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MD soll Wortmarke werden

Ich finde es schlimm, dass man sich auf alles ein Patent oder Wortmarke oder sonst was geben lassen kann.

Vor einiger Zeit wurde das menschliche Gen patentiert. Hallo??? Werde ich nun bald abgemahnt, weil ich lebe?

Der Sicherungswahn sollte unterbunden werden, in dem nicht Rechte vergeben werden, sondern festgestellt wird, dass die betreffende Sache Jedermanns-Recht ist.

Damit wäre dann auch dem Ansinnen des hier genannten Antragstellers gedient.

Tatsächliche neue Erfindungen sollen natürlich geschützt werden können, aber nicht etwas das viele bereits seit langem kennen.

Ist eigentlich "rot" noch frei? Ich würde mir dann auch noch etwas mein Taschengeld aufbessern. :p

Gruß Marco. :beer:
 
Wie wäre es mal im ersten Post lesen ? :-D
 
tja, neuer Anwalt, neue Anmeldung, dann gehts vielleicht durch.
Man sieht ja im Register dass sowohl eine Wort als auch eine Wort/Bildmarke bereits eingetragen sind.
Wer sich Zeit nimmt und einfach mal sucht, der findet viele Marken die X- Mal eingetragen und auch abgewiesen wurden.
 
wenn ich sehe was für Kunstwörter und zusammengewürfelte Wörter nicht bezeichnend sind, egal für was auch immer, dann muss es ja irgendwie gehen.
Egal, meine Markenanmeldungen sind bisher immer durchgegangen, hab wohl nen guuten Patentanwalt :-D
 
IST JA JETZT ALLES GUT. Es gibt eine Entscheidung.
Ist in DE leider so, dass man alles irgendwie so sicher wie irgendmöglich eintüten muss.
Deshalb kann ich den Antrag von Ankerkraut durchaus verstehen. Ich mache es genau so, nachdem ich einmal richtig übel bezahlen durfte. Die 300 € für die ersten Jahre sind es wert. Danach braucht man es nicht mehr, dann gilt Bestandsrecht, fals jemand anderes die Marke beantragt.

Beim DPMA kommt es stark drauf an, wer prüft. Jena hat mir schon diverse Anmeldungen um die Ohren gehauen.
Anmeldung, Ablehnung, Widerspruch, Ablehnung, Widerspruch, Eintragung.
München hat mir so ziemlich jeden Blödsinn (u. a. "mit wem") eingetragen.

ABER: Das hat alles noch nichts zu sagen. Nur weil sie eingetragen ist, muss sie nicht gültig/rechtens sein und es kann sein, dass jemand auf Löschung klagt.
Im Grunde muss man "NUR" das Freihaltebedürfnis begründen.

Beispiel:

http://www.recht-in.de/urteil/marke...n_worden_i_zb_43_02_bgh_beschluss_104938.html
 
Ich hab mir zwar den ganzen Fred von Anfang an durchgelesen....
Kann mir jetzt wer in Nob deutsch erklären was nun aus der "Anmeldung" von Ankerkraut für MD geworden ist. THX
 
Wurde abgelehnt, und ist dementsprechend nicht eingetragen worden.
 
Sicher, aber was hätte das für einen Wert?
Letztendlich gewinnt im Deutschen Patent- und Markenrecht immer der mit der grösseren Kriegskasse!
Wenn zum Zeitpunkt der Nutzung des Begriffs noch keine Eintragung vorlag, ist eh alles i.O.
Ankerkraut kann man jedenfalls nicht mehr vor den Karren pi..., sie haben es sich amtlich bestätigen lassen, das es ein Freihaltebdürfnis gibt.
Gut gemacht!
 
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