• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Warnung von "grillstar.de"

Ja da bin ich mir sicher, mir geht es auch nicht um ein paar Euro was das Ding kostet, was ist wenn mal was richtig teures am Mono oder sonst wo kaput geht und dann keiner was wissen will.
In unserer Firma ist immer daher Kunde König denn ein zufriedener Kunde bringt neue Kunden.

Aber in einem habt ihr recht, ich bin selber schuld wenn ich blind irgendwo was bestelle, hätte ich mal Onkel Google gefragt und all die schlechten Bewertungen gelesen hätte ich wohl nicht dort gekauft.

Somit würde ich Kunde von BBQ24 und da bin ich wirklich Kunde, geht nicht gibt's da nicht...
 
[QUOTE="uwe.grabherr, post: 2742819, member: 70921"

In diesem Fall liegt der Kauf (Rechnungsdatum 27.10.16) nunmehr über 6 Monate zurück. Da der von Ihnen reklamierte Fühler offensichtlich bis zum Eingang Ihrer Reklamation am 26.05.16 einwandfrei funktioniert hat, kann ausgeschlossen werden, dass bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ein Sachmangel (Material- oder Produktionsfehler) bestanden hat. Aus diesem Grund und mit Bezug auf §476 BGB fällt die Reklamation nicht unter den Gewährleistungsanspruch.

Gern können Sie über unseren Online-Shop einen Ersatzfühler bestellen.

[/QUOTE]

Alter Falter die trauen sich was.
Der zitierte Paragraph regelt nur die Beweislastumkehr nicht aber die Sachmängelhaftung, wenn den eine vorliegt.

Wenn Du dir nichts dazu beigetragen hast, ausßer die für den Maverick bestimmungsgemäß vorgesehnene Verwendung, das der Fühler jetzt seine Dienst quittiert hat, würde ich den Herrschaften mal ordentlich Dampf machen und denen die Bude durchlüften:whip:.
Ein zweijäriges Sachmangelrecht laut EU steht auch dir zu.
 
ich hatte den Fühler ca. 10 mal in Betrieb, jedes mal bei niedrigen Temperaturen 110-130 Grad, keine Quetschung, immer durch die Lüftungsöffnungen beim ODC die Kabel geführt.
im Prinzip geht es mir nicht um die paar Euro sondern nur darum das solche Firmen keine Daseinsberechtigung haben und das es nicht mit rechten dingen zugehen kann das Grillstar.de bei Amazon 100% positive Bewertungen hat und der Rest vom Internet mit negativen Bewertungen voll ist.

Wie kann das sein????
 
Ich weiß nicht wie es im deutschen Recht ist, aber in Österreich gilt die gesetzliche Gewährleistung nur für Mängel, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.
Hier dürfte es schwer zu beweisen sein, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand, wenn das Gerät mehrmals fehlerfrei verwendet wurde.
Das heißt nicht, dass es keinen Mangel gab (der vielleicht erst jetzt "ausbrach") aber es wird nicht zu beweisen sein, wenns so war.
 
Ich weiß nicht wie es im deutschen Recht ist, aber in Österreich gilt die gesetzliche Gewährleistung nur für Mängel, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.
Hier dürfte es schwer zu beweisen sein, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand, wenn das Gerät mehrmals fehlerfrei verwendet wurde.
Das heißt nicht, dass es keinen Mangel gab (der vielleicht erst jetzt "ausbrach") aber es wird nicht zu beweisen sein, wenns so war.
Das ist in Deutschland meines Wissens genauso. Die Verlängerung der Gewährleistung von früher einem auf dann zwei Jahre ist eine reine Volksverarschung, weil sich ein Gutachten, mit dem man nach mehr als einem halben Jahr beweisen könnte, daß der Mangel schon vorhanden war, fast nie lohnt bzw. in den meisten Fällen gar nicht beweissicher machbar ist.

Aber wie sieht es denn bei diesen Temperaturfühlern mit der Garantie aus? Das ist ja eine freiwillige Sache des Herstellers, die kann also ganz anderen Bedingungen unterliegen.
 
Ein zweijäriges Sachmangelrecht laut EU steht auch dir zu.

Naja ich muss mich selbst zitieren. LEIDER.

Nachdem ich nochmals nachgelesen habe ist es leider so das die Gewährleistung wohl in der Tat nach 6 Monaten endet.
Lediglich die Verjährung der Geltendmachung läuft 2 Jahre nach Gefahrenübergang.
Das Böse dabei ist, nach 6 Monaten ist der Kunde bzw der Käufer in der Pflicht diesen Mangel evtl durch Gutachten:Vogelzeig: oder dgl nachzuweisen, innerhalb der 6 Monate wird dem Verkäufer Unterstellt einen schon mit Fehlern behaftete Ware ausgeliefert zu haben.
Heißt also in der Praxis, wenn ein Händler nach 6 Monaten bis zu 2 Jahren ein Artikel tauscht, er das auf seine Kappe zur Kundenzufriedenheit nimmt.

Haben sich die Herren in Brüssel damals ja gut ausgedacht!!!!:whip::whip:
 
Hier werden Gewährleistung und Garantie in einen "Topf" geworfenen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Garantie ist das unbedingte Einstehen für die Fehlerfreiheit der Ware innerhalb der zugesagten Zeit. Da muss ich nicht beweisen, dass der Fehler bereits bei Gefahrübergang=Übergabe der Ware an mich vorlag.

