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[Hilfe] Einhandmesser

Eben, es kommt wohl viel auf den Beamten vor Ort an. Wenn der schlecht drauf ist oder Du nicht kooperativ dann lernst Du die volle Härte des Gesetzes kennen und Verstoß gegen das Waffengesetz ist keine Kleinigkeit.
Führen bedeutet u.a. mit wenigen Handgriffen einsatzbereit. Demnach muss die Tasche ABgeschlossen sein. Einfach nur in der Tasche / Rucksack reicht NICHT aus.

Ich denke, dass Du das mit dem "führen" falsch interpretierst.
 
Ich muss nochmal doof fragen. Wenn ich ein Einhandmesser mit 8cm Klinge in einer Tasche mit Verschluss trage, ist es dann ok? Auch wenn die Tasche am Gürtel befestigt ist.

Nein! Wenn in einem Rucksack aber nicht in/an dem Gürtel oder einer
Bauchtasche, das gib definitiv Ärger bei einer Kontrolle.
Einhandmesser sind ganz großes Pfui in D!!!!!!!!


nachfolgend mal ein paar Entscheidungen

Die Richter des OLG Stuttgart erklären es wie folgt:

1. § 42 a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 WaffG, wonach das Führen eines Einhandmessers erlaubt ist, wenn dies einem allgemein anerkannten Zweck dient, genügt dem Bestimmtheitserfordernis des Art. 103 Abs. 2 GG.

2. Das Führen eines Einhandmessers in einem Pkw durch eine Privatperson, um damit in einem eventuellen Notfall den Sicherheitsgurt durchschneiden zu können, dient keinem allgemein anerkannten Zweck i. S. d. § 42 a Abs. 3 WaffG
Quelle: OLG Stuttgart, Beschluß vom 14.6.2011, 4 Ss 137/11

c)

Der Betroffene hat die Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis i. S. d. § 42 a Abs.2 S. 1 Nr.2 WaffG transportiert. Ein PKW ist schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kein „Behältnis“. Für § 243 StGB hat der Große Senat für Strafsachen (BGHSt 1, 163) dem natürlichen Sprachgebrauch folgend entschieden, ein „Behältnis“ ist „ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden“. Es besteht kein Grund, für § 42 a WaffG zu einer anderen Definition zu gelangen. Der Gesetzgeber wollte durch die Neuregelung (zunächst für Anscheinswaffen i. S. d. § 42 a Abs.1 Nr.1 WaffG) „für den Transport … hohe Hürden“ aufbauen, die „ein weiterer Beitrag zu ihrer (d.h. der Anscheinswaffen) gesellschaftlichen Ächtung“ seien (BT-Drs. 16/8224, S.17). Diese - zunächst im Hinblick auf Anscheinswaffen begründete Regelung - wurde dann ohne Einschränkung für alle Gegenstände des Absatzes 1 Gesetz. Weder die vom Gesetzgeber beispielhaft erwähnten „Behältnisse“ („eingeschweißte Verpackung“ und „mit Schloss verriegelte Tasche“ (BT-Drs. 16/8224, S.17)) noch die insgesamt auf eine Einschränkung des Umgangs mit diesen Messern zielende Intention der Neuregelung (s. u. 2. b) (2)) geben Anlass zur Annahme, es habe hier ein neuer, weiter gehender Begriff des Behältnisses geschaffen werden sollen.
 
Alles mit einer Hand zu öffnen:

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In der obigen Abbildung fehlt noch mein Bessey Einhand Teppichmesser. Das nehme ich gerne mit wenn ich Pappe zum Altpapiercontainer fahre.

Was für ein bescheuertes Land. Das sind WERKZEUGE. Das einzige "Zweihandmesser" das ich habe ist ein Laguiole.

Weil´s praktisch ist. Weil man nicht erst alles aus der Hand legen muß um das Messer auf zu machen. Weil man nicht den Finger vom Knoten nehmen muß oder die Salami in den Dreck legen.

Ich könnte mich gerade echt aufregen über soviel Schwachsinn.

Wie sieht´s denn genau mit offen getragenen feststehenden Messern aus? Falls ich beim nächsten OT mein Taschenmesser zu Hause lassen muß.

Viele Grüße,
Gerhard
 

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Ich könnte mich gerade echt aufregen über soviel Schwachsinn.

