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Weber-Q in Wohnung?

@Grillibert


Vermutlich habe ich meine Frage nicht richtig formuliert, weshalb ich sie jetzt anders stelle. Das mit Propan betriebene Geräte mit max 11kg Flasche in Wohnungen betrieben werden dürfen und eine zusätzliche Flasche in der Wohnung gelagert werden darf ist unstrittig und kann von jedem User nachgelesen werden. Das davon keine besondere Gefährdung ausgeht kann man dran erkennen, dass das explizit erlaubt und nicht verboten ist.

1. Da die Gasflaschen für alle Propangeräte gleich sind, wo ist also der Unterschied zwischen einer Gasflasche die vom Nutzer für den Betrieb eines Backofens und eines Grills bereitgestellt wird?

2. Wenn der Betrieb eines Backofens mit Propan erlaubt ist und die Abgase und austretendes Propan in den Wohnraum abgegeben werden, warum ist der Betrieb eines Gasgrills in der gleichen Wohnung dann gefährlich?

Cheers
.

Alle Backöfen die du "neu) kaufen kannst verfügen über Zündsicherungen, der Weber hat die aber nicht, auch wenn du das mit bemerkenswerter Durchhaltekraft ignorierst.

Sollten die Geräte gleichwertig abgesichert sein und auch gleich gut oder schlecht angeschlossen werden, ist die Gefahr als gleich einzustufen, das ist richtig.

Und immer noch, Grillen draußen erzeugt Duft, der gleiche Duft drinnen ist eher Rauch und Gestank...
 
Ich weiß gar nicht, warum hier so eine Haarspalterei betrieben wird ....

Der OP hat nach dem Betrieb eines Weber Q in der Wohnung gefragt und Weber selbst gibt laut BA (Siehe Thread #46) eine Antwort:
“Dieser Gasgrill darf nur im freien verwendet werden.“
Also NEIN, der OP darf ihn nicht in der Wohnung verwenden!

Es steht übrigens gleich auf Seite 1 der BA.
 
@Grillibert


Vermutlich habe ich meine Frage nicht richtig formuliert, weshalb ich sie jetzt anders stelle. Das mit Propan betriebene Geräte mit max 11kg Flasche in Wohnungen betrieben werden dürfen und eine zusätzliche Flasche in der Wohnung gelagert werden darf ist unstrittig und kann von jedem User nachgelesen werden. Das davon keine besondere Gefährdung ausgeht kann man dran erkennen, dass das explizit erlaubt und nicht verboten ist.

1. Da die Gasflaschen für alle Propangeräte gleich sind, wo ist also der Unterschied zwischen einer Gasflasche die vom Nutzer für den Betrieb eines Backofens und eines Grills bereitgestellt wird?

2. Wenn der Betrieb eines Backofens mit Propan erlaubt ist und die Abgase und austretendes Propan in den Wohnraum abgegeben werden, warum ist der Betrieb eines Gasgrills in der gleichen Wohnung dann gefährlich?

Cheers
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Alle Backöfen die du "neu) kaufen kannst verfügen über Zündsicherungen, der Weber hat die aber nicht, auch wenn du das mit bemerkenswerter Durchhaltekraft ignorierst.

Sollten die Geräte gleichwertig abgesichert sein und auch gleich gut oder schlecht angeschlossen werden, ist die Gefahr als gleich einzustufen, das ist richtig.

Und immer noch, Grillen draußen erzeugt Duft, der gleiche Duft drinnen ist eher Rauch und Gestank...


Ich habe 2 Fragen zu den Aussagen eines User über die Lagerung der Gasflasche und der Vergiftungsgefahr durch Abgase gestellt, mit denen die Gefährdung durch einen Gasgrill begründet.

Nach deiner Antwort bestehen die Gefahren durch eine Gasflasche und der Vergiftung durch Abgase nicht, wenn eine Zündsicherung verbaut ist. Das kannst du sicher erklären :D

Cheers

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Ich weiß gar nicht, warum hier so eine Haarspalterei betrieben wird ....

