• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Pizza Kleingewerbe ?

Mit deutschem Recht kenne ich mich nicht aus, in Österreich gilt es als "einfache Form des Gastgewerbes", wenn 8 Verabreichungsplätze nicht überschritten werden. Da braucht es keinen Befähigungsnachweis, so lange es sich um "einfache Speisen" handelt.

Bei einem Catering mit Ausgabe an eine geschlossene Gesellschaft benötigst Du aber einen Befähigungsnachweis. Ausnahme: Du verkaufst nur deine Arbeitsleistung, die Zutaten werden vom Gastgeber gestellt oder in Deinem Auftrag eingekauft.

Unabhängig davon benötigst Du auch eine Betriebsanlagengenehmigung, Kühlketten-Nachweise, usw.
Hast du Erfahrungen diesbezüglich? Ich habe nämlich ähnliches vor nur eben in Österreich. Ich finde die 8 Bewirtungsplätze sind schwammig formuliert, weil bei einem Catering wo man vor Ort Pizza bäckt, bietet man ja keine Sitzplätze an sondern werden vom Gastgeber gestellt. Oder übersehe ich hier etwas? WKO sagt natürlich, dass ich ein reglementiertes Gastgewerbe brauche. Ich sehe das nicht so.
 
WKO sagt natürlich, dass ich ein reglementiertes Gastgewerbe brauche. Ich sehe das nicht so.
Wenn mit denen schon geredet hast, kannst du "sicher" sein, dass die Konkurrenz bald kommt und dich anzeigt.
Erster Ansprechpartner ist daher das Gewerbeamt (BH bzw in Städten mit eigenem Statut der Magistrat).
 
Lass die Finger davon, es ist unterm Strich zu teuer bei der Arbeitsintensität und den Nebenkosten. Und wenn die Leute was zu Trinken möchten, braucht es noch eine Ausschankgenehmigung. Die Kontrollen im Gastrogewerbe sind übrigens nicht zu unterschätzen, egal wie klein oder groß.
 
Lass die Finger davon, es ist unterm Strich zu teuer bei der Arbeitsintensität und den Nebenkosten. Und wenn die Leute was zu Trinken möchten, braucht es noch eine Ausschankgenehmigung. Die Kontrollen im Gastrogewerbe sind übrigens nicht zu unterschätzen, egal wie klein oder groß.
Ich hatte schon die ein oder andere Kontrolle, war jetzt wirklich nicht tragisch, wenn man grundlegendes einhält und auf Sauberkeit achtet.

Für Bayern gilt:
Man braucht auch Pauschal erstmal keine Schankgenehmigung.
Kommt immer drauf an, wie und vor allem WELCHE Getränke du wie ausgibst!
Sobald du Getränke in Gläser füllst, Hochprozentiges... dann ja.
Gibts du Getränke (Bier, Spezi, Wasser, usw.) in verschlossenen Flaschen aus, dann nein.

Abweichungen für Anforderungen unterscheiden sich zum Teil allerdings auch je nach Bundesland.


Die Anfrage zwecks Erlaubnis Nebentätigkeit liegt seit dieser Woche bei meinem Arbeitgeber. Bis heute habe ich noch nix gehört ob ja oder nein und kommende Woche habe ich Urlaub 🌴
Musst du nur machen, wenn ein Interessenskonflikt besteht (gleicher oder ähnlicher Tätigkeitsbereich) oder es im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, das eine Mitteilungspflicht besteht. Eine generelle gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber über eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht.
 
Sobald du Getränke in Gläser füllst, Hochprozentiges... dann ja.
Gibts du Getränke (Bier, Spezi, Wasser, usw.) in verschlossenen Flaschen aus, dann nein.
Ja, das scheint in NRW auch so zu sein.
Was die Kontrollen angeht (Gastronomie), hatte ich auch kein Theater. Nach dem Pächterwechsel, also bei meinem Nachfolger, kamen 6 Mitarbeiter der Ordnungsbehörde und haben den Laden incl. Versorgungsräume, Bierkeller, Toiletten etc. 3 Stunden unter die Lupe genommen. Spaß macht das im laufenden Betrieb nicht.

Aber gut, hier geht es ja um eine Bewirtung in kleinerem Umfang.
Informieren, Ausprobieren.
 
Ja, das scheint in NRW auch so zu sein.
Was die Kontrollen angeht (Gastronomie), hatte ich auch kein Theater. Nach dem Pächterwechsel, also bei meinem Nachfolger, kamen 6 Mitarbeiter der Ordnungsbehörde und haben den Laden incl. Versorgungsräume, Bierkeller, Toiletten etc. 3 Stunden unter die Lupe genommen. Spaß macht das im laufenden Betrieb nicht.

Aber gut, hier geht es ja um eine Bewirtung in kleinerem Umfang.
Informieren, Ausprobieren.
Die Kontrolleure Wissen ganz genau, bei wem es sich lohnt, öfter vorbei zu kommen und die kennen ihre Saubetzen auch ;)

Damals in der Bäckerei kam der Kontrolleur einmal im Jahr kurz vorbei, hat seinen Rundgang gemacht, Kleinigkeiten bemängelt und das wars.

Bei mir fiel dann die Aussage, dass wenn jeder Caterer so ein Setup hätte, er fast nichts zu tun hätte... die Ausführungen/Umsetzungen anderer sind Teilweise "Wild und hart an der Grenze des machbaren".
 
Ich möchte nur einen Abholservice mit Getränke Verkauf betreiben und mit dem Kontrolleur vom Amt hatte ich auch schon eine Unterredung. Bei dem Gespräch kam raus das ich bei meinem Konzept auch Alkohol verkaufen darf da ich keine Sitzplätze anbiete. Würde ich Sitzplätze anbieten dann sähe die Sache wieder ganz anders aus.
 
Bin gespannt und werde auf jeden Fall mal testessen, wenn ich in die Nähe kommen sollte.
ich kläre meine Einkaufsliste mit dem Kontrolleur vom Amt ab. Ich möchte vorher wissen ob das so passt wie ich das mit gedacht habe, oder ob ich noch nachbessern muss. Sollte das so passen und in mein Budget passen
Irgendwie glaube ich, dass wir da alle etwas zu verkrampft sind. Ich feiere beispielsweise PIZZA_DUS, die haben den ganzen Sommer lang quasi nur unter (nahezu) freiem Himmel aus einem Anhänger raus gearbeitet. Ich wüsste nicht, wie du so ein Konzept „Einkaufslistentechnisch“ unterbieten könntest.. Wahrscheinlich bist du, so wie ich deine Gedanken verfolge eher top notch, was du da vorhast 😉
 
Spannend!
Ich spiele mit einem ähnlichen Gedanken. Wenn ich mir so angucke, wer alles Lebensmittel zubereitet und verkauft, dann kann das doch kein Hexenwerk sein...
 
Zurück
Oben Unten