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Meine Experimente mit Vogelbeeren ...

In Deutschland dürfen solche Kleindestillen wie HIER angeboten, nicht einmal mehr besessen werden, ohne dies anzumelden. Der Verkäufer muß auch den Verkauf einer solchen Gerätschaft dem Zoll mit Name und Anschrift des Käufers anzeigen.
Kleindestillen bis zu 2 Litern sind meldefrei in Deutschland, aber du darfst privat keinen Alkohol destillieren bzw. reinigen (also Mazeration von Kräutern und anschließende Destillation).

Hier mal die Erklärung vom Zollamt:
Brenn- und Reinigungsgeräte und sonstige Geräte, die nicht zur Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation bestimmt sind (z.B. zur Aromaölherstellung, Wasserdestillation) dürfen ab 1. Januar 2018 grundsätzlich gekauft und in Besitz gehalten werden. Der Erwerb von Brenn- und Reinigungsgeräten und sonstigen Geräten mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern ist beim zuständigen Hauptzollamt entsprechend anzuzeigen.

und die von destillatio:
Wichtiger Hinweis: Diese Destille darf mit dem neuen deutschen Alkoholsteuergesetz (wie alle anderen Destillen bis zu 2 Liter Brennkessel) seit dem 01.01.2018 auch in Deutschland legal und ohne Anmeldung bei den Behörden verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass wir als Händler ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Destille nur zur Destillation von destilliertem Wasser, Hydrolaten, ätherischen Öle, Aromen, Düften, Parfums, Treibstoffen, Lebensmitteln, zu alchemistischen Experimenten, etc. oder als Sammelobjekt benutzt werden darf. Falls Sie Alkohol destillieren und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld sowie der Beschlagnahmung der Destillieranlage rechnen.

Gruß Bruno
 
Danke @Schreckgespenst , dann habe ich es durchaus richtig verstanden. Destillation von Selbstgebranntem ist auch mit diesen Kleindestillen meldepflichtig.
 
Klingt interessant. Wir haben nur einen Baum und lassen die Früchte für die Wacholderdrosseln.

Edit sagt aber dieses Jahr auch viel.

Wir haben auch ein Bäumchen im Garten, das räumen jedes Jahr die Amseln ab.

Unglaublich was du wieder machst. Da wäre ich nie drauf gekommen Vogelbeeren zu verarbeiten.
Warum sehe ich das jetzt erst.
Das interessiert mich, da bleibe ich mal dran :thumb2:

Heiko, ich wollte schon vor ein paar Jahren Vogelbeermarmelade machen, leider hatte ich da nur eine Handvoll Beeren und die waren nicht toll, also verworfen. Heuer hat mich eine Freundin gefragt und ich habe ja gesagt und jetzt hab ich den Scherben auf und träume nur mehr von Vogelbeeren ;-) Ist ein eigenwilliger, aber feiner Geschmack.
Freu mich wenn mir zusiehst beim Experimentieren.

Absolut top Danke für die Anregung 👍

Gern geschehen, Bin schon neugierig auf Eure Destille. Deiner Frau viel Spaß mit dem neuen Hobby, kann man ganz viel anstellen mit dem Ding ;-)

Die "Oiden" auf den Almen (in Tirol) haben letzten Monat das gleiche zu uns gesagt.
"Das wird ein harter Winter mit viel Schnee, es hat massig Vogelbeeren."

So ein Stamperl würde ich auch probieren, noch dazu selbst gebrannt. 😍

Auf einem Bein steht man aber schlecht, außer man ist ein Storch ;-)

Gerade habe ich nochmal auf Zoll-online.de nachgelesen.
In Deutschland dürfen solche Kleindestillen wie HIER angeboten, nicht einmal mehr besessen werden, ohne dies anzumelden. Der Verkäufer muß auch den Verkauf einer solchen Gerätschaft dem Zoll mit Name und Anschrift des Käufers anzeigen.
Sollte ich die Zeilen falsch interpretiert haben, bitte ich um harte aber gerechte Bestrafung. Werde mich gerne eines Besseren belehren lassen.

Jürgen das stimmt leider, gilt seit 2018, habe ich hier im Forum von einem Kollegen mitbekommen und dann nachgelesen.

Bis zum nächsten Vogelbeer-Termin!

Lieber Gruß aus Tirol Silvia
 
Kleindestillen bis zu 2 Litern sind meldefrei in Deutschland, aber du darfst privat keinen Alkohol destillieren bzw. reinigen (also Mazeration von Kräutern und anschließende Destillation).

