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Kuriose Rechnung

P@G

Vegetarier
Als ich meine Gasflasche im auhaus auffüllen lies, ist mir etwas sehr kurioses aufgefallen. Die ausgewiesene Mehrwertsteuer übersteigt den Betrag der Gasfüllung. :patsch:

6157_103851_1.jpg
 
Hallo P@G,
schau doch mal bitte hier: Kuriose Rechnung. Da wirst Du fündig!
 
Unregelmäßiges kann ich da nicht erkennen.... und wenn Du für 5 Euro nochwas eine Füllung bekommst, dann wär ich mal gaaaanz leise.... ;-)


janssen
 
Der Nettopreis war 31,70. Davon die MwSt = 6,02. Macht zusammen 37,72 wovon Du 32,42 mit Gutschein bezahlt hast und den Rest - nämlich 5,30 - in bar.

Wo ist das Problem :-?
 
Ach so! Dann ist das wirklich kurios. Du hast die Pfandflasche abgegeben und dafür eine andere bekommen.

Die MwSt IMO dürfte nur auf die Füllung erhoben werden, nicht auf die Tauschflasche. Lass Dir das von denen doch mal erklären.
 
Summe Mwst "19%" = 37,72 = Mwst 6,02

passt doch, wenn Du Dir eine Zeitschrift oder Futterkram gekauft hättest, wäre unten noch die Mwst Summe als 7 % extra ausgewiesen worden.

Z.B Summe Mwst 7% = 7,90 = Mwst 0,52

:prost:
 
Mir geht es ja nicht um die 19/7 oder irgendwas Prozent, jedoch ist die Mehrwertsteuer für Gasfüllung und die Flasche unten aufgeführt. Jedoch darf da nur die Mehrwertsteuer von der Füllung aufgelistet werden. Das ist ansonsten beschiss, aber (mir fällt im Moment kein Beru ein) irgendjemand kann das evtl. von der Steuer absetzten und bekommt 6,02 Euro, da er ja zusätzlich mit einem Gutschein gezahlt hat, der Gutschein kann allerdings auch von Sachen kommen, die er zurückgegeben hat.
so ich habe die Rechnung jetzt so gebastelt, dass sie stimmt, habe allerdings oben und unten das Zeug weggemacht, ich will ja keinen Ärger bekommen.

6157_rechnung_korrekt_1.jpg
 
Klar. Wenn ich nen vollen Kasten Bier kaufe und nen leeren abgebe, sind Flaschen und Kiste ja im Tausch. Bezahlen (auch Steuern) muss ich nur fürs neue Bier.


Übertragen auf Deinen Fall: Nur fürs Gas, aber nicht fürs Gebinde. So sollte es eigentlich sein.
Dir hamse aber auch Steuern für das Leergut abgenommen.
 
Nö. Abgenommen haben sie im die Mwst ja nicht. Nur ausgewiesen. Das ist irgendwie ein Programmfehler im Kassenprogramm.

Achtet mal z.B. darauf wenn Ihr was per Versand bestellt. Da wird oft die Mehrwertstuer für den Gesamtbetrag ausgewiesen. Dabei sind Versandkosten meisten Steuerfrei. Dummerweise bescheißt sich der Versender da selber.

Viele Grüße,
Gerhard
 
gasschwenker schrieb:
Nö. Abgenommen haben sie im die Mwst ja nicht. Nur ausgewiesen. Das ist irgendwie ein Programmfehler im Kassenprogramm.

Achtet mal z.B. darauf wenn Ihr was per Versand bestellt. Da wird oft die Mehrwertstuer für den Gesamtbetrag ausgewiesen. Dabei sind Versandkosten meisten Steuerfrei. Dummerweise bescheißt sich der Versender da selber.

Viele Grüße,
Gerhard

Porto ist steuerfrei, Verpackung nicht.
Hast recht, manche kapieren das nicht.

Jo :prost:
 
masterjo schrieb:
gasschwenker schrieb:
Nö. Abgenommen haben sie im die Mwst ja nicht. Nur ausgewiesen. Das ist irgendwie ein Programmfehler im Kassenprogramm.

Achtet mal z.B. darauf wenn Ihr was per Versand bestellt. Da wird oft die Mehrwertstuer für den Gesamtbetrag ausgewiesen. Dabei sind Versandkosten meisten Steuerfrei. Dummerweise bescheißt sich der Versender da selber.

Viele Grüße,
Gerhard

Porto ist steuerfrei, Verpackung nicht.
Hast recht, manche kapieren das nicht.

Jo :prost:

Porto bei der Post ist steuerfrei. Bei Paketdiensten nicht.
Würden die das steuerfrei ausweisen wollen müssten sie in reine weiterverrechnete Portokosten und in die sonstigen Versandkosten aufdröseln.
 