Man bedanke sich für diesen "Schwachsinn" bei jenen, die diese "Werkzeuge" als Waffen mißbraucht, und so viele unbeteiligte und Beamte damit verletzt haben, dass überhaupt erwogen wurde, den Besitz oder das Mitführen zu beschränken, weil dies einem gedeihlichen Miteinander zuträglich sein könnte.

Und zu den "Winkeladvokaten", die einem "einen Strick drehen": Diese sind in ihrer Beurteilung ihrem Gewissen verpflichtet, müssen aber auch eine Begründung ihres Urteils ausfertigen, die nicht sicher in der nächsten Instanz "kassiert" wird.
 
Man bedanke sich für diesen "Schwachsinn" bei jenen, die diese "Werkzeuge" als Waffen mißbraucht, und so viele unbeteiligte und Beamte damit verletzt haben, dass überhaupt erwogen wurde, den Besitz oder das Mitführen zu beschränken, weil dies einem gedeihlichen Miteinander zuträglich sein könnte.

Ja, und genau diejenigen kommen nach dem "Messern" von Zufallsopfern mit Sozialstunden davon. Wenn es dieses Land nicht schafft die Bevölkerung vor sog. Intensivtätern zu schützen wird das Verbieten von Einhandmessern sicher was bringen. Ich sehe schon wie sie zittern....

Solche Verbote bringen nix. Normale Menschen mit Taschenmesser machen sich strafbar und diejenigen die man damit treffen will kümmert es einen Scheiß.

Viele Grüße,
Gerhard
 
Ein entfernt bekannter, dessen linker Arm amputiert werden musste durfte nach langem hin und her auch ein Einhandmesser mit sich führen.
Das ist die einzige, mir bekannte Ausnahme. Selbst die Jungs von der freiw. Feuerwehr brauchen beide Hände, um ein Messer zu öffnen... oder nutzen gleich eins mit stehender Klinge.

Edit: Ich besitze ein Victorinox Offiziersmesser mit etlichen Funktionen. Die Klinge ist scharf und das Werkzeug praktisch.
Das Messer besitze ich seit 15 Jahren und hatte noch nie Ärger damit. Wenn ich fliege und es mitnehmen will, liegt es halt im Gepäck, das ich aufgebe.
Wie oft bekommt man mit, dass Leute total empört sind, weil sie ihr Messerchen beim Security-Check in die Tonne kloppen dürfen. :hammer:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber nunmal so, dass es diejenigen nicht interessiert. Allerdings hat man so eine Handhabe - sofern das Gesetz entsprechend Anwendung findet.

Und häufiger kontrolliert und entsprechend schärfer beurteilt wird, wer solch ein Messer ohne nachvollziehbaren Grund bei sich trägt.

Wenn es nach mir ginge, dürfte jeder, der dafür garantieren kann, solch ein Messer nicht gegen Person einzusetzen, dieses auch mit sich führen.

Das mag auch für 99% zutreffen, aber ich sehe trotzdem nicht ein, dass Leute, die sich sowas mit der impliziten Absicht einstecken, damit im Zweifelsfall ihre "Argumente" zu untermauern, sprich es zum Zweck der Drohung oder Körperverletzung anzuwenden, dies auch noch legal tun..

Dass man damit 99% der Messerbesitzer unrecht tut, und sie benachteiligt, finde ich ebenfalls sehr schade, aber wo ist der andere Weg?
(Klar, sicher könnte man auch die Intensivtäter deutlich härter bestrafen, und bei Wiederholung auf eine malerische Insel im Nordpolarmeer verfrachten, aber dafür scheint es ja noch weniger Lobby zu geben...warum eigentlich?)
 
Noch ne andere Überlegung:

was passiert eigentlich wenn der Besitz nicht mehr erlaubt ist?
Muß ich die Messer dann abgeben?
Nicht zuletzt waren die Dinger ja auch teuer.

Viele Grüße,
Gerhard
 
Noch ne andere Überlegung:

was passiert eigentlich wenn der Besitz nicht mehr erlaubt ist?
Muß ich die Messer dann abgeben?

Ja und vermutlich ohne Entschädigung oder innerhalb einer Übergangsfrist
auf Deine Kosten Umbauen lassen.
Waffenbesitzer können von so etwas ein Lied singen.
 
Ich denke, dass Du das mit dem "führen" falsch interpretierst.

