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Kuriose Rechnung

Martin1971 schrieb:
JanC schrieb:
Verkauft Dir jemand eine volle Propangasflasche kommt die MwSt auf Flasche und Füllung. Nimmt er die Flasche beim nächsten mal in Zahlung korrigiert er die MwSt.

Hätte er tatsächlich zuviel ausgewiesen müste er sie dennoch abführen. Er hätte sich höchstens selber beschissen.

Gruß Martin


Moin,

ich gebe zu Bedenken dass es sich beim *Verkauf* der Flasche um einen ust-steuerpflichtigen Vorgang handelt .... die Rückgabe, also die Gutschrift ist im Regelfall kein steuerpflichtiger Vorgang weil beim *Verkauf* durch den Privatmann keine Ust fällig wird.

Erst ein Selbständiger könnte auf die Gutschrift noch die Ust DRAUFSCHLAGEN, die der *Aufkäufer* dann wieder als Vorsteuer abziehen kann ....
 
Dann handeln also alle Getränkehändler gegen das Steuerrecht, wenn sie leere gegen volle Flaschen tauschen und eine Bezahlung nebst MwSt. nur für das Füllgut erfolgt?

Nee ne?
 
Geil, ich habe schon 3x versucht diesen Thread zu lesen und bin 3x eingeschlafen.

Scheint so eine Art Schlüsselreiz auf Steuerklimbim zu sein.

N8
 
Ignorant!

Sollte auf Leergut irgendwann mal MwSt erhoben werden, will man ja vorbereitet sein :lol:
 
Natural Born Griller schrieb:
Ignorant!

Sollte auf Leergut irgendwann mal MwSt erhoben werden, will man ja vorbereitet sein :lol:

ist aber leider so !!

bei Selgros zahle ich auf das Pfand auch noch mal extra die 19% Mwst und bekomme die dann wieder zurück......

ich bin aber auch noch Privatmann und sammele natürlich Einwegpfand wie doof ;-) ;-) :evil: :evil:

klingt blöd, ist aber so :roll: :prost:
 
Ich habe mal eine andere Gasfrage.
Gestern habe ich meine 11KG Alugasflasche füllen lassen,das hat "nur" 8,50 gekostet :-?

Auf der Quittung steht drauf das 6KG nachgefüllt wrden sind.
Ist das jetzt neu,das die nur die Nachfüllmenge wie an der Tankstelle berechnen?
Früher, meine ich jedenfalls, musste ich immer den kompletten Flaschenpreis zahlen,auch wenn die Piulle noch 3/4 Voll war?

Gruß Martin
 
Das ist bei uns auch so, die berechnen nur das was auch rein ging.
Eine Möglichkeit sich von den Abzockermärkten abzugrenzen???
 
d5er schrieb:
Ich habe mal eine andere Gasfrage.
Gestern habe ich meine 11KG Alugasflasche füllen lassen,das hat "nur" 8,50 gekostet :-?

Auf der Quittung steht drauf das 6KG nachgefüllt wrden sind.
Ist das jetzt neu,das die nur die Nachfüllmenge wie an der Tankstelle berechnen?
Früher, meine ich jedenfalls, musste ich immer den kompletten Flaschenpreis zahlen,auch wenn die Piulle noch 3/4 Voll war?

Gruß Martin

Wo hats du die denn Aufgefüllt?
 
Mit Pieper Gas macht die liebe Spass;)
Das ist hier in Gladbeck ein klasse Campingladen,der auch Weber und ODC im Programm hat.
Meinen Lafer habe ich auch von dort,kannte ja das Forum noch nicht,wobei ich immer gerne den Händler vor Ort wähle,solange der Service stimmt.-

Gruß Martin
 
brenner schrieb:
ich gebe zu Bedenken dass es sich beim *Verkauf* der Flasche um einen ust-steuerpflichtigen Vorgang handelt .... die Rückgabe, also die Gutschrift ist im Regelfall kein steuerpflichtiger Vorgang weil beim *Verkauf* durch den Privatmann keine Ust fällig wird.

Der Kunde verkauft dem Händler die leere Flasche nicht, sondern er macht den Kauf der (damals vollen) Flasche rückgängig.

Es ist aber auch möglich, nur auf den Unterschiedsbetrag USt zu erheben.

Grunsätzlich hat bullrich aber recht, Pfand ist USt-pflichtig. Du musst ja nicht zurückgeben, sondern kannst die Flasche ja auch als Briefbeschwerer benutzen.

Gruß Martin
 
Martin1971 schrieb:
brenner schrieb:
Der Kunde verkauft dem Händler die leere Flasche nicht, sondern er macht den Kauf der (damals vollen) Flasche rückgängig.



Hi,

abgesehen vom Steuerrecht, dass ich Dir als Betriebwirt sicher nicht über ein Forum vermitteln kann - versuche doch einfach mal eine Flasche bei Linde wieder zurückzugeben, also den Kauf rückgängig zu machen .... ohne eine neue, gefüllte Flasche wieder abzunehmen .... Pustekuchen.

Was funktioniert ist eine angebrochene Flasche bei Ebay für wenig Penunse und ohne TÜV zu ersteigern, sie dann bei Linde gegen eine gefüllte und getüvte Flasche für den Preis einer Füllung zu tauschen .... aber einfach nur Rückgabe ist nicht möglich ... die nehmen die Flasche gern, geben aber keine Eurönchen raus.

Am Ende Deiner Gaskarriere ist der Kunde der Tropf, mit oder ohne Steuerrrecht.
 
Martin1971 schrieb:
brenner schrieb:
...

abgesehen vom Steuerrecht, dass ich Dir als Betriebwirt sicher nicht über ein Forum vermitteln kann

Keine Sorge, das brauchst Du nicht.

Gruß Martin
(Dipl.-Bw.) SCNR



Hi,

dann musst Du das mal im Kollegenkreis diskutieren, vielleicht haben wir noch nicht alle Interpretationen zusammengetragen.
 
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