Hier mal die Erklärung vom Zollamt:
Brenn- und Reinigungsgeräte und sonstige Geräte, die nicht zur Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation bestimmt sind (z.B. zur Aromaölherstellung, Wasserdestillation) dürfen ab 1. Januar 2018 grundsätzlich gekauft und in Besitz gehalten werden. Der Erwerb von Brenn- und Reinigungsgeräten und sonstigen Geräten mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern ist beim zuständigen Hauptzollamt entsprechend anzuzeigen.

und die von destillatio:
Wichtiger Hinweis: Diese Destille darf mit dem neuen deutschen Alkoholsteuergesetz (wie alle anderen Destillen bis zu 2 Liter Brennkessel) seit dem 01.01.2018 auch in Deutschland legal und ohne Anmeldung bei den Behörden verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass wir als Händler ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Destille nur zur Destillation von destilliertem Wasser, Hydrolaten, ätherischen Öle, Aromen, Düften, Parfums, Treibstoffen, Lebensmitteln, zu alchemistischen Experimenten, etc. oder als Sammelobjekt benutzt werden darf. Falls Sie Alkohol destillieren und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld sowie der Beschlagnahmung der Destillieranlage rechnen.

Gruß Bruno

Sorry, aber der obige Hinweis ist für Deutschland so nicht richtig.
Sobald die Anlage ohne Umbauten in der Lage ist, Trink-Alkohol zu brennen, darf sie mWn. in D nicht verkauft werden.

Seit 01.01.2018 ist noch nicht einmal die bis dahin erlaubte 0,5 Liter Destille zur Verwendung freigegeben.
Wer vor dem 31.12.2017 im Besitz einer solchen Minidistille war, darf diese behalten, aber nicht mehr benutzen.
Die Alkoholherstellung ist seit dem nur noch in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt!
D.h. wenn du dein eigenes Obst zu Alkohol verarbeiten willst, benötigst du die Erteilung der Brenngenehmigung als Stoffbesitzer. Gebrannt wird dann von einem Abfindungsbrenner, den du dir zuvor suchen musst. Dieser bekommt die genaue Zeit, wann die entsprechende Maische gebrannt werden darf, vorgegeben. Außerdem muss er genaue Aufzeichnungen führen. Auch kann der Zoll vor dem Brennvorgang eine Probe der Maische, die mindestens xx Std. vor dem Brennvorgang beim Abfindungsbrenner stehen muss, ziehen.
Deine Steuer bezahlst du auf die Menge der Maische, egal wieviel beim brennen rauskommt.
Sollte "zuviel" rauskommen (es gibt von-bis Erfahrungswerte)..... viel Spaß beim Nachweis, dass nicht gezuckert wurde!

Ich kann nur davor warnen, sich diesbezüglich auf eine "Grauzone" zu berufen. - Das kann sehr schnell richtig teuer werden.

Nachzulesen bei Zoll.de
Auch ein kurzer Anruf beim HZA kann einer Klarstellung dienen.
 
Im Keller schlummert schon, und das noch recht lange, ein Vogelbeer-Likör, also ein Frauengetränk ;-)

Ich habe 400 g abgezupfte, gewaschene Vogelbeeren, 200 g braunen Zucker und 1 l Wodka in ein großes Glas getan.

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Danach dann das Glas geschüttelt, das habe ich dann die Tage danach auch einmal am Abend (Glas im Keller und ich komm da in der Nähe nach der Arbeit wenn ich das Auto in die Garage gestellt habe vorbei) gemacht bis sich der Zucker aufgelöst hat.

Jetzt werde ich etliche Wochen warten und dann einmal kosten ob noch Zucker dazu soll.

Bis demnächst

Silvia
 
Sorry, aber der obige Hinweis ist für Deutschland so nicht richtig.
Sobald die Anlage ohne Umbauten in der Lage ist, Trink-Alkohol zu brennen, darf sie mWn. in D nicht verkauft werden.
Das muss ich dann dem Zoll erklären. Die eigene Erklärung ist verkehrt :D . Ich habe nur die Erklärung auf der Zollseite kopiert. Die müssten es eigentlich wissen.

Gruß Bruno

P.S.: Aber es stimmt, auch die Besitzer der alten 0,5 l Anlagen dürfen nach der Gesetzesänderung nicht mehr Alkohol brennen.
 
Noch etwas Süßes, Geistiges ... soll auch lange ziehen, bis Weihnachten muss es fertig sein ...

In ein großes Glas 325 g braunen Zucker, 750 g gewaschene, gequetschte Vogelbeeren, 770 ml Ansatzkorn 38%, 1/2 Zimtstange und ein paar Nelken geben.

