Grundsätzlich finde ich es gut, dass Herr Alber hier Stellung bezieht, das muss man auch entsprechend honorieren. Allerdings finde ich die Aussagen teils besorgniserregender als beruhigend. Dass die Oberflächentemperatur nur eingeschränkt als Indikator tauglich ist, ist zumindest äußerst fragwürdig. Die Grundlage, auf derer die Aussage getroffen wurde, würde mich sehr interessieren. Zumal das angegebene MHD bei dort angegebener Temperatur ja auch nur bei durchgehender Einhaltung der Kühlkette valide ist. Den Link zum Veterinäramt hatte ich geteilt. Hier steht eindeutig eine Maximaltemperatur von 7 Grad an jeder Stelle, auch an der Oberfläche. Das ist nicht wirklich zweideutig oder unterschiedlich interpretierbar.
Sicher kann ein Unternehmen nicht jedem, der Beschwerde einreicht, ohne Prüfung sofort die gesamte Bestellung erstatten, aber wenn dieser Fall nicht eindeutig ist, welcher dann? Und natürlich ist der Kunde unsicher, denn er kennt sich in der Regel nicht mit den Vorschriften aus. Der Verkäufer hingegen sollte sich auskennen und hier sollten die Alarmglocken schrillen. Ich finde es fast schon fahrlässig, dem Kunden zu einer weiteren Prüfung und ggf. zum verspeisen zu raten. Wenn die Ware nicht verdorben sein sollte, alles gut. Falls doch... ich bin kein Arzt, aber so eine Lebensmittelvergiftung ist sicher auch kein Spaß.
Ich für meinen Teil bin nun noch zufriedener mit den beiden Onlinehändlern, bei denen ich mein Fleisch beziehe. Bei mir kam noch nie etwas an mit einer Oberflächentemperatur von über 3 Grad.