzlichen gewährleistung.garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers.
wenn der hersteller auf die OVP besteht, wenn du die garantie in anspruch nehmen musst, und du hast die nicht mehr-dein pech.
So ein Blödsinn.>:(
 
Grundsätzlich mag das alles stimmen.
innerhalb der Gewährleistung ist die OVP egal
die Garantiebestimmungen kann der Hersteller selber festlegen.
Bei allem müsst ihr aber auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit in Betracht ziehen.
wie geschrieben: wir haben es hier ja nicht mit einem Produkt zu tun, dass ich ohne weiteres wieder in den Karton stecke, zu DHL bringe und aufgeben kann.
Es kann von keinem Kunden m.E. verlangt werden über Jahre solche Verpackungen aufzubewahren.
 
... schickt doch Mal einen Thermomix zurück ins Werk!
Egal ob während der Garantie Zeit oder zur Reparatur danach...

Hier bekommt ihr einen leeren original Karton für das betreffende Modell per UPS.
Rein damit & UPS Abholung vereinbaren, fertig.

Wenn ihr ihn wieder bekommt, könnt ihr die OVP behalten, oder wieder entsorgen.

Das ist Service!
 
garantiebestimmungen kann der hersteller festlegen, im gegensatz zur gesetzlichen gewährleistung.garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers.
wenn der hersteller auf die OVP besteht, wenn du die garantie in anspruch nehmen musst, und du hast die nicht mehr-dein pech.
Der Hersteller kann freiwillig mit einer Garantie werben, aber nicht freiwillig die Garantie entziehen oder auf Teilen die nicht dem gekaufte Objekt oder Dienst zugehören (OVP) bestehen.

Man braucht bestimmt den OVP zu wiederrufen...
 
Zurück
Oben Unten