Gewährleistung, gilt für die Fehlerfreiheit bei Übergabe, d.h. ich muß den Nachweis erbringen, daß der Fehler bei Übergabe bereits vorhanden war. Nur innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe muß - Beweislastumkehr - der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.
(2. Semester Jura, Zivilrecht):-)
 
Garantie ist das unbedingte Einstehen für die Fehlerfreiheit der Ware innerhalb der zugesagten Zeit. Da muss ich nicht beweisen, dass der Fehler bereits bei Gefahrübergang=Übergabe der Ware an mich vorlag.

Ähm, nö! Ich nehme jetzt mal Wikipedia her (auch wenn das keine legitime Quelle für eine Diplomarbeit ist): "Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."

(2. Semester Jura, Zivilrecht)
:hmmmm:
 
Vielen Dank für die Hinweise zu Grillstar. Ich war nahe dran diverses Zubehör dort zu bestellen. Keine Riesenbeträge - alles in allem unter 300 €. Nachdem ich mir aber die Antwort dieses Unternehmens auf eine Reklamation bei Post # 35 ansehe werde ich aber von einem Kauf dort absehen.
 
Ähm, nö! Ich nehme jetzt mal Wikipedia her (auch wenn das keine legitime Quelle für eine Diplomarbeit ist): "Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."


:hmmmm:

Das stimmt ja auch. Aber der Satz den du Zitierst hast auch.
In Deutschland hast du ja 6 Monate Garantie. Wenn der Hersteller aber mehr gewährt, muss er sich auch daran halten, daher freiwillig und frei Gestalltbar.
Die Vor dem Kauf zugesagt Garantie muss eingehalten werden, egal wie lange die gilt.
 
ich hatte den Fühler ca. 10 mal in Betrieb, jedes mal bei niedrigen Temperaturen 110-130 Grad, keine Quetschung, immer durch die Lüftungsöffnungen beim ODC die Kabel geführt.
im Prinzip geht es mir nicht um die paar Euro sondern nur darum das solche Firmen keine Daseinsberechtigung haben und das es nicht mit rechten dingen zugehen kann das Grillstar.de bei Amazon 100% positive Bewertungen hat und der Rest vom Internet mit negativen Bewertungen voll ist.

Wie kann das sein????
Das ist mittlerweile mehr oder weniger automatisiert. Und wer als Händler weiss wie er einen Einspruch zu negativen Bewertungen schreiben muss, dann hat er locker 100%. Wenn der Versand über Amazon erfolgt dann sowieso.
 
Ich bin tatsächlich Rechtsanwalt. Garantie ist was anderes als Gewährleistung.

Kaufst du ìphone bei Äpple und im 1. Jahr geht was kaputt, kein Problem Umtausch.
Weil 1 Jahr Garantie
Kommst du nach einem Jahr und einem Tag , gibts nichts. Du musst den Nachweis erbringen, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. Klar Gutachter, wenn man eine Rechtsschutz Versicherung hat. Anwaltskosten ok
Aber die Kosten des Gutachters kònnen das Vielfache betragen
 
Das stimmt ja auch. Aber der Satz den du Zitierst hast auch.
In Deutschland hast du ja 6 Monate Garantie.
Nein, eben nicht. Du hast 6 Monate gesicherte Gewährleistung plus 18 Monate mehr oder weniger theoretische.
Wenn der Hersteller aber mehr gewährt, muss er sich auch daran halten, daher freiwillig und frei Gestalltbar.
Die Vor dem Kauf zugesagt Garantie muss eingehalten werden, egal wie lange die gilt.
Das wiederum stimmt. Betrifft aber die freiwillig zugesagte Garantie, nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Wobei auch zu beachten ist: für die Gewährleistung haftet der Händler. Garantie kann zwar auch der Händler anbieten, aber normalerweise ist das eine Sache, die die Hersteller anbieten.

Edit: Mein Wissensstand.
 
Ah, ich dacht wir haben hier 6 Monate Garantie und 24(also +18) Monate Gewährleistung.
Dann habe ich das damals nur so verstand wegen der Beiweislast, daher dachte ich das die ersten 6 Monate als Garantie zählen.


Das ist mittlerweile mehr oder weniger automatisiert. Und wer als Händler weiss wie er einen Einspruch zu negativen Bewertungen schreiben muss, dann hat er locker 100%. Wenn der Versand über Amazon erfolgt dann sowieso.

Das stimmt, habe ich damals bei ebay erlebt. Trotz Einspruch meinerseits wurde die zu Recht negative Bewertung entfernt!
 
Da ich letzte Woche ein Mail von einem Anwalt bekommen habe unter Androhung von mindestens 30 000 Euro Schadensersatz und einem zu unterzeichnenden Knebelvertrag der besagt das ich jedes mal 1 000 Euro bezahlen soll, sollte ich für den Rest meines Lebens auch nur noch einmal irgend etwas im Bezug auf oben genannter Firma veröffentlichen habe ich meinen Post gesetzeskonform und auf das recht der freien Meinungsäusserung angepasst.

Nun weiss auch ich wie in anderen Portalen die 100% positiven Bewertungen zustande kommen.
 
Zurück
Oben Unten