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HBO unter Überdachung - Geht das ?

kilpj

Militanter Veganer
Hallo liebe Grillsportler,
ich möchte gerne einen HBO im Garten bauen. Nach all meinen Recherchen bin ich
jetzt verunsichert, ob ich das Projekt überhaupt angehen darf. Vielleicht könnt Ihr mir
helfen und Licht ins Dunkel bringen.

Das habe ich vor:
Ich habe eine genehmigungsfreie, massive Gartenhütte. Seitlich angebaut ist ein U-förmig,
ummauerter, Bereich. Dieser ist mit Sparren und einem Blechdach überspannt. In eine Ecke
dieses Bereiches möchte ich gerne einen HBO einbauen. Der HBO würde alle Vorschriften
hinsichtlich Feuerungsverordnung By einhalten, obwohl die FVO eigentlich gar nicht dafür
zutrifft. Die Nachbarn würden auch hinsichtlich des Kamins einwilligen, da wir die 15m Abstand
nicht einhalten können.

Ich dachte, den HBO kann ich einfach bauen und gut ist. Zwischenzeitlich habe ich so viel gelesen
und bin ziemlich verunsichert. Wenn ich das Geld in den HBO investiere, möchte ich ihn auch gerne
lange Zeit nutzen können. Eindeutige Vorschriften finde ich für diesen Fall einfach nirgends.

Wer kann dazu beitragen Klarheit in ins Dunkel zu bringen ?
Freue mich auf Eure geschätzten Beiträge, Jürgen

20210714_091507.jpg
 
Eindeutige Vorschriften finde ich für diesen Fall
"Art. 63 Bayerische Bauordnung (BayBO): Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m³ sind genehmigungsfrei."

Das ist insofern eindeutig, als das sich in einem Verfahrensfreien Gebäude keine Feuerstelle befinden darf. Solange dich niemand denunziert ist alles gut, wenn aber doch.....🤷‍♂️
Lösung: 1) HBO daneben stellen, oder 2) das gesamte Bauvorhaben mit dem Bauamt und dem Bezirks-Schornsteinfeger absprechen und nachträglich genehmigen lassen inkl. Feuerstättenschau und Kehrung.
Dazwischen bleibt nur der "mobile HBO"

Wenn du weitere Fragen hast, gerne ..

Lg Matthias
 
Hallo Jürgen,
willkommen im Club der :ballaballa:
Ich habe eine genehmigungsfreie, massive Gartenhütte. Seitlich angebaut ist ein U-förmig,
ummauerter, Bereich.
Hier ist das Problem. Du kannst in der Hütte stehen und damit muss die Feuerstelle genehmigt werden. Fest eingebaut, hast Du alle Amtsklugscheißer gegen dich.
Mobil (ist dann ein Grill) oder neben an bauen.
 
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt auf die Schnelle tatsächlich meine Frage
auf den Punkt gebracht und geklärt. Darüber hinaus auch vielen Dank für Eure
interessanten, kreativen Ideen.

Wenn ich ehrlich bin, hätte ich mich über irgend eine andere Hintertür sehr gefreut.
Der seither geplante HBO könnte wohl nur mit erheblichem Risiko an den Start gehen.
Ich werde wohl nochmal eine kreative Runde drehen. Mal sehen, was dabei heraus
kommt.

Super Sache hier. Nochmal vielen Dank.
LG, Jürgen
 
.....hätte ich mich über irgend eine andere Hintertür sehr gefreut.
Der seither geplante HBO könnte wohl nur mit erheblichem Risiko an den Start gehen.
Ich werde wohl nochmal eine kreative Runde drehen. Mal sehen, was dabei heraus
kommt....
Hallo und herzlich willkommen im Club....
Es gibt eigentlich keine Hintertür, das ist science-fiction....
es gibt aber hoffentlich tolerante und gut gelaunte Nachbarn,
eine kreative Runde mit ihnen würde ich dringend empfehlen !

