Ihr vergesst etwas ganz wichtiges, während der Gewährleistung ist immer der Händler der Ansprechpartner, deswegen braucht man die OVP nicht aufzuheben, es gibt zwischenzeitlich genügend Urteile was zur gesetzlichen Gewährleistung zählt und dazu gehört nicht die OVP, man kann von keinem Kunden verlangen, dass die OVP 1 Jahr aufgehoben werden muss, das würde besonders in Mietwohnungen zu sehr großen Problemen führen...