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Das Gefäß schütteln, wieder die nächsten Tage auch, bis sich der Zucker aufgelöst hat, und in ein dunkles Eck im Keller verbannen :-)

Gut Ding braucht eben Weil - ich werde dann berichten wenn es soweit ist und ich kosten werde :-)

Lieber Gruß aus Tirol

Silvia
 
Ja wirklich, du solltest aber die sehr wichtige Qualitätskontrolle nich vergessen. :pfeif:
 
Ach Männer nehmt doch @Cladonia
nicht den Spass mit zitieren von Gesetzlichkeiten...:(
Schon in der Kindheit hat Verbotenes solchen Spaß gemacht.
Übrigens...bin ich letztens mit 59 km/h durch Eibau gebraust...darf man eigentlich nicht..;)
 
Ach Männer nehmt doch @Cladonia
nicht den Spass mit zitieren von Gesetzlichkeiten...:(
Schon in der Kindheit hat Verbotenes solchen Spaß gemacht.
Übrigens...bin ich letztens mit 59 km/h durch Eibau gebraust...darf man eigentlich nicht..;)

In AT ist es doch erlaubt.
Wie in so vielen anderen Ländern auch.

Zwischen 9km/h zu schnell und "Blackbuner" ist der "Preisunterschied" in DE gigantisch.;)

Sorry fürs Off Topic.

Weiter mit dem Vogelbeerenschnaps. - Wann treffen wir uns bei Silvia zum Tasting?:D
 
Weiter mit dem Vogelbeerenschnaps. - Wann treffen wir uns bei Silvia zum Tasting?:D


Gute Idee, wenn es nicht so weit weg währe, :blinky: denn qualitäts Kontrolle ist echt wichtig.
Und ich habe noch nie was aus Vogelbeeren gegessen oder getrunken.
Ist ne echte Bildungs- oder besser Geschmackslücke.
 
In AT ist es doch erlaubt.
Wie in so vielen anderen Ländern auch.

Zwischen 9km/h zu schnell und "Blackbuner" ist der "Preisunterschied" in DE gigantisch.;)

Sorry fürs Off Topic.

Weiter mit dem Vogelbeerenschnaps. - Wann treffen wir uns bei Silvia zum Tasting?:D

Gute Idee, wenn es nicht so weit weg währe, :blinky: denn qualitäts Kontrolle ist echt wichtig.
Und ich habe noch nie was aus Vogelbeeren gegessen oder getrunken.
Ist ne echte Bildungs- oder besser Geschmackslücke.

Oje, Sammeltaxi klingt aber nach ganz vielen Qualitäts-Kontrolloren ;-) - da muss dann noch viel mehr destilliert, angesetzt, eingekocht, ... werden ... wo doch die Vorbereitung zur Verarbeitung recht mühsam ist.

Vorschlag für den amtlichen Termin nächstes Jahr zur Vogelbeerzeit und jeder bringt ein mindestens 10 kg schön vorbereitete rote Beeren zur Weiterverarbeitung mit :D

@Grillelse die Geschmackslücke musst Du unbedingt schließen, zahlt sich aus, ich habe das jauch erst jetzt getan, echt super! Es gibt doch sicher auch bei Euch in der Gegend Vogelbeeren, schnapp sie Dir, geht ja auch wieder nächstes Jahr und probier ein paar Sachen aus.

Schönen Sonntag aus Tirol (es regnet)

Silvia
 
Gestern war ich produktiv :-)

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Heute muss ich ein wenig waschen, putzen, ... - auch alles so schöne Arbeiten und dann geht's wieder an's Beeren klauben :-)

Lieber Gruß

Silvia
 
In AT ist es doch erlaubt.
Wie in so vielen anderen Ländern auch.

Zwischen 9km/h zu schnell und "Blackbuner" ist der "Preisunterschied" in DE gigantisch.;)

Sorry fürs Off Topic.

Weiter mit dem Vogelbeerenschnaps. - Wann treffen wir uns bei Silvia zum Tasting?:D
Die Frage brennt mir auch auf den Lippen.... :-)
 
So, Sklavenarbeit für heute grad beendet ...

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... irgendwie ist der Schwund recht groß ... Gatte isst das Zeug fast schneller als ich produzieren kann und es muss ja auch noch ein paar Tage durchziehen ;-)

Na servas @T el Z , @Grillelse und @eibauer da braut sich etwas brandheißes zusammen ... ein Promilletransport, das bringt alle Coronaviren in Tirol um's Eck 😂

Schönen Abend aus Tirol

Silvia
 
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