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Q 120 goes indoor

ro-go

Militanter Veganer
15+ Jahre im GSV
Hallo und guten Abend,

nachdem wir (Alicja und Roland) uns im Laufe des Jahres 2010 viele nützliche Infos und tolle Rezepte aus diesem Forum geholt haben (vielen Dank dafür), möchten wir nun hier auch mal unser erstes Posting zum Besten geben.
Unser Küchenumbauplan hat es mit sich gebracht, einen Gasgrill in der Küche zu installieren. Das Ergebnis ist ein Weber Q 120 mit festem Standplatz und eigener Abzugshaube. Die ersten Testläufe hat der kleine Q hinter sich gebracht und die Geruchsbelästigung hielt sich mehr als in Grenzen. Fazit: Indoorgrillen (mit dem richigen Equipment und dem Berücksichtigen einiger Sicherheitsbestimmungen) regelt.

ro-go-16485-albums-grillbilder-picture5358-weber.jpg
 
Denke eine Co2 sicherung ist da wichtiger.-

Gruß Martin aber warum nicht:wow:
 
CO2 ist zum Glück nicht das Problem, Du meinst sicher Kohlenmonoxid - das ist tödlich. ;)
 
JA genau...war noch zu früh am Morgääähn ;)

Gruß MArtin
 
CO

Hallo,

Zündsicherung, Druckregler mit Zulassung für den Innenbereich (!!!) sind sicherlich sehr sinnvoll zu beachten.

Ob mehr CO entsteht, wenn der Q120 mit seinen 2,64 kW brennt oder ein normales Indoor-Gaskochfeld mit einer Lesitung von ca.1 kW (ein Brenner an) bis ca. 11 kW (Gesamtanschlusswert), bewage ich zu bezweifeln. Außerdem ist eine Dunstabzugshaube vorhanden, die hoffentlich die Luft nach außen leitet und ein Fenster ist auch direkt nebendran. Sollte passen, bei Bedenken: Schornsteinfeger fragen. ich glaub der wäre für eine Abnahme zuständig. :thumb2:

Sieht aber gut aus und ist bestimmt praktisch. Viel Spaß damit!

tom
 
Sollte passen, bei Bedenken: Schornsteinfeger fragen. ich glaub der wäre für eine Abnahme zuständig.

Würde mich wundern, wenn da der SchoFe zuständig wäre. Hats da nen Kamin? Nein? Na also. Man kann ihn um seine Meinung fragen und Tips holen, aber verbieten oder genehmigen kann er da nix. Macht er ja bei nem Gasherd auch nicht.
 
Find ich Klasse

Hallo Alicja und Roland,

ich beneide euch um eure Klasse Idee mit dem Indoorgrill,

auch wir haben renoviert und neu gebaut...

Aber diese Idee .......... ist einfach Klasse.

Nun,
jetzt ists für uns zu spät

ABER.....

ich würde gerne mehr von eurem Indoorgrill sehen!


Danke

Gruß
Klaus
 
Ich schätze mal der Abzug der Dunstabzugshaube geht direkt durch die Wand nach draussen?

Dann würd es nicht viel Sinn machen das Fenster direkt daneben bei Benutzung des Grills zu öffnen. Also immer die Küchentür auflassen und irgendwo anders ein Fenster zumindest auf Kipp stellen, so daß Frischluft von draussen nachkommen kann.

Die Küche, jedenfalls das was man von sieht, sieht toll aus, super Idee, sehr hübsch gemacht :thumb2:
 
Fazit: Indoorgrillen (mit dem richigen Equipment und dem Berücksichtigen einiger Sicherheitsbestimmungen) regelt.
die konstruktion funzt auf jeden fall.

erlaubt ist das nicht.
wie schon erwaehnt muss mindestens die zuendsicherung nachgeruestet werden und zusaetzlich der druckregler fuer drinnen.
legaler wird das deshalb nicht.

is teuer und im falle der sicherung etwas komplexer.
funzt auch so.
versicherung: flasche zudrehen.
den druckregler wuerde ich jedoch investieren
siehe auch hier: http://www.grillsportverein.de/forum/threads/alter-druckminderer.96883/
und ggf. ne schlauchbruchsicherung.
 
