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TEXAS BBQ RUB Großeinkauf !!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Eine Antwort des Erstellers wäre mehr als angebracht!

Ein klares "Nein, es klappt nicht", würde mir schon weiterhelfen!
 
die Luft scheint raus zu sein.

@Admin - mach doch mal zu, da kommt nix mehr!

Gruß, Pepper
 
Ich für meinen Teil bin jedenfalls raus. Mit jemandem, der sich als derart unzuverlässig erweist, mach ich keine Geschäfte.
 
War also wieder nur heisse Luft?

Hat denn keiner hier das Organisationstalent sowas durchzuziehen und ist zudem auch noch zuverlässig?

Gruß
!Xabbu
 
Welches Paralleluniversum bitteschön? Schreib doch mal Klartext oder poste nen Link bidde.

Gruß
!Xabbu
 
Moin Moin,

War seit längerem nicht am Rechner tschuldigung.

Also, was die RUB-bestellung angeht, so sind die Amerikaner sehr (um nicht zu sagen Komplett) Exportunerfahren und suchen überall nach Lösungen für nicht vorhandene Problemen. Sie wollen nicht via der USPS verschicken weil dann die wahre zu lange unterwegs sein könnte. Es könnte an Bord von so einen Container zu Heiß werden (über 50 C oder so und dann könnte der Zucker schmelzen.

Deshalb möchten Sie gerne per Fedex oder so vershicken. Da aber bei Fedex gleich der ganze Preis bezahlt werden muss (inkl. Zoll) gibt es ein Problem. Nähmlich das die eine "Probe" zum USA-Zoll geschickt haben um eine richtige Zoll-Klassifizierung zu erhalten . Die USA-Behörden sind anscheinend noch langsamer als die Deutschen, und können sich anscheinend ohl nicht einigen

Da liegt also der Hase im Pfeffer.

Gruß
Grimwald
 
Xabbu schrieb:
Welches Paralleluniversum bitteschön? Schreib doch mal Klartext oder poste nen Link bidde.
Das, das hier nicht genannt werden darf
Hätte ja nen Link geposted, wenn es möglich gewesen wäre.

Hihi, Admin ist da ja auch Mitglied 8)
 
Die Antwort hat aber auch schon Schimmel angesetzt. :-(
 
Die die Grimwald im anderen Forum geschrieben hat ist doch auch schon mehr als nen Monat alt.

EDIT // OOOPS... hab mich verguckt! // Sorry!

Gruß
!Xabbu
 
Admin schrieb:
Moin Moin,

War seit längerem nicht am Rechner tschuldigung.

Also, was die RUB-bestellung angeht, so sind die Amerikaner sehr (um nicht zu sagen Komplett) Exportunerfahren und suchen überall nach Lösungen für nicht vorhandene Problemen. Sie wollen nicht via der USPS verschicken weil dann die wahre zu lange unterwegs sein könnte. Es könnte an Bord von so einen Container zu Heiß werden (über 50 C oder so und dann könnte der Zucker schmelzen.

Deshalb möchten Sie gerne per Fedex oder so vershicken. Da aber bei Fedex gleich der ganze Preis bezahlt werden muss (inkl. Zoll) gibt es ein Problem. Nähmlich das die eine "Probe" zum USA-Zoll geschickt haben um eine richtige Zoll-Klassifizierung zu erhalten . Die USA-Behörden sind anscheinend noch langsamer als die Deutschen, und können sich anscheinend ohl nicht einigen

Da liegt also der Hase im Pfeffer.

Gruß
Grimwald


Hi!

So einen Schwachsi.. hab ich schon lange nicht mehr gelesen. Ich bestelle viel und oft aus den USA und ich weiß nicht was der Kerl da für einen Müll zusammenspinnt.

..... und Zucker schmilzt bei 50°C .....

Gruß, Pepper
 
Soeben hab ich diese Mail vom Zoll bekommen...
Dürfte vielleicht für einige Interresant sein...
Nach 2 Stunden schon ne Anwort bekommen...Respekt! :D

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand
der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.

GEWÜRZE werden dem Abschnitt II/Kapitel 9 des Zolltarifes zugewiesen.

Beispiel:

Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
werden hier der HS-Position 0910 zugeordnet.

Safran, gemahlen oder sonst zerkleinert
Code-Warennummer: 0910 2090 00 0
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 8,5 %

Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe
der Abgabensätze.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den
Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.
Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften finden Sie
wie folgt:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“,
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
Handelsbeschränkungen durchklicken.
Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif
(EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC
(Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft,
ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des
EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-
online
Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze
(Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf.
vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind
Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die
Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an
Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) –mehrfach geändert-.
Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen
(und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:

1.)
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“
befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das
Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden.
Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle
Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht
höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.
Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser,
Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.
Für die Feststellung, ob Frei- bzw. Wertgrenzen (22 Euro) eingehalten worden
sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.
Hinzurechnungen und Abzüge (z.B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer)
erfolgen nicht.

2.)
gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die
zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt
geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit
gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass
die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.
Beim Kauf der Ware von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer
Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung
(2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher
bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten
(Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).

Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für
Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt,
bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.
 
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