Alles Gute für euer Projekt...
 
Hallo Reinhard,
zwischenzeitlich denke ich über eine mobile Lösung intensiv nach.
Die Nachbarn werden wir selbstverständlich ansprechen und einbeziehen.
Das war schon immer der Plan. Demnächst werden sie Näheres erfahren.
LG Jürgen

ps: ... einen tollen HBO hast Du Dir/Euch gegönnt :- )
 
Hallo Jürgen,

es gibt eine Hintertür oder besser ein großes Scheunentor.
In der Bauordnung steht unter:

Art. 1 Anwendungsbereich

... (2) Dieses Gesetz gilt nicht für ...

6. Feuerstätten, die nicht der Raumheizung oder der Brauchwassererwärmung dienen, ausgenommen Gas-Haushalts-Kochgeräte,...

Mehr findest Du hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-1


Dies bedeutet, dass Dich die Bauordnung nicht interessieren muß, da der Ofen nicht zur Erzeugung der Raumheizung oder der Brauchwassererwärmung benutzt wird und auch nicht mit Gas bertieben wird. Sprich er ist einfach ein Gartengrill. Auch die FVO muß Dich nicht interressieren. Begründung ist die gleiche. All die Vorschriften gelten nur für Wärmerzeugungsanlagen für Gebäude! Feuerstätten im Sinne der Verodnung sind zur Raumheizung oder der Brauchwassererwärmung und nicht zum BAcken oder Grillen.

Ich hoffe, dass hilft Dir.

Grüße Tambelle
 
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für ...

6. Feuerstätten, die nicht der Raumheizung oder der Brauchwassererwärmung dienen, ausgenommen Gas-Haushalts-Kochgeräte,...
Das von dir zitierte Gesetz bezieht sich auf die Errichtung von Gebäuden.
Im oben beschriebenen Fall geht es aber um ein verfahrensfreies Gebäude.
In diesen sind Feuerstellen, gleich welcher Art, nicht gestattet!
Lg
 
Das ist so nicht richtig. Es gilt die Begriffsbestimmung und die besagt, dass Feuerungsanlagen zur Wärmeerzeugung sind.
Egal um welches Gebäude es sich handelt, ob baugenehmigungsfrei oder nicht. Das Thema baugenehmigungsfrei hat nichts mit der beheizung oder ähnlichem zutun.
 
Vielleicht wäre auch der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass es bei den Verfahrensfreie Bauvorhaben um den Art. 57 handelt, neue Bauordnung vom 1. Februar 2021.
Wobei es ja nicht hierum geht.

Im Artikel 1 ist die Anwendung der Verordnung definiert und im Artikel 2 die dazu notwendigen Begriffe.

Deswegen heißt es unter Art 1 Absatz (2) Nr. 6 anders formuliert:
Nr. 6 nimmt Feuerstätten, die nicht der Raumheizung oder der Brauchwassererwärmung dienen, aus dem Anwendungsbereich der Bauordnung aus, ausgenommen Gas-Haushalts-Kochgeräte.

und weiter unter Atrikel 2 Absatz (9)
(9) Feuerstätten sind in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.

und erst dann kommt der restliche Text. Es ist somit immer alles unter den Gesichtspunkten der voran gegangenen Artikel und Begirffsbestimmungen zu sehen.
Somit ist ein Holzbackofen nicht durch diese Verordnung definiert.
 
Somit ist ein Holzbackofen nicht durch diese Verordnung
Mein Rat an dich, telefoniere mit deinem Bauamt und lass es dir aus berufenem Munde erklären...
Und ggf. eröffne einen eigenen Threads zu dem Thema.
Lg
 
Nun ist weiß schon wovon ich rede ;-)
Du scheinst das Thema Feustätte nicht zu verstehen.

Feuerstätte im Sinne der VERORDNUNG! Artikel 2 Absatz (9)

Aber nix für ungut.
 
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