Hallo,

es mag an der Dunstabzugshaube liegen....

Ich hatte auch schonmal meinen Q120 auf dem Ceranfeld unter der Haube stehen (Rechtfertigung: Viel Regen und der kam fast waagerecht).

Das dampft doch ganz schön beim Steak anbraten. Also meine Abzugshaube hatte jedenfalls keine Chance.

Viele Grüße,
Gerhard
 
Würde mich wundern, wenn da der SchoFe zuständig wäre. Hats da nen Kamin? Nein? Na also. Man kann ihn um seine Meinung fragen und Tips holen, aber verbieten oder genehmigen kann er da nix. Macht er ja bei nem Gasherd auch nicht.

DAS ist zu einfach gedacht, Wyvern. Ich habe meine Aussage vielleicht als Vermutung formuliert, das war sie nicht wirklich. Und ich denke, dass das in anderen Bundesländern ähnlich ist. Wenn es um sicherheitsrelevante Aspekte geht, finde ich fahrlässiges, mit stammtischparolenähnliches Rumvermuten deplaziert.. :puke:

Es gibt eine Reihe von Dingen zu beachten, u.a.

"Für Gas-Haushalts-Kochgeräte
mit einer Nennbelastung bis
11 kW genügt es, wenn der Auf-
stellraum einen Rauminhalt von
mehr als 15 m³ aufweist und
mindestens eine Tür ins Freie
oder ein Fenster hat, das geöff-
net werden kann. Auf abwei-
chende bauordnungsrechtliche
Regelungen der Bundesländer
wird hingewiesen (in einigen
Bundesländern sind hierfür 20 m³
gefordert).
Zusätzliche Einzelrege-
lung für Gas-Haushalts-Koch-
geräte bis 18 kW:
Für Gas-Haushalts-Kochgeräte
mit einer Nennbelastung größer
11 kW (z. B. Gasherd(e) mit mehr
als 4 Kochstellen oder Gasherd
und zusätzlich aufgestellter Wok-
Brenner), jedoch nicht mehr als
18 kW, genügt es, wenn der Auf-
stellraum einen Rauminhalt von
mehr als 2 m³/kW aufweist und
mindestens eine Tür ins Freie
oder ein Fenster hat, welches ge-
öffnet werden kann sowie eine
eine kontrollierte Wohnungslüf-
tungseinrichtung (kein Umluft-
betrieb) betrieben wird, die über
ein Mindest-Fördervolumen von
15 m³/h je kW Gesamtnennbela-
stung verfügt. Entsprechende
Zuluftöffnungen müssen vor-
handen sein."

Quelle TRGI

Wenn man möchte, kann man dann noch beachten, dass
nie mehr als 2 Gasflaschen gleichzeitig in der Wohnung sein dürfen,
die Gasflaschen müssen übererdig gelagert sein,
durch den Gasbetrieb sehr viel Kondenzwasser entsteht und die Gefahr für Schimmelbefall des Mauerweks vorhanden ist, wenn nicht ausreichend gelüftet wird.

Es gibt eine verbindliche EU-Richtlinie zu diesem Thema. Grundsätzlich nimmt die TRGI (die die Verfahrensweise nur standardisiert) jeden Betreiber einer Gasanlage in die eigenverantwortliche Pflicht, seine Gasanlage einmal im Jahr auf äußere Schäden zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Grundsätzlich kann dies der Betreiber auch selbst - wenn er das Know-How dazu hat. Also kommt der Schornsteinfeger ins Spiel, oder ein gleichwertig qualifizierter Installateur, der die Abgaswerte, das Raumvolumen und die Frischluftzufuhr misst und das alles verbindlich (für den Schadensfall) dokumentiert.

Was wer wie ernst nimmt, ist mir gleich.

