Lieber Ulse,
So ein Keramikei raucht ganz schön, vor allem wenn man damit räuchert und je nach Holzkohle auch beim Anzünden. Wenn über dir niemand mehr wohnt prima, allerdings zieht Rauch auch zur Seite. Ich kann nicht beurteilen, wie nah andere Häuser stehen und ob da Qualm auch in offene Dachfenster o.ä. Ziehen kann.
Das grillen mit Holzkohlengrill auf dem Balkon ist so eine Sache. In einigen Bundesländern (u.a. Hamburg) ist es komplett verboten. In anderen ist es erlaubt, wenn kein Nachbar mehr als vermeidbar belästigt wird. In Baden-Württemberg bedeutet das, du darfst Grillen allerdings nur wenige Stunden im Jahr. (die Zeit reicht nicht einmal für anständige ribs). Vermeidbar wäre auch räuchern auf dem Balkon - im Mehrfamilienhaus geht das meistens nicht, ist auch in den Hausordnungen untersagt.
Falls nicht, hier einige gerichtliche Entscheidungen dazu:
OLG Oldenburg Az. 13 U 53/02
Bei der Geruchsbelästigung orientierten sich die Gerichte bisher an dem Geruch, der beim Kochen in der Küche bei offenem Fenster entstehen würde. Der bloße Geruch des Grillguts sei noch kein Beschwerdegrund für Nachbarn. Als besonders störend empfunden wird meist der Qualm der von der Holzkohle entsteht. Er dürfe "nicht regelmäßig und in konzentrierter Weise" in die Wohnräume eines Nachbarn ziehen.
Landgericht Stuttgart, Az. 10 T 359/96
sechs Stunden pro Jahr
Landgericht Aachen, Az. 6 S 2/02
zweimal im Monat zwischen 17.00 und 22.00 Uhr im hinteren Teil eines Gartens
Am allerbesten ist allerdings immer, du lädst alle Nachbarn ein, die sich belästigt fühlen könnten
Grüßle aus dem Schwabenländle
Gisela