Hallo Gemeinde
Jetzt will ich dann doch mal was zum Thema beitragen. Flüssiggas darf in Deutschland bis zu 15 Kg in dafür vorgesehenen Flaschen in einem Raum gelagert werden. Bereits entleerte Flaschen zählen als voll mit. Gasgeräte die mit der Kennzeichnung DIN/DVGW versehen sind und eine Zulassung für Innenraume haben dürfen in geschlossenen Räumen aufgestellt und betrieben werden wenn sichergestellt ist:
1. Das mindestens 4 qm Verbrennungsluftvolumen/kw vorhanden sind, oder eine mechanische Be-und Entlüftungsanlage die entsprechende Verbrennungsluftversorgung sicherstellt
2. Das Gerät benötigt eine thermoelektrische Zündsicherung (damit fällt Weber, Napoleon usw. aus.)
3. Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ist von der Aufstellung zu unterrichten, diese wird von ihm im Rahmen einer Feuerstättenschau geprüft und genehmigt.
4. Ob ein zugelassener Behälter für Flüssiggas dem Sonnenschein ausgesetzt ist - ist wurscht.
Jetzt will ich dann doch mal was zum Thema beitragen. Flüssiggas darf in Deutschland bis zu 15 Kg in dafür vorgesehenen Flaschen in einem Raum gelagert werden. Bereits entleerte Flaschen zählen als voll mit. Gasgeräte die mit der Kennzeichnung DIN/DVGW versehen sind und eine Zulassung für Innenraume haben dürfen in geschlossenen Räumen aufgestellt und betrieben werden wenn sichergestellt ist:
1. Das mindestens 4 qm Verbrennungsluftvolumen/kw vorhanden sind, oder eine mechanische Be-und Entlüftungsanlage die entsprechende Verbrennungsluftversorgung sicherstellt
2. Das Gerät benötigt eine thermoelektrische Zündsicherung (damit fällt Weber, Napoleon usw. aus.)
3. Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ist von der Aufstellung zu unterrichten, diese wird von ihm im Rahmen einer Feuerstättenschau geprüft und genehmigt.
4. Ob ein zugelassener Behälter für Flüssiggas dem Sonnenschein ausgesetzt ist - ist wurscht.