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Janosch und das Monster ...

Tempomat mit 120 ....... und das mit nem Anhänger dran. Muss ehrlich sagen, da hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Gruss
Ralf
 
100 darf der Hänger ... Können auch nur 115 gewesen sein . Weiß ich nicht mehr . Ist ja nun auch egal . Passiert . Gibt schlimmeres . Psychopathen im Cockpit zB .
 
:mad: Musste leider das Bauamt kontaktieren .
Alles was fest auf dem Boden unveränderlich steht und sei es durch Schwerkraft ist ein Bauwerk . Ich gefragt was da mit einem Holzpolter ist . Antwort : das ist ein temporäres Bauwerk :o
Das heißt es gibt noch Spaß . Ich werde berichten .
 
Einen alten Anhänger gekauft, der muss gar keine Zulassung besitzen und auf dem Hänger den HBO gebaut. Somit ist es kein festes Bauwerk. Einen alten Hänger gibt es sicher irgendwo günstig zu bekommen. Den Hänger dann seitlich mit Holz verkleiden und gut ist es. :D
 
Einen Hänger? Das ist ein Anhänger. Einen Hänger hat Man(n) doch in der Hose... :D ::sigh::
Oh man, Ämter die sich mit Backöfen herumschlagen, das gibt's doch nicht wirklich... Obwohl...:ballaballa:
 
Moinsen, dann müsste ja jede Mauer und jede Terrassen Einfassung aus Steinen ein Bauwerk sein und somit angemeldet werden? Dann kommt ja noch einiges auf uns zu.
 
Einen alten Anhänger gekauft, der muss gar keine Zulassung besitzen und auf dem Hänger den HBO gebaut. Somit ist es kein festes Bauwerk. Einen alten Hänger gibt es sicher irgendwo günstig zu bekommen. Den Hänger dann seitlich mit Holz verkleiden und gut ist es. :D
Das hat mir das Amt auch ausgeredet . Wenn der mobile Hänger augenscheinlich nicht bewegt wird wird er automatisch zur Immobilie . Die haben hier ein bisschen eine Macke . Aber leider hat man nicht nur freundliche Zugezogene Nachbarn . Eine Idee hab ich noch, ich werd euch berichten . Sonst bau ich es einfach o_O
 
Wer dumm fragt bekommt dumme Antworten :rolleyes:
Ging mir beim Gewächshausbau mit dem Bauamt auch so - die wussten gar nicht, dass man da eine Genehmigung braucht !
Doch bei der Größe (70 qm³) und nicht landwirtschaftlich genutzt ist das in Hessen so, habe ich dem netten Herrn erklärt und habe auch eine
richtige Genehmigung erhalten :)
Backöfen unterliegen hier nicht der Genehmigungspflicht - Grenzabstand (3m) sollte man aber beachten oder sich mit dem Nachbarn einigen.
Einfach mal Bauordnung von Sachsen lesen, was da so drin steht:-)
Gruß,
Reinhard
 
Nü söwas aba ooch.

Wenn man DAS (Auszug aus der Bauordnung Sachsen) liest, ist jedes Hügelbeet und jede einzeln verlegte Wegeplatte im Garten ein "Bauwerk":

Zitat:
(1) Anlagen sind bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden.
Zitat Ende

Wenn man weiter liest, stößt man auf die Definition von "Gebäude" :
Zitat:
(2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen
betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren
oder Sachen zu dienen.

Zitat Ende

Und da der HBO ja nicht dem Schutz oder Aufenthalt von Menschen dient:
Zitat:
§6Abstandsflächen, Abstände
(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden
freizuhalten. Satz 1 gilt entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von
Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Eine Abstandsfläche ist
nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach
planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf.

Zitat Ende

Und weils so schön war, noch ein Zitat:

§9 Gestaltung
Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile
zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche
Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.


