Hast du Erfahrungen diesbezüglich? Ich habe nämlich ähnliches vor nur eben in Österreich. Ich finde die 8 Bewirtungsplätze sind schwammig formuliert, weil bei einem Catering wo man vor Ort Pizza bäckt, bietet man ja keine Sitzplätze an sondern werden vom Gastgeber gestellt. Oder übersehe ich hier etwas? WKO sagt natürlich, dass ich ein reglementiertes Gastgewerbe brauche. Ich sehe das nicht so.Mit deutschem Recht kenne ich mich nicht aus, in Österreich gilt es als "einfache Form des Gastgewerbes", wenn 8 Verabreichungsplätze nicht überschritten werden. Da braucht es keinen Befähigungsnachweis, so lange es sich um "einfache Speisen" handelt.
Bei einem Catering mit Ausgabe an eine geschlossene Gesellschaft benötigst Du aber einen Befähigungsnachweis. Ausnahme: Du verkaufst nur deine Arbeitsleistung, die Zutaten werden vom Gastgeber gestellt oder in Deinem Auftrag eingekauft.
Unabhängig davon benötigst Du auch eine Betriebsanlagengenehmigung, Kühlketten-Nachweise, usw.