Ist eine Auspreisung im Internet nicht rechtsverbindlich??
Wenn es normaler Laden wäre müsste zum ausgeschilderten Preis verkauft werden.
Sorry, aber das Angebot des Händlers findet an der Kasse statt bzw. dort kommt nach BGB der Kaufvertrag zu stande. Der Händler muss nicht zu dem Preis am Regal verkaufen.
Die meisten tun es aus Kulanz, da mit der Kunde wieder kommt.