Also auf Deinen Beitrag habe ich angespielt. Ich habe vor langer Zeit meine Waffensachkunde gemacht und da ging es doch genau darum, dass ich meine Sportgeräte (keine Messer und auch keine Grills) zwar transportieren aber nicht führen darf. Führen bedeutet z.B. auch in einer unverschlossenen Tasche / Köfferchen bei sich tragen bzw. im Auto mitführen, da diese dann mit "wenigen Handgriffen zugriffsbereit" sind.
Uns wurde damals erklärt, abgeschlossenes Behältnis und möglichst im Kofferraum bedeutet "viele Handgriffe" und davon besser einer mehr als zu wenig.
Warum sollte das bei Messern anders sein als bei Schusswaffen?!
Okay, ist schon eine Weile her bei mir, es gab etliche Veränderungen und ich bin nicht auf dem neuesten Stand, gebe ich gerne zu. Aber bist Du Dir da ganz sicher?
 
Also auf Deinen Beitrag habe ich angespielt. Ich habe vor langer Zeit meine Waffensachkunde gemacht und da ging es doch genau darum, dass ich meine Sportgeräte (keine Messer und auch keine Grills) zwar transportieren aber nicht führen darf. Führen bedeutet z.B. auch in einer unverschlossenen Tasche / Köfferchen bei sich tragen bzw. im Auto mitführen, da diese dann mit "wenigen Handgriffen zugriffsbereit" sind.
Uns wurde damals erklärt, abgeschlossenes Behältnis und möglichst im Kofferraum bedeutet "viele Handgriffe" und davon besser einer mehr als zu wenig.
Warum sollte das bei Messern anders sein als bei Schusswaffen?!
Okay, ist schon eine Weile her bei mir, es gab etliche Veränderungen und ich bin nicht auf dem neuesten Stand, gebe ich gerne zu. Aber bist Du Dir da ganz sicher?

Messer sind aber keine Schusswaffen. Zumal z.B. Jäger deren Waffen ungeladen bzw. oder "gebrochen" transportieren dürfen, wenn es nicht weit zum Revier ist. Und das ohne Waffenkoffer oder Tasche.
Das Waffengesetz ist sowieso seeeeeeeeeeeeeeeeeeehhhhhhhhhr kompliziert und wie schon gesagt wurde, Auslegungssache der Beamten und der Justiz.
Habe mir deswegen auch lieber kein Einhandmesser gekauft
 
kleiner Auszug:

Grundsätzlich verboten sind in Deutschland Butterflymesser,
Fallmesser und Springmesser, bei denen die Klinge gerade
nach vorn aus dem Griff springt. Ebenfalls verboten: Sogenannte Faustmesser, bei denen der Griff quer zur Klinge montiert ist. Alle diese Messer gelten als verbotene Gegenstände,
und schon der Besitz ist strafbar. Springmesser sind allerdings erlaubt, wenn die
Klinge seitlich aus dem Griff springt, nicht beidseitig scharf und nicht länger als
8,5 Zentimeter ist.
Zusätzlich gilt in Deutschland seit 2008 ein öffentliches Trageverbot für bestimmte Messertypen. Der Besitz dieser Messer ist zwar nicht verboten, aber
man darf sie in der Öffentlichkeit nicht tragen, so lange man keinen triftigen
Grund dafür angeben kann. Unter das Trageverbot fallen alle Klappmesser mit
Einhandbedienung und arretierender Klinge sowie feststehende Messer mit
einer Klingenlänge über 12 cm. Außerdem alle Messer und Dolche mit zweischneidiger Klinge, da diese grundsätzlich als Waffe angesehen werden.
Nicht betroffen sind Klappmesser, die mit zwei Händen geöffnet werden müssen
(auch mit arretierender Klinge) oder die zwar eine Einhandbedienung erlauben,
aber keine feststellbare Klinge besitzen.
In der Praxis bedeutet das: Wer auf Nummer sicher gehen und keine Probleme bei Polizeikontrollen bekommen will, begnügt sich mit einem unbeschränkt
tragbaren Klappmesser oder mit einem feststehenden Modell mit einer Klinge,
die nicht länger als 12 cm ist.
 
Ich werde mir dann mal ein festehendes Messer mit weniger als 12 cm Klingenlänge in die Mittelkonsole legen. Dann kann mein kleines Einhandmesser da raus. Das ist sooo dämlich das ganze.

Und immer noch nicht so recht einsehen mag ich das mit dem Leatherman. Das ist wirklich zu doof.

Viele Grüße,
Gerhard
 
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