Also solltest Du darauf achten daß sich Dein Ofen in die Umgebung einfügt und nicht auffällt wie ein rosaroter Elefant.
Ansonsten hast Du von der Dame nichts zu befürchten. Außer, wenn Dein Ofen außerhalb des "Baufensters" (der Bereich des Ortes, für den kein Bebauungsplan besteht) errichtet werden soll.
Nochmal kurz zusammengefasst: Dein Ofen ist KEIN Gebäude; er ist auch KEINE Feuerstätte. Dein Ofen ist ein Bauwerk.

Ach so!!! Definition "Feuerstätte" :
Feuerstätten sind in oder an Gebäuden ortsfest genutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.

Damit kann die Dame also auch nicht kommen. Du mußt nur darauf achten, daß der Ofen nicht mit einem Gebäude verbunden ist.
Und wie weit er von einem Gebäude entfernt sein muß, das steht in der Ferstättenverordnung. In BaWue sind das 5m. Wenn dieser Abstand eingehalten wird, hat noch nicht mal der Schorni was zu melden, denn der ist für "Feuertsätten" zuständig.
Jetzt bleibt nur noch das Nachbarschaftsrecht. Und da solltest Du beim -anheizen des Ofens darauf achten, daß Du mit sehr trockenem Nadelholz das sehr fein gespalten ist, anfängst, so daß kein -oder fast kein Rauch entsteht. Und wenn die Windrichtung stimmt und der Rauch nicht gerade zum Nachbarn hingeweht wird, kanns auch da keine Probleme geben.
 
Glaub mir , ich hab die Bauordnung hoch , runter , rückwärts gelesen . Und noch mehr . Die Grenzabstände sind egal , die angrenzenden Flurstücke gehören mir .
Es geht eher darum das das ganze Bauwerk von einer Seite einsehbar ist . Und manche Nachbarn aus der Stadt stört schon n Grill . :o
Vielleicht krieg ich es auf eine Art verfahrensfrei . Bin dran . Antwort vom Amt steht noch aus . Wer viel fragt geht viel irre ich weiß . Aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden .
 
DU SAGST ES!!! : B A U W E R K
Und Bauwerke brauchen kein "großes" Genehmigungsverfahren. Hat einer in der Nachbarschaft einen Komposter?? Oder hat einer in der Nachbarschaft auch nur EINEN einzigen Pflasterstein oder eine Wegeplatte im Garten liegen, oder eine Terrasse gepflastert, was von einer Seite einsehbar ist?? Wenn ja: Dann frag nach , ob diese "Bauwerke" auch genehmigt wurden.
Und wenn die angrenzenden Flurstücke Dir gehören (auch die, von denen man einsehen kann??): Dann hat die Dame noch weniger Argumente
 
Grappaschlucker hat sich schlau gemacht . :-) Richtig erkannt es ist ein Bauwerk . Kein Gebäude . Aber deshalb ist es doch noch lange nicht verfahrensfrei oder ?
Mir ist das ehrlich langsam zu aufregend . Meine Idee war auch den Hbo extra zu bauen und ein verfahrensfreies "Gartengerätehaus" 10m2 daneben und eine Terassenüberdachung dran . 30m2 verfahrensfrei .
Oder was sagt dir der Unterschied Bauwerk / Gebäude im baurechtlichen Sinn ?
 
....... die angrenzenden Flurstücke gehören mir ......
Es geht eher darum das das ganze Bauwerk von einer Seite einsehbar ist ..... ...

Dann bau einen SICHTSCHUTZ.
Das Nachbarschaftsrecht siet vor, daß Du dein Grundstück bis zu 2m hoch einzäunen darfst. Das machst Du an der Stelle mit einen Sichtschutz, weil Du gerne nackich im Garten rumrennst.
 
Bebauungsplan gibts nicht , nur Flächennutzungsplan . Und es grenzt Wald ( Brandgefahr ) Außenbereich und Nationalpark unmittelbar an . (5m ). :bat:
 
Voooorsicht mein Freund!
Ein Gartenhaus ist ein Gebäude denn: "Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen"
Der Ofen ist demnach kein Gebäude, also handelt es sich um ein Bauwerk.
 
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