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[Hilfe] Einhandmesser

manu92

Putenfleischesser
5+ Jahre im GSV
Nabend zusammen,
Ich habe m eine frage bezüglich eines Einhandmesser mit Klinge unter 12 cm.
Wie ist die Rechtslage dort, im Internet stehen ganz viele verschiedene Aussagen.
Darf ich ein Messer was sich feststellt z.b. Mit zum angeln nehmen?

Gruß Manuel

Danke für eure Hilfe
 
Hy,

Rechtlich gesehen ist das führen bzw. tragen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 8cm -nicht- erlaubt.

Die Ausnahme ist :

*in Ausübung mit einer bestimmten Beruflichen oder Hobbymäßigen Tätigkeit

Beispiel Hobby :

Angeln
( hier dürfen Messer zum gebrauch mitgeführt oder geführt werden bei denen die Klingenlänge länger als 8cm ist ( z.B. Filetiermesser )

Beispiel Beruf :

Dachdecker
( hier dürfen Messer zum gebrauch mitgeführt oder geführt werden bei denen die Klingenlänge länger als 8cm ist ( z.B. Teppichmesser oder Isoliermesser )

Das mitführen (z.B im Fahrzeug) von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 8cm oder das führen (am Körper) ohne einen bestimmten Grund ist rechtlich nicht erlaubt.

Aber um Deine Frage zu einem -Einhandmesser- zu beantworten,

Einhandmesser und Butterfly´s sind rechtlich folgendermaßen geregelt:


Der reine Besitz ist Strafbar

Die Strafen belaufen sich je nachdem auf Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu einem halben Jahr.

das hört sich unglaublich an ist aber wirklich so, der Verkauf dieser Messer ist komischerweise erlaubt oder wird geduldet.
Wobei das erwerben, also das in Besitz bringen solcher Messer schon strafbar ist.
Einhandmesser und Butterfly´s sind nicht erlaubt !!!!!!


Genau wie bei Schreckschusswaffen,
der Verkauf ist an Personen ab 18 Jahren erlaubt, wobei niemand dabei erwähnt das man zudem einen kleinen Waffenschein benötigt um die Waffen vom Kaufort nach Hause zu bringen. Ansonsten handelst man wieder gegen das Waffengesetz und macht sich starfbar.

Wenn mir jemand nicht glauben sollte,
macht Euch doch mal den Spaß und fahrt zu eurer örtlichen Polizeidienststelle und fragt die diensthabenden Beamten mal danach wie die rechtlichen Konsequentzen sind.
 
Die rechtssicher Antwort lautet: Nein

die Pragmatische: Solang dich keiner Kontrolliert ist es egal.
Die meisten Polizisten machen Einhandmesser an dieses Daumenknubbel am Messerrücken fest. Deshalb liefern viele Hersteller, z.B. Böcker und Buck das Werkzeug zum demontieren gleich mit.
Victorinox liefert Messer mit "Loch" im Klingenrücken
http://amazon.de/Victorinox-Schweizer-Soldatenmesser-gr%C3%BCn-schwarz/dp/B002H3WAU6

Ich denke solang du es nicht mit auf öffentliche Versammlungen oder Großveranstaltungen nimmst wird es niemand kontrollieren.

Wenn du in eine Großschlägerei kommst und Team Green rückt an, wirf es besser weg.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage ist eigentlich sehr einfach und auch rechtssicher zu beantworten: Ein Blick ins Gesetz erleichtert nämlich die Rechtsfindung 8-)

Einfach mal nach dem §42a WaffG googlen.

Übrigens ist der Besitz nicht generell verboten. So nebenbei :balulicht:

PS: Wen es interessiert in der Anlage 2 zum WaffG sind die verbotenen Waffen abschließend aufgezählt.

Der "Tatbestand" Besitz ändert sich natürlich sobald man sich in einem anderen Beurteilungsbereich, z.B. dem Versammlungsgesetz, befindet. Was manchmal auch unfreiwillig passieren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
das hört sich unglaublich an ist aber wirklich so, der Verkauf dieser Messer ist komischerweise erlaubt oder wird geduldet.
Wobei das erwerben, also das in Besitz bringen solcher Messer schon strafbar ist.

Dann würde sich doch der Verkäufer generell schon strafbar machen, weil er ja vor dem Verkauf der Besitzer ist und der Besitz ist ja nicht erlaubt, oder wie oder was?

Ich hab mein Messerchen übrigens immer am Mann, getreu dem Motto "scheiß da nix, dann fald da nix!"

Oder wie mein werter Herr Großvater immer zu sagen pflegte:"Ein Mann ohne Messer ist nur ein halber Mann!" ;-)

Doc :seppl:
 
Ja, man sollte es nicht glauben... Dieses schnuckelige Messer"chen" von Böker (Chad Los Banos, Titanausführung) ist ein Einhandmesser (erkennbar an dem Knopf, der Dir hilft, die Klinge herauszubekommen):
Boeker_CLB1.jpg

Du kannst es fast in der Hand verschwinden lassen, so klein ist es:
Boeker_CLB2.jpg

Und die Klinge ist nur 4,5 cm lang:
Boeker_CLB3.jpg

Aber es ist ein Einhandmesser und damit verboten! Ich wurde von Kollegen des Ordnungsamtes darauf angesprochen, weil ich es in der Hosentasche angeklipst getragen habe! Und ich wurde auf die Ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht!

Der Rat von Mag ist gut (aber etwas teuer): Wenn Du es trägst, stört sich kein Schwein dran, aber wenn Du in einer Menschenmenge bist, in der es zu Handgreiflichkeiten kommt, würde ich es auch wegwerfen.

Jetzt trage ich ein Gerber mit einer Klingenlänge von ca. 7cm, aber da brauchst Du zwei Hände, um die Klinge rauszupuhlen... Aber ganz legal.

Und das Messer ist nur ein EDC, mit dem ich Kartons öffne oder einen Bindfaden absäbel, oder, oder, oder - warum sollte ich damit auf jemanden einstechen und ihm 4,5 cm Klinge "in den Leib rammen"? Es gibt dafür in einschlägige Kreisen andere Waffen.

Kopfschüttelnd

Balkonglut
 

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Der deutsche Amtsschimmel wiehert nur bei feststehenden, feststellbaren und mit einer Hand zu bedienenden Messern
 
Wenn die Klingenlänge unter 8cm ist und es kein Einhandmesser ist, darfst Du es bei Dir tragen, ohne irgendetwas befürchten zu müssen.

Wie üblich gilt: Wenn Laien zu Rechtsfragen Auskünfte erteilen, fragen Sie lieber Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Ordnungsbehörde!

Gruß

Balkonglut
 
Zuletzt bearbeitet:
Nabend zusammen,
Ich habe m eine frage bezüglich eines Einhandmesser mit Klinge unter 12 cm.

Du darfst es besitzen aber nicht führen!!!
Führen bedeutet griffbereit, jederzeit sofort einsetzbar am Mann/Frau.
wenn Du es in einem Rucksack oder ähnl. Behältnis verschlossen!!! bei Dir hast und damit
nicht direkt zugriffsbereit ist das ok!
in einer Hosentasche, Jackentasche usw ist das verboten weil
unerlaubtes führen einer Waffe & wird bei einer Kontrolle für richtig Stress sorgen

Als Jäger oder Angler auf dem Weg zum Revier/Angelgrund sieht das anders
aus aber je nachdem an was für einen Ordnungshüter Du da gerätst kann
das auch zumindest Ärger, Rennerei, Schreibarbeit usw nach sich ziehen
 