Natural Born Griller schrieb:
Klar. Wenn ich nen vollen Kasten Bier kaufe und nen leeren abgebe, sind Flaschen und Kiste ja im Tausch. Bezahlen (auch Steuern) muss ich nur fürs neue Bier.
Übertragen auf Deinen Fall: Nur fürs Gas, aber nicht fürs Gebinde. So sollte es eigentlich sein.
Dir hamse aber auch Steuern für das Leergut abgenommen.

Ja so meinte ich das.
Danke für die allgemeine Erklärung.
:prost:
 
P@G schrieb:
Natural Born Griller schrieb:
Klar. Wenn ich nen vollen Kasten Bier kaufe und nen leeren abgebe, sind Flaschen und Kiste ja im Tausch. Bezahlen (auch Steuern) muss ich nur fürs neue Bier.
Übertragen auf Deinen Fall: Nur fürs Gas, aber nicht fürs Gebinde. So sollte es eigentlich sein.
Dir hamse aber auch Steuern für das Leergut abgenommen.

Ja so meinte ich das.
Danke für die allgemeine Erklärung.
:prost:

Gerne :)

Gängige Praxisbeispiele sind pädagogisch immer wertvoll. Grillsportler können sich im allgemeinen mit Bierkisten identifizieren und daher wird das besser verstanden, als so ne abstrakte Geschichte mit ner Gasflasche :lol:

:prost: :prost: :prost:
 
Didaktische Reduktion. Gibt's nur beim Grillsportverein :D
 
Natural Born Griller schrieb:
Gängige Praxisbeispiele sind pädagogisch immer wertvoll. Grillsportler können sich im allgemeinen mit Bierkisten identifizieren und daher wird das besser verstanden, als so ne abstrakte Geschichte mit ner Gasflasche :lol:

:prost: :prost: :prost:

Muhahahah jetzt blick auch ich durch :lol:

Grillschlurch
 
Ich denke schon, dass der Beleg korrekt ist, denn auf dem "Gutschein" für die leere Flasche wird die USt. ebenfalls - und dort dann eben negativ für die Firma - ausgewiesen sein, so ist´s im Großhandel ja auch beim Pfand. Somit hat die Fa. im gesamten korrekt ge- und berechnet. Hast Du Dir den "Gutschein" vorher angesehen oder wurde das einfach so gebucht ohne Beleg?
LG
Bernhard
 
Hallo,
ich muss euch leider enttäuschen, aber

"Porto ist steuerfrei, Verpackung nicht"

ist so pauschal umsatzsteuerrechtlich ganz einfach falsch.


Kleiner Auszug aus dem Umsatzsteuerrecht:

Einheitlichkeit der Leistung

Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (vgl. BFH- Urteil vom 28.4.1966 - BStBl III S. 476). Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng - im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung - zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1992 - BStBl 1993 II S. 316). Gegenstand einer Nebenleistung kann sowohl eine unselbständige Lieferung von Gegenständen als auch eine unselbständige sonstige Leistung sein.


D.h., ist die Ware die geliefert wird mit 19 % Umsatzsteuer zu versteuern, so sind auch die (eigentlich steuerfreien) Post-Portokosten mit 19 % Umsatzsteuer zu versteuern.
Ist die gelieferte Ware mit dem ermäßigtem Steuersatz von 7 % zu versteuern, gilt das auch für das Porto.
Werden sowohl Waren mit 19 % als auch Waren mit 7 % Umsatzsteuer verschickt, müsste theoretisch auch das Porto mit verschiedenen Sätzen versteuert werden.

Da ausser der Post aber alle anderen Paketdienste zur Umsatzsteuer verpflichtet sind, betrifft das nur Lieferungen mit der Post bzw. DHL, aber das soll sich ja demnächst ändern.

Leider wusste ich das bis vor kurzem auch noch nicht und darf daher nun ein paar Euro Umsatzsteuer nachbezahlen :( .

Gruß Friend of BBQ
 
JanC schrieb:
Porto bei der Post ist steuerfrei. Bei Paketdiensten nicht.
Würden die das steuerfrei ausweisen wollen müssten sie in reine weiterverrechnete Portokosten und in die sonstigen Versandkosten aufdröseln.

Porto bei der Post ist nur steuerfrei, wenn Du mit der Post etwas verschickst. Schickt dir jemand etwas per Post und berechnet dir Porto kommt da MwSt drauf.

Verkauft Dir jemand eine volle Propangasflasche kommt die MwSt auf Flasche und Füllung. Nimmt er die Flasche beim nächsten mal in Zahlung korrigiert er die MwSt.

Hätte er tatsächlich zuviel ausgewiesen müste er sie dennoch abführen. Er hätte sich höchstens selber beschissen.

Gruß Martin
 
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