Ach so, ro-go! Ich mag dir das nicht madig machen und finde die Idee gut. Sicherheit geht aber vor, daher solltest du darüber nachdenken, die gutgemeinten Ratschläge zu befolgen und vielleicht wirklich bei entsprechender fachkundigen Stelle vorzusprechen. Reinige bitte auch immer die Dunstabzugshaube (Fettreste), damit dir das Ding bei einer Stichflamme (auch eine kleine Stichflamme kann durch den Sog der Haube das Fett entzünden!) nicht direkt in Flammen aufgeht!
Viel Spaß weiter beim Grillen!

tom
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure Meinungen und Infos. Hier noch ein paar weitergehende Informationen:

-Sicherheitsgasregler und Schlauchbruchsicherung sind vorhanden

-Zündsicherung ist in diesem Fall gem. technischer Richtlinien nicht vorgeschrieben (wenn ich alles richtig gelesen habe)

- Fachleute wurden befragt (Vater und Bruder sind beie Gas- und Wasserinstallateurmeister und unabhänge Gutachter)

- Der Raum hat ein Volumen von überschlagenen 150m³ (Küche, Esszimmer, Treppe nach oben und Flur oben sind zusammenhängend)

- Abzugsaube hat einen direkten Ausgang nach Aussen, Abluftleistung wird mit 560m³ angegeben

Und nun das Wichtigste: Folgendes wurde bisher erfolgreich zubereitet:

Burgerpetties, Bratwurst, Nackensteak, Spiegelei, Frühstücksspeck, Forelle, Rinderhüfte, Rinderfilet
 
-Zündsicherung ist in diesem Fall gem. technischer Richtlinien nicht vorgeschrieben (wenn ich alles richtig gelesen habe)

wo steht dat denn?

der grill hat keine innenraumzulassung.
das alleine macht die installation illegal.

fuer den grill is auch keine zuendsicherung vorgeschrieben, weil die fuer draussen auch nich vorschrift is.

versteh mich nich falsch, ich find die loesung 1a.

aber wenn da steht:
"nicht vorgeschrieben"
koennte man meinen, das die loesung legal sein sollte.
dem ist nicht so.
auch nicht mit nachgeruesteteter zuendsicherung ohne abnahme.

die zuendsicherung macht das konstrukt einfach nur sicherer.
sonst nix.

nimmt man mal die technische einrichtung gasbrenner und denkt sich das wort grill weg, is dat nix anderes als n gasherd.
indoor gasherd ohne zuendsicherung is nich erlaubt.(jedenfalls nich in D)
ganz einfach.

http://www.google.de/url?sa=t&sourc...ktDzBg&usg=AFQjCNFVTtWafCmW2QxKxj--P7cuAxy0KA

seite 6 ganz interessant in dem zusammenhang.

nun zum wesentlichen:
"Burgerpetties, Bratwurst, Nackensteak, Spiegelei, Frühstücksspeck, Forelle, Rinderhüfte, Rinderfilet "
:bilder:

;)
 
Zuletzt bearbeitet:
ok...illegal...aber geil

:unentschieden:

Sicher ist es allemal

Als Soldat weiß ich, daß das Leben mit gewissen Risiken behaftet sein kann ;-)

weitere Bilder folgen :thumb2:
 
Bitte beachte auch das die Abzugshaube bei einer Kochstelle mit Gas eine bestimmte Höhe haben muß.Dies ist nachzulesen in der Montageanleitung der Haube.

P.S.:Mir wäre das Ganze zu Heikel..
P.P.S.. Hab die selbe Microwelle
 
Sicher ist es allemal


wenn eine zuendsicherung drin waere.

ohne selbige ist es moeglich bei geoeffneter flasche unkontrolliert gas in den raum stroemen zu lassen, zb. wenn ein kind oder betrunkener den regler am grill aufdreht ohne zu zuenden und dann vergisst wieder zuzudrehen.
wenn das ueber nacht passiert und jemand aus versehen licht anmacht...
:inquisition:

der fall oben ist nicht konstruiert.
dreh die flasche nachm grillen zu. ;)
 
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