Der OP hat nach dem Betrieb eines Weber Q in der Wohnung gefragt und Weber selbst gibt laut BA (Siehe Thread #46) eine Antwort:
“Dieser Gasgrill darf nur im freien verwendet werden.“
Also NEIN, der OP darf ihn nicht in der Wohnung verwenden!

Es steht übrigens gleich auf Seite 1 der BA.


Was ich darf und nicht darf, bestimmt zu unser aller Glück nicht ein Hersteller durch eine Bedienungsanleitung oder Aufkleber. Das regelt der Gesetzgeber und die dafür zuständigen Einrichtungen.

Es wird auch keine Haarspalterei betrieben, sondern denn mehr als gewagten Aussagen auf den Grund gegangen.
Auch du weißt nicht warum dieser Aufkleber auch dem Gerät ist. Bin ich denn der einzige der das weiß?

Cheers
..
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Was ich darf und nicht darf, bestimmt zu unser aller Glück nicht ein Hersteller durch eine Bedienungsanleitung oder Aufkleber. Das regelt der Gesetzgeber und die dafür zuständigen Einrichtungen.

Es wird auch keine Haarspalterei betrieben, sondern denn mehr als gewagten Aussagen auf den Grund gegangen.
Auch du weißt nicht warum dieser Aufkleber auch dem Gerät ist. Bin ich denn der einzige der das weiß?

Cheers
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Puh.. Wie kann man bitte so viel Arroganz in den Raum werfen?

Mehr als gewagte Aussagen in Sachen Gasgrill in der Wohnung betreiben tätigst wohl du..

Klar, in der Gastro laufen auch Gasherde und Co, die Sachen sind für den Gebrauch auch abgenommen.. Zumal hier wieder die Lüftung in den Vordergrund rückt..

Sind dennoch 2 paar Schuhe..
Jemanden raten nen Gasgrill ruhig bei offenem Fenster in der Wohnung zu nutzen, in meinen Augen mehr als fahrlässig..

Wie ich im letzten Post schon sagte, jedem das seine.. Nur hier lesen mehr mit, denen vielleicht etwas am verständnis fehlt.. Die nehmen es dann auf die leichte Schulter und was dann passiert kann sich jeder selbst ausmalen..


Hier aber von 'angeblichen Fachwissen' in so nen Sachen zu prahlen ist aber völlig daneben..
 
Puh.. Wie kann man bitte so viel Arroganz in den Raum werfen?
Ü
Mehr als gewagte Aussagen in Sachen Gasgrill in der Wohnung betreiben tätigst wohl du..

Klar, in der Gastro laufen auch Gasherde und Co, die Sachen sind für den Gebrauch auch abgenommen.. Zumal hier wieder die Lüftung in den Vordergrund rückt..

Sind dennoch 2 paar Schuhe..
Jemanden raten nen Gasgrill ruhig bei offenem Fenster in der Wohnung zu nutzen, in meinen Augen mehr als fahrlässig..

Wie ich im letzten Post schon sagte, jedem das seine.. Nur hier lesen mehr mit, denen vielleicht etwas am verständnis fehlt.. Die nehmen es dann auf die leichte Schulter und was dann passiert kann sich jeder selbst ausmalen..


Hier aber von 'angeblichen Fachwissen' in so nen Sachen zu prahlen ist aber völlig daneben..


Nur Polemik und Frechheiten. Das entsteht immer dann wenn man keine Argumente hat. Dabei geht es hier nicht um Gastronomie, sondern um Millionen Gasbrennstellen in Haushaltungen die auch ohne Lüftungsanlagen zulässig und ungefährlich sind.

Cheers
.
 
Der Gasherd von meiner Oma hatte keinen Abzug und sie wurde 99 Jahre obwohl sie fast täglich gekocht hat.

Gruß Dingo
 
Was ich darf und nicht darf, bestimmt zu unser aller Glück nicht ein Hersteller durch eine Bedienungsanleitung oder Aufkleber. Das regelt der Gesetzgeber und die dafür zuständigen Einrichtungen.

