Du hast Dich mit Deinem Bzsfm explizit über den le rond unterhalten, ist das so richtig ??
Der Hintergrund:
1. Dein Ansprechpartner ist NICHT der Schornsteinfeger, sondern der Bezirksschornsteinfegermeister, denn nur der Bzfsm nimmt eine Feuerstätte ab
2. Der le rond hat KEINE Zulassung für den Innenbereich ( hierzu zählt auch der Anschluß an einen zum Haus gehörenden Schornstein
3. Der le Rond zählt zur Gruppe der Öfen Bauart 2, bedeutet, kein anderer Ofen darf an diesen Schornsteinzug angeschlossen werden.
Dadurch, dass der le rond keine bauaufsichtliche Zulassung hat, bleibt es jedem Bezirksschornsteinfegermeister überlassen, ob er eine Genehmigung erteilt oder nicht.
Der Geselle hat keine Befugnis, hierüber eine verbindliche Auskunft zu erteilen
Ich mußte das hier jetzt schreiben, da ich wieder so einen Fall auf meinem Schreibtisch liegen habe, und ich nur ungern will, dass Du Dir Arbeit machst und im Nachhinein eventuell diesen Ofen nicht genehmigt bekommst
Grüße
Thomas