Bei mir ist der Inhalt mit drin und ich habe nur den Verderb gemeldet.
Weitere Nachfragen gab es nicht und es steht auch kein Grund für den Verderb in der Police.
Ist aber auch ein relativ alter Vertrag.
QUOTE]
Von 1923? Ist ja ein genialer Vertrag, sowas findet man doch heute sicher nicht mehr. Blös nicht kündigen!!!
Wenn keine Angabe zum Verderb vorliegen muss, dann kannst ja selbst die überlagerten Lebensmittel (sofern dies überhaupt vorkommt) einreichen.
Nee, ich denke das macht keine Versicherung mehr bei einem neueren Vertrag mit...