@DonMichele
Nein, dieser Anbieter war es nicht
Den ersten finde ich auf die Schnelle nicht in meinen Mails. Beim zweiten Mal war der Kauf 2014 bei "Softwareonlinekaufen.eu" (Software Service 1A Ltd. & Co. KG, In Ägypten 40, 54459 Wiltingen), die damals überall gehyped worden waren und heute mit 2,2 Google-Sternen noch viel zu gut bewertet sind. Ja, eine Ltd-Company mit ggf nur 5€ Gründungskapital ist eigentlich schon offensichtlich als potenzieller Klagegegner arg wertarm, auch bei Sitz in Deutschland. Aber damals waren die Nutzerwertungen einwandfrei und der Laden galt als seriös.
Das Problem für den Nutzer ist ja auch nicht, dass MS gegen die Verkäufer oder sogar Käufer vorgehen würde, sondern dass MS einfach irgendwann die fraglichen Keys und ganze Lizenzen abschaltet, wenn vermeintlicher Missbrauch bemerkt wird. Das merkst du spätestens dann, wenn du erfolglos versuchst, den Key bei einer Neuinstallation erneut zu nutzen - das kann schon morgen oder halt auch erst in drei Jahren sein.
Dann würde es an mir oder dir liegen, entweder beim Verkäufer das mangelhafte Softwareprodukt zu rügen, von dem du dann mit Glück immer wieder neue Keys kriegst, bis der wieder abgeschaltet wird bzw. bis Verjährung eintritt. MS könnte man auch auf Einhaltung des bei der Erstinstallation abgeschlossenen Lizenzvertrags verklagen, der jedenfalls hinsichtlich des Verbots des Weiterverkaufs vielfach für teilunwirksam gehalten wird. Aber wegen 15€ für die vermeintliche Lizenz? Da kannst auch nem Stier ins Horn pfetzen...
Letztlich ist mir das alles viel zu viel Ärger. Und wie gesagt, bei O365 kommt halt noch der 5x 1TB Cloud-Speicher dazu, in dem ich mit Boxcryptor geschützt eine schöne, sichere Backup-Lösung aufgebaut habe.