Im Prinzip dürfte es sich um einen Kaufvertrag für das Ferkel, einen Dienstvertrag für die Mast und einen Werkvertrag für das Futter handeln, will heißen, Du kaufst das Schwein von Helmut, er erstellt das Futter, mit dem er dann Dein Schwein in Deinem Auftrag mästet.
Das bedeutet, daß die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs bei Dir liegt, der konkrete Erfolg der Mast Dein Gewinn ist, kurz Du trägst das Unternehmerische Risiko.
Ein eventueller Schadenersatzanspruch bei Verschlechterung oder Verlust des Schweines kommt also nur dann in Betracht, wenn Helmut gegen seine Dienstpflicht verstoßen hätte (das Schwein nicht gefüttert, nicht den Koben gesäubert, den Zaun nicht instand gehalten, etc).
Nicht, daß ich ihm sowas unterstellen wollte!
Kosten, die zufällig auftreten (bei Krankheit / Verletzung) bzw das Risiko des Totalverlustes bleiben also an den 'Leasingnehmern' hängen.
Gruß, Tobi
Edit sagt:Das Angebot der Schweineversicherung ist eine sehr großzügige Geste und überzeugt meinereiner vollends.