…. . Ob in dieser App oder einer weiteren App ist aber wohl noch nicht entschieden, sinnvoll wäre es, wenn es am Schluss nicht zig verschiedene Apps sind.
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…. . Ob in dieser App oder einer weiteren App ist aber wohl noch nicht entschieden, sinnvoll wäre es, wenn es am Schluss nicht zig verschiedene Apps sind.


TÜV, Zulassung und alle Daten des Kfz werden in der App gelistet.die angemeldet in der Garage stehen aber schon deutlich über dem Tüv sind.

natürlich hätten Sie VersicherungsschutzTÜV, Zulassung und alle Daten des Kfz werden in der App gelistet.
Aber ist doch eigentlich egal ob die Rennleitung auf den TÜV-Stempel oder direkt in die App schaut, oder?
Fakt ist - das / die Gefährte keinen gültigen Versicherungsschutz mehr im Strassenverkehr dürch abgelaufenen TÜV haben und dann somit eh nicht mehr öffentlich bewegt werden dürfen.
Du hast es besser ausgedrückt - so meinte ich das nämlich auch.natürlich hätten Sie Versicherungsschutzlediglich könnte man in Regress genommen werden. Aber versichert bleibt man.
jetzt erst gesehen:Und abgelaufener TÜV kostet eh nix wenn sie nur rumstehen![]()
Solange das Kfz mit abgelaufenem TÜV auf Privatgrund steht ist das irrelevant.
Dem ist leider nicht so. Der Irrglaube hält sich aber schon lange und ich hab selber auch lange dran geglaubt.
Quelle ?
IMHO gibt es keinerlei Rechtsgrundlage dies zu Ahnden ....
Klar, bei Vorführung des Kfz muss man die Gebühren der Überziehung bezahlen.....das ist klar geregelt
geparkt. Im März 2023 war das Fahrzeug gegen 20:53 Uhr in … auf einer öffentlichen Straße geparkt.
Der hier einschlägige § 69a Abs. 2 StVZO Nr. 14 regelt hingegen, dass eine (bloße) Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift des § 29 Abs. 1 S. 1 StVZO eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit reicht nach den Gesetzeswortlaut die bloße Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung aus.
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind1.
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
2.
Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.
(2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur1.
Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem Kennzeichen nachzuweisen, es sei denn, es handelt sich um ein Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen,
2.
Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach Anlage IXb nachzuweisen.

Kein Empfang spielt keine Rolle, weil die Daten auf dem Handy gespeichert sind......kein Empfang usw....
Und Akku leer? Jetzt kein Witz: ich finde das (als ITler) wirklich ok. Jetzt kommt ein Ding in DE: prinzipiell "könnten" die Kontrollierenden das abrufen. Dürfen sie aber nicht... In GR ist nach der Finanzkrise einiges passiert (dort ist die Steuernummer führend): da gehst Du auf gov.gr , lädst Deinen Kram hoch und erteilst explizit die Zustimmung zum Zugriff oder nicht. Online Zulassung/Abmeldung, Steuer und so weiter: ein (ein!) Portal.Kein Empfang spielt keine Rolle, weil die Daten auf dem Handy gespeichert sind.