Es wird auch keine Haarspalterei betrieben, sondern denn mehr als gewagten Aussagen auf den Grund gegangen.
Auch du weißt nicht warum dieser Aufkleber auch dem Gerät ist. Bin ich denn der einzige der das weiß?

Cheers
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Ehrlich gesagt ist es mir sogar egal, warum Weber schreibt, dass ihr Gasgrill nur im Freien verwendet werden darf. Gründe gebe es vielleicht zahlreich, im dümmsten Fall nur aus Haftungsfragen und um im Schadensfall auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch hinzuweisen ....
Fakt ist, es steht so in der BA und natürlich liegt es in der Verantwortung des Nutzers sich daran zu halten oder eben nicht. Viel Raum zur Interpretation lässt die Aussage in der BA von Weber ja nicht ....
Eines werde ich hier aber gewiss nicht tun: Einen Nutzer irgendwie ermuntern sich über die vorgegebenen Grenzen der BA hinwegzusetzen.
 
Nur Polemik und Frechheiten. Das entsteht immer dann wenn man keine Argumente hat. Dabei geht es hier nicht um Gastronomie, sondern um Millionen Gasbrennstellen in Haushaltungen die auch ohne Lüftungsanlagen zulässig und ungefährlich sind.

Cheers
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Der Gasherd von meiner Oma hatte keinen Abzug und sie wurde 99 Jahre obwohl sie fast täglich gekocht hat.

Gruß Dingo


Jo Männer's :-) ist doch schön für euch.
Ich wiederhole es nochmal gern - Jedem. Das. Seine.

Ihr gebt eure Meinung kund, ich meine.

Machts wie ihr wollt, ist mir schnuppe.
Nur immer schön alles leicht abtun, ein Hoch auf die Menschheit.
Und die Meinungsfreiheit. :-)

Und zu dir, Herr @bbq4you frechheit liegt im Auge des Betrachters.. Und da solltest du dir auch mal an die Nase fassen.
 
Tun würd ich’s ja auch nicht. Stinkt bestimmt wie Sau.

Gruß Dingo
 
@Grillibert


Vermutlich habe ich meine Frage nicht richtig formuliert, weshalb ich sie jetzt anders stelle. Das mit Propan betriebene Geräte mit max 11kg Flasche in Wohnungen betrieben werden dürfen und eine zusätzliche Flasche in der Wohnung gelagert werden darf ist unstrittig und kann von jedem User nachgelesen werden. Das davon keine besondere Gefährdung ausgeht kann man dran erkennen, dass das explizit erlaubt und nicht verboten ist.

Eben nicht. Es ist KEIN Recht Gasflaschen und gasbetriebene Anlagen in der Wohnung zu betreiben. Es kommt darauf an, was in dem Mietvertrag steht bzgl. leicht entzündlichen Stoffen. In den meisten Punkten verbieten Vermieter von vornherein Gasflaschen in der Wohnung, wahrscheinlich schon, weil die Versicherungen das fordern bzw. empfehlen, um ihr Haftungsrisiko zu empfehen.
Deswegen noch mal: Urteil aus Berlin bzgl. Propangas in Wohnungen
Bitte lies dir dazu die Urteilsbegründung an, dann wirst du merken, dass der Richter Propangas in Wohnungen NICHT ungefährlich findet und das Wohl aller (Mieter) über das Wohl eines einzelnen stellt.
Selbst wenn man es denn doch darf, weil der Vermieter es gestattet oder es deine eigene Bude ist, geht davon Gefahr aus und es wird von Herstellern empfohlen diese Flaschen außerhalb zu lagern.

1. Da die Gasflaschen für alle Propangeräte gleich sind, wo ist also der Unterschied zwischen einer Gasflasche die vom Nutzer für den Betrieb eines Backofens und eines Grills bereitgestellt wird?

Die Frage hast du dir doch gerade selbst beantwortet. Du hast doch schon festgestellt, dass alle Propangasflaschen gleich sind. Darum ging es aber auch nicht.

2. Wenn der Betrieb eines Backofens mit Propan erlaubt ist und die Abgase und austretendes Propan in den Wohnraum abgegeben werden, warum ist der Betrieb eines Gasgrills in der gleichen Wohnung dann gefährlich?

Cheers
.

Das habe ich doch auch schon jetzt etliche Male erklärt... Erstmal ist auch ein normaler Gasherd nicht ungefährlich, auch wenn das Risiko relativ überschaubar ist. Auch hier noch mal ein Verweis auf den imho sehr sinnvollen CO-Melder. Geräte die festinstalliert sind, haben (noch mal der Hinweis) viele Sicherheitsvorkehrungen.( Btw im gastronomischen Bereich sind die Auflagen sogar noch höher und unterliegen einem verpflichtenden Brandschutzkonzept.) Diese Sicherheitsvorkehrungen hat ein Grill nicht.
Ein Grill hat im Alltag eine viel höhere Rauchentwicklung, als eine Pfanne oder Topf. Das Fett tropft auf die sehr heißen Aromaschienen und verdampft sofort und ab einer gewissen Menge ergibt das schnell eine rußende Flammenbildung. (Ich schiebe mal die Patinabildung in dem Grilldeckel als Hinweis mit ein, dass diese Rauchbildung kein Märchen ist.) Dieser Rauch ist giftig und kann nicht ohne weiteres durch das geöffnete Fenster abziehen, was zur Folge hat, dass eine nicht unerhebliche Menge Rauch und damit Kohlenmonoxid in der Lunge des Grillsportlers landet und dort schädlich und im schlimmsten Fall zum Tod führt. Dass dieser Dreck nebenbei das Mobiliar und die Wohnung selbst beschädigt, lasse ich mal außen vor. Die Fettbrandgefahr ist einfach viel höher als bei einem Herd bzw. Topf/Pfanne.
Zuzüglich kommt auch hier noch mal das CO von der Grillflamme selbst.
Auch hier noch mal eine Einschätzung zum Thema Grillen in Wohnungen und die Gefahr von CO von meiner regionalen Sendeanstalt: Warnung vor Grillen im Innenraum


Was ich darf und nicht darf, bestimmt zu unser aller Glück nicht ein Hersteller durch eine Bedienungsanleitung oder Aufkleber. Das regelt der Gesetzgeber und die dafür zuständigen Einrichtungen.

Stimmt, aber der Hersteller sagt dir von vornherein, dass du mit seinem Gerät nur im Freien grillen darfst, weil er der Meinung ist, dass ansonsten ein Risiko davon ausgehen würde. Tust du es doch, handelst du fahrlässig und vorsätzlich und wärst vor Gericht der gelackmeierte. Wenn du Zweifel an der Einschätzung von Weber hast, musst du entweder das Risiko tragen und damit im Ernstfall auch die verbundene Schuld, oder du versuchst ggf., im Idealfall im Zusammenspiel mit dem Hersteller, Maßnahmen zu tätigen, die die Zweifel ausräumen.
Wie wär es denn eigentlich mal, wenn du einfach bei Weber nachfragst und nach deren Sichtweise fragst? Deiner Meinung nach müssten sie ja deine Zweifel an der Nichttauglichkeit bestätigen.



Es wird auch keine Haarspalterei betrieben, sondern denn mehr als gewagten Aussagen auf den Grund gegangen.
Auch du weißt nicht warum dieser Aufkleber auch dem Gerät ist. Bin ich denn der einzige der das weiß?

Cheers
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Dann kläre uns mal bitte auf. An der Angst vor Haftung kann es ja nicht liegen, weil ja kein außergewöhnliches Risiko besteht.



Bleiben wir bei der Einschätzung. Grillen in der Wohnung ist gefährlich.
 
Ehrlich gesagt ist es mir sogar egal, warum Weber schreibt, dass ihr Gasgrill nur im Freien verwendet werden darf. Gründe gebe es vielleicht zahlreich, im dümmsten Fall nur aus Haftungsfragen und um im Schadensfall auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch hinzuweisen ....
Fakt ist, es steht so in der BA und natürlich liegt es in der Verantwortung des Nutzers sich daran zu halten oder eben nicht. Viel Raum zur Interpretation lässt die Aussage in der BA von Weber ja nicht ....
Eines werde ich hier aber gewiss nicht tun: Einen Nutzer irgendwie ermuntern sich über die vorgegebenen Grenzen der BA hinwegzusetzen.


Auch du weißt nicht warum das angeblich so ist und kannst nicht erklären ob und warum es gefährlich sein soll. Weißt aber ich falsch liege. Interessant.

Cheers
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Jo Männer's :-) ist doch schön für euch.
Ich wiederhole es nochmal gern - Jedem. Das. Seine.

Ihr gebt eure Meinung kund, ich meine.

Machts wie ihr wollt, ist mir schnuppe.
Nur immer schön alles leicht abtun, ein Hoch auf die Menschheit.
Und die Meinungsfreiheit. :-)

Und zu dir, Herr @bbq4you frechheit liegt im Auge des Betrachters.. Und da solltest du dir auch mal an die Nase fassen.


Hier geht es nicht um Meinungen sondern Fakten. Ich nenne für jeden überprüfbare Fakten, die du nicht wiederlegen kannst. Du äußerst deine Meinung, die du nicht mit Fakten belegen kannst. Fragen zu deiner Meinung beantwortest du nicht, stattdessen wirfst du dem Gegenüber Arroganz vor, wenn er mehr weiß als du. Damit kann ich gut leben.

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Hier geht es nicht um Meinungen sondern Fakten. Ich nenne für jeden überprüfbare Fakten, die du nicht wiederlegen kannst. Du äußerst deine Meinung, die du nicht mit Fakten belegen kannst. Fragen zu deiner Meinung beantwortest du nicht, stattdessen wirfst du dem Gegenüber Arroganz vor, wenn er mehr weiß als du. Damit kann ich gut leben.

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Jetzt pass mal auf du Klugscheißer, wo hinterfragt du MEINE Meinung?
Du belegst alles?

Meine fresse, was verstehst du nicht?
Mach dein Ding, wenn du eh alles besser weißt.

Du rätst also jedem dazu ruhig seelenruhig den Gasgrill in der Wohnung zu zünden - Halleluja..

Auch du magst deinen Frieden irgendwann finden.

Und jetzt mach dein Ding und gut. Hoffe du bist kein Familienvater..
 
Eben nicht. Es ist KEIN Recht Gasflaschen und gasbetriebene Anlagen in der Wohnung zu betreiben. Es kommt darauf an, was in dem Mietvertrag steht bzgl. leicht entzündlichen Stoffen. In den meisten Punkten verbieten Vermieter von vornherein Gasflaschen in der Wohnung, wahrscheinlich schon, weil die Versicherungen das fordern bzw. empfehlen, um ihr Haftungsrisiko zu empfehen.
Deswegen noch mal: Urteil aus Berlin bzgl. Propangas in Wohnungen
Bitte lies dir dazu die Urteilsbegründung an, dann wirst du merken, dass der Richter Propangas in Wohnungen NICHT ungefährlich findet und das Wohl aller (Mieter) über das Wohl eines einzelnen stellt.
Selbst wenn man es denn doch darf, weil der Vermieter es gestattet oder es deine eigene Bude ist, geht davon Gefahr aus und es wird von Herstellern empfohlen diese Flaschen außerhalb zu lagern.



Die Frage hast du dir doch gerade selbst beantwortet. Du hast doch schon festgestellt, dass alle Propangasflaschen gleich sind. Darum ging es aber auch nicht.



Das habe ich doch auch schon jetzt etliche Male erklärt... Erstmal ist auch ein normaler Gasherd nicht ungefährlich, auch wenn das Risiko relativ überschaubar ist. Auch hier noch mal ein Verweis auf den imho sehr sinnvollen CO-Melder. Geräte die festinstalliert sind, haben (noch mal der Hinweis) viele Sicherheitsvorkehrungen.( Btw im gastronomischen Bereich sind die Auflagen sogar noch höher und unterliegen einem verpflichtenden Brandschutzkonzept.) Diese Sicherheitsvorkehrungen hat ein Grill nicht.
Ein Grill hat im Alltag eine viel höhere Rauchentwicklung, als eine Pfanne oder Topf. Das Fett tropft auf die sehr heißen Aromaschienen und verdampft sofort und ab einer gewissen Menge ergibt das schnell eine rußende Flammenbildung. (Ich schiebe mal die Patinabildung in dem Grilldeckel als Hinweis mit ein, dass diese Rauchbildung kein Märchen ist.) Dieser Rauch ist giftig und kann nicht ohne weiteres durch das geöffnete Fenster abziehen, was zur Folge hat, dass eine nicht unerhebliche Menge Rauch und damit Kohlenmonoxid in der Lunge des Grillsportlers landet und dort schädlich und im schlimmsten Fall zum Tod führt. Dass dieser Dreck nebenbei das Mobiliar und die Wohnung selbst beschädigt, lasse ich mal außen vor. Die Fettbrandgefahr ist einfach viel höher als bei einem Herd bzw. Topf/Pfanne.
Zuzüglich kommt auch hier noch mal das CO von der Grillflamme selbst.
Auch hier noch mal eine Einschätzung zum Thema Grillen in Wohnungen und die Gefahr von CO von meiner regionalen Sendeanstalt: Warnung vor Grillen im Innenraum




Stimmt, aber der Hersteller sagt dir von vornherein, dass du mit seinem Gerät nur im Freien grillen darfst, weil er der Meinung ist, dass ansonsten ein Risiko davon ausgehen würde. Tust du es doch, handelst du fahrlässig und vorsätzlich und wärst vor Gericht der gelackmeierte. Wenn du Zweifel an der Einschätzung von Weber hast, musst du entweder das Risiko tragen und damit im Ernstfall auch die verbundene Schuld, oder du versuchst ggf., im Idealfall im Zusammenspiel mit dem Hersteller, Maßnahmen zu tätigen, die die Zweifel ausräumen.
Wie wär es denn eigentlich mal, wenn du einfach bei Weber nachfragst und nach deren Sichtweise fragst? Deiner Meinung nach müssten sie ja deine Zweifel an der Nichttauglichkeit bestätigen.




Herd
Dann kläre uns mal bitte auf. An der Angst vor Haftung kann es ja nicht liegen, weil ja kein außergewöhnliches Risiko besteht.



Bleiben wir bei der Einschätzung. Grillen in der Wohnung ist gefährlich.


Du weichst den Fragen aus, weil du es nicht erklären kannst. Die Gefahr einer Vergiftung durch die Abgase ist bei einem Gasgrill nicht kleiner oder größer als bei einem Gasherd oder Gasbackofen, weil es die gleichen Abgase sind.

Fettbrand tritt täglich in Wohnräumen auf, egal ob mit Gas oder Strom gekocht wird. Gefährlich ist ein Gasgrill auch nicht, weil ein Vermieter die Nutzung verbietet. Vermieter verbieten auch das Halten von Kanarienvögeln in ihren Wohnungen, obwohl von denen keine Gefahr ausgeht.

Du bist bisher die Antwort schuldig, warum der Betrieb eines Gasgrills gefährlicher ist als der Betrieb einen Gasherds. Wenn du diese nennen kannst, dann nehme ich das gern an. Bis dahin gilt für mich die gesetzliche Regelung und die dazugehörigen Vorschriften sowie die Beurteilung eines amtlich bestellten Bezirksschornsteinfegers, der für die Gemehmigung einer Feuerstelle zuständig ist und das Urteil und die Genehmigung des Stadtbrandinspektors.

Und auch du hast bisher nicht sagen können warum es diesen Sicherheitshinweis auf dem Grill gibt. Wer vorgibt etwas von dem Thema zu verstehen und das nicht weiß versteht nichts von dem Thema :D

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Auch du weißt nicht warum das angeblich so ist und kannst nicht erklären ob und warum es gefährlich sein soll. Weißt aber ich falsch liege. Interessant.

Cheers
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Ich weiß gar nicht, ob Du falsch liegst. Habe auch nix dergleichen geschrieben.

Hier geht es nicht um Meinungen sondern Fakten. Ich nenne für jeden überprüfbare Fakten, die du nicht wiederlegen kannst. Du äußerst deine Meinung, die du nicht mit Fakten belegen kannst. Fragen zu deiner Meinung beantwortest du nicht, stattdessen wirfst du dem Gegenüber Arroganz vor, wenn er mehr weiß als du. Damit kann ich gut leben.

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Mag sein, dass es um Fakten geht. Aber Du scheinst die Fakten in der BA des Weber Gasgrills zu ignorieren. Warum auch immer.

Für mich abschliessend würde ich sagen: „Du hast recht und ich meine Ruhe.“

Dem OP wünsche ich sehr, dass er eine passende Lösung für sich findet! :thumb2:
 
Hier geht es nicht um Meinungen sondern Fakten. Ich nenne für jeden überprüfbare Fakten, die du nicht wiederlegen kannst. Du äußerst deine Meinung, die du nicht mit Fakten belegen kannst. Fragen zu deiner Meinung beantwortest du nicht, stattdessen wirfst du dem Gegenüber Arroganz vor, wenn er mehr weiß als du. Damit kann ich gut leben.

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Wo nennst du denn bitte Fakten? Du hast nicht einen unwiderlegbaren genannt! Nicht ein Gesetz nicht ein mal ein Verweis darauf. Du gibst hier lediglich deine Meinung wieder und behauptest es wären Fakten. Bitte, los, komm zitiere deine Gesetze und wissenschaftliche Gutachten, dann höre ich augenblicklich auf zu widersprechen. Aber komm mir nicht mit irgendeinem Gesetz um die Ecke, dass mit der Lagerung von Autoreifen in Garagen handelt und versuche daraus irgendeinen Rückschluss zum Grillen zu finden.
Fakten... wirklich langsam wird es von deiner Seite aus lächerlich. Tut mir leid.

Du hast nicht einmal Bezug auf das Urteil aus Berlin genommen. Nicht einmal die Urteilsbegründung gelesen mit dem Verweis auf die Gefahreneinschätzung des Richters. Du erkennst es nicht an, dass die Rauchbildung gefährlich ist, sondern vergleichst Äpfel mit Birnen und das nennst du deinen Standpunkt.

Die Erklärung warum Weber dieses Schild verfasst lieferst du übrigens auch nicht, obwohl du es ja sicher weißt.


Gefährlich ist ein Gasgrill auch nicht, weil ein Vermieter die Nutzung verbietet. Vermieter verbieten auch das Halten von Kanarienvögeln in ihren Wohnungen, obwohl von denen keine Gefahr ausgeht.

Kanarienvögel mit Gas bzw. nem Grill zu vergleichen ist einfach nur haarsträubend. Nur weil beide ein Verbot darstellen, heißt es noch lange nicht, dass dieses aus der selben Begründung heraus getan wurde.


Du bist bisher die Antwort schuldig, warum der Betrieb eines Gasgrills gefährlicher ist als der Betrieb einen Gasherds.

Habe ich und viele andere ebenfalls zu genüge getan. Nur weil man Dinge leugnet und Fakten nicht anerkennt, Einschätzungen von Experten und Richtern gekonnt ignoriert, verschafft einem das nicht automatisch Recht. Dein Stadtbrandinspektor war vor ein paar Tagen übrigens noch Ortsbrandmeister, ist schon ein großer Unterschied, wenn du so sehr auf deine Fakten beharrst. Liefer bitte eine Stellungnahme von einer Feuerwehr vorzugsweise von jemandem, der im vorbeugendem Brandschutz tätig ist.
 
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