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Grillverpackung / Karton entsorgen oder behalten ?

Ihr vergesst etwas ganz wichtiges, während der Gewährleistung ist immer der Händler der Ansprechpartner, deswegen braucht man die OVP nicht aufzuheben, es gibt zwischenzeitlich genügend Urteile was zur gesetzlichen Gewährleistung zählt und dazu gehört nicht die OVP, man kann von keinem Kunden verlangen, dass die OVP 1 Jahr aufgehoben werden muss, das würde besonders in Mietwohnungen zu sehr großen Problemen führen...
 
was machst du aber, wenn der hersteller das im falle einer garantiereperatur in den garantiebestimmungen möchte?
sicher ist ein grill ein extrem beispiel.
 
was machst du aber, wenn der hersteller das im falle einer garantiereperatur in den garantiebestimmungen möchte?
sicher ist ein grill ein extrem beispiel.
Mich ärgern und von denen nie mehr was kaufen.
Ich mag Gewährleistung, die ist so schön kundenfreundlich.
 
was machst du aber, wenn der hersteller das im falle einer garantiereperatur in den garantiebestimmungen möchte?
sicher ist ein grill ein extrem beispiel.
Generell ist erst mal der Händler der Ansprechpartner, die Garantie ist außen vor. Nur wenn der Händler die Gewährleistung nicht erfüllen kann, greift die Garantie des Herstellers und dann darf der auch nicht die OVP laut Gesetz verlangen, da die mit dem Mangel in der Regel nichts zu tun hat, Ausnahme: Transportschaden!
 
garantie ist nicht gestzlich geregelt, sondern die gewährleistung.
das sagt die verbraucherzentrale zur OVP während der garantiezeit (nicht gewährleistung)
Nur in Originalverpackung‘. Sobald es über die gesetzliche Widerrufsfrist hinausgeht, können Originalverpackungen zurückverlangt werden, aber nur dann", sagt Simone Bueb.
 
Ok, Zwischenfazit: OVP könnte in den Garantiebedingungen stehen, aber es ist unklar, ob dies rechtmäßig wäre oder nicht. Da braucht es wohl Juristen (und evt Gerichte) um das genauer zu beurteilen.

Die gute Nachricht: Konkrete Fälle, in denen das schon mal vor kam (Grill oder nicht), sind anscheinend niemandem hier bekannt :)
 
Ok, Zwischenfazit: OVP könnte in den Garantiebedingungen stehen, aber es ist unklar, ob dies rechtmäßig wäre oder nicht. Da braucht es wohl Juristen (und evt Gerichte) um das genauer zu beurteilen.

Die gute Nachricht: Konkrete Fälle, in denen das schon mal vor kam (Grill oder nicht), sind anscheinend niemandem hier bekannt :)
Eigentlich wollte ich zu diesem Thread nichts mehr schreiben da ja @peter1951 hier anscheinend ohnehin "der Allwissende" ist.
Aber da ich heute ein paar Therapien (OP) hatte und bei meinem Händler wo ich den Grill gekauft habe und noch etwas brauchte vorbeigekommen bin habe ich am Heimweg bei ihm eingebremst und und wir haben über dieses Thema gesprochen.
Seine Aussage war kurz und bündig: Vergiss den Sch..ss und bringe mir das Teil vorbei, ich regle das für dich. :-)
 
Also im allgemeinen muss man den Hersteller das Recht über 2x malige Nachbesserung einräumen.
Sollte dies nicht zur Zufriedenheit führen, kann die Ware rück-abgewickelt werden und man sein Geld wieder verlangen.

Erster Ansprechpartner ist immer der Händler. Sollte das nicht funktionieren, dann der Hersteller selbst.

In keiner mir bekannter Form ist zwingend eine OVP vorzuhalten.
 
@Birndi
nein, ich bin nicht allwissend.
aber es kauft nicht jeder bei einem händler.
sehr viele werden online gekauft, z.b. aldi , lidl usw. was dann?
 
@Birndi
nein, ich bin nicht allwissend.
aber es kauft nicht jeder bei einem händler.
sehr viele werden online gekauft, z.b. aldi , lidl usw. was dann?
Discounter und Onlinehändler sind genauso Händler.

Ich erkläre gerne dem Filialleiter von der Aldi-Filiale seine Gewährleistungspflichten, solange ich innerhalb der Fristen bin. Auch am Samstag mittag mit ewig langer Schlange an der einzig offenen Kasse.
 
es ging um den post von birndi, wo ich davon ausgegangen bin, dass es ein einzelhändler und kein discouter ist.
beim einzelhändler klappt das wohl mit dem mitnehemn, beim discounter biste gekniffen.
dass das auch händler sind sind, ist mir sehr wohl bekannt. kannst aber ersatzteile, nicht nur für grills, nicht gleich mitnehmen.
 
garantie ist nicht gestzlich geregelt, sondern die gewährleistung.
das sagt die verbraucherzentrale zur OVP während der garantiezeit (nicht gewährleistung)
Nur in Originalverpackung‘. Sobald es über die gesetzliche Widerrufsfrist hinausgeht, können Originalverpackungen zurückverlangt werden, aber nur dann", sagt Simone Bueb.
Aber wie schon gesagt, das wäre nur für eine Umtausch notig und wenn die Garantiezeit relativ kurz ist, Grillgeräte haben 30j ober lebenlang Garantiezeit haben, wer sollt den OVP 30J fit behalten?

In Garantiefall sie schicken dir einen Erstatzteil und fertig.
 
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