Eben, es kommt wohl viel auf den Beamten vor Ort an. Wenn der schlecht drauf ist oder Du nicht kooperativ dann lernst Du die volle Härte des Gesetzes kennen und Verstoß gegen das Waffengesetz ist keine Kleinigkeit.
Führen bedeutet u.a. mit wenigen Handgriffen einsatzbereit. Demnach muss die Tasche ABgeschlossen sein. Einfach nur in der Tasche / Rucksack reicht NICHT aus.
Ich denke, dass Du das mit dem "führen" falsch interpretierst.