Nü söwas aba ooch.
Wenn man DAS (Auszug aus der Bauordnung Sachsen) liest, ist jedes Hügelbeet und jede einzeln verlegte Wegeplatte im Garten ein "Bauwerk":
Zitat:
(1) Anlagen sind bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden.
Zitat Ende
Wenn man weiter liest, stößt man auf die Definition von "Gebäude" :
Zitat:
(2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen
betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren
oder Sachen zu dienen.
Zitat Ende
Und da der HBO ja nicht dem Schutz oder Aufenthalt von Menschen dient:
Zitat:
§6Abstandsflächen, Abstände
(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden
freizuhalten. Satz 1 gilt entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von
Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Eine Abstandsfläche ist
nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach
planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf.
Zitat Ende
Und weils so schön war, noch ein Zitat:
§9 Gestaltung
Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile
zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche
Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.
Also solltest Du darauf achten daß sich Dein Ofen in die Umgebung einfügt und nicht auffällt wie ein rosaroter Elefant.
Ansonsten hast Du von der Dame nichts zu befürchten. Außer, wenn Dein Ofen außerhalb des "Baufensters" (der Bereich des Ortes, für den kein Bebauungsplan besteht) errichtet werden soll.
Nochmal kurz zusammengefasst: Dein Ofen ist KEIN Gebäude; er ist auch KEINE Feuerstätte. Dein Ofen ist ein Bauwerk.
Ach so!!! Definition "Feuerstätte" :
Feuerstätten sind in oder an Gebäuden ortsfest genutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.
Damit kann die Dame also auch nicht kommen. Du mußt nur darauf achten, daß der Ofen nicht mit einem Gebäude verbunden ist.
Und wie weit er von einem Gebäude entfernt sein muß, das steht in der Ferstättenverordnung. In BaWue sind das 5m. Wenn dieser Abstand eingehalten wird, hat noch nicht mal der Schorni was zu melden, denn der ist für "Feuertsätten" zuständig.
Jetzt bleibt nur noch das Nachbarschaftsrecht. Und da solltest Du beim -anheizen des Ofens darauf achten, daß Du mit sehr trockenem Nadelholz das sehr fein gespalten ist, anfängst, so daß kein -oder fast kein Rauch entsteht. Und wenn die Windrichtung stimmt und der Rauch nicht gerade zum Nachbarn hingeweht wird, kanns auch da keine Probleme geben.