Kleindestillen bis zu 2 Litern sind meldefrei in Deutschland, aber du darfst privat keinen Alkohol destillieren bzw. reinigen (also Mazeration von Kräutern und anschließende Destillation).In Deutschland dürfen solche Kleindestillen wie HIER angeboten, nicht einmal mehr besessen werden, ohne dies anzumelden. Der Verkäufer muß auch den Verkauf einer solchen Gerätschaft dem Zoll mit Name und Anschrift des Käufers anzeigen.
Hier mal die Erklärung vom Zollamt:
Brenn- und Reinigungsgeräte und sonstige Geräte, die nicht zur Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation bestimmt sind (z.B. zur Aromaölherstellung, Wasserdestillation) dürfen ab 1. Januar 2018 grundsätzlich gekauft und in Besitz gehalten werden. Der Erwerb von Brenn- und Reinigungsgeräten und sonstigen Geräten mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern ist beim zuständigen Hauptzollamt entsprechend anzuzeigen.
und die von destillatio:
Wichtiger Hinweis: Diese Destille darf mit dem neuen deutschen Alkoholsteuergesetz (wie alle anderen Destillen bis zu 2 Liter Brennkessel) seit dem 01.01.2018 auch in Deutschland legal und ohne Anmeldung bei den Behörden verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass wir als Händler ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Destille nur zur Destillation von destilliertem Wasser, Hydrolaten, ätherischen Öle, Aromen, Düften, Parfums, Treibstoffen, Lebensmitteln, zu alchemistischen Experimenten, etc. oder als Sammelobjekt benutzt werden darf. Falls Sie Alkohol destillieren und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld sowie der Beschlagnahmung der Destillieranlage rechnen.
Gruß Bruno