Würde mich wundern, wenn da der SchoFe zuständig wäre. Hats da nen Kamin? Nein? Na also. Man kann ihn um seine Meinung fragen und Tips holen, aber verbieten oder genehmigen kann er da nix. Macht er ja bei nem Gasherd auch nicht.
DAS ist zu einfach gedacht, Wyvern. Ich habe meine Aussage vielleicht als Vermutung formuliert, das war sie nicht wirklich. Und ich denke, dass das in anderen Bundesländern ähnlich ist. Wenn es um sicherheitsrelevante Aspekte geht, finde ich fahrlässiges, mit stammtischparolenähnliches Rumvermuten deplaziert..
Es gibt eine Reihe von Dingen zu beachten, u.a.
"Für Gas-Haushalts-Kochgeräte
mit einer Nennbelastung bis
11 kW genügt es, wenn der Auf-
stellraum einen Rauminhalt von
mehr als 15 m³ aufweist und
mindestens eine Tür ins Freie
oder ein Fenster hat, das geöff-
net werden kann. Auf abwei-
chende bauordnungsrechtliche
Regelungen der Bundesländer
wird hingewiesen (in einigen
Bundesländern sind hierfür 20 m³
gefordert).
Zusätzliche Einzelrege-
lung für Gas-Haushalts-Koch-
geräte bis 18 kW:
Für Gas-Haushalts-Kochgeräte
mit einer Nennbelastung größer
11 kW (z. B. Gasherd(e) mit mehr
als 4 Kochstellen oder Gasherd
und zusätzlich aufgestellter Wok-
Brenner), jedoch nicht mehr als
18 kW, genügt es, wenn der Auf-
stellraum einen Rauminhalt von
mehr als 2 m³/kW aufweist und
mindestens eine Tür ins Freie
oder ein Fenster hat, welches ge-
öffnet werden kann sowie eine
eine kontrollierte Wohnungslüf-
tungseinrichtung (kein Umluft-
betrieb) betrieben wird, die über
ein Mindest-Fördervolumen von
15 m³/h je kW Gesamtnennbela-
stung verfügt. Entsprechende
Zuluftöffnungen müssen vor-
handen sein."
Quelle TRGI
Wenn man möchte, kann man dann noch beachten, dass
nie mehr als 2 Gasflaschen gleichzeitig in der Wohnung sein dürfen,
die Gasflaschen müssen übererdig gelagert sein,
durch den Gasbetrieb sehr viel Kondenzwasser entsteht und die Gefahr für Schimmelbefall des Mauerweks vorhanden ist, wenn nicht ausreichend gelüftet wird.
Es gibt eine verbindliche EU-Richtlinie zu diesem Thema. Grundsätzlich nimmt die TRGI (die die Verfahrensweise nur standardisiert) jeden Betreiber einer Gasanlage in die eigenverantwortliche Pflicht, seine Gasanlage einmal im Jahr auf äußere Schäden zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Grundsätzlich kann dies der Betreiber auch selbst - wenn er das Know-How dazu hat. Also kommt der Schornsteinfeger ins Spiel, oder ein gleichwertig qualifizierter Installateur, der die Abgaswerte, das Raumvolumen und die Frischluftzufuhr misst und das alles verbindlich (für den Schadensfall) dokumentiert.
Was wer wie ernst nimmt, ist mir gleich.
Ach so, ro-go! Ich mag dir das nicht madig machen und finde die Idee gut. Sicherheit geht aber vor, daher solltest du darüber nachdenken, die gutgemeinten Ratschläge zu befolgen und vielleicht wirklich bei entsprechender fachkundigen Stelle vorzusprechen. Reinige bitte auch immer die Dunstabzugshaube (Fettreste), damit dir das Ding bei einer Stichflamme (auch eine kleine Stichflamme kann durch den Sog der Haube das Fett entzünden!) nicht direkt in Flammen aufgeht!
Viel Spaß weiter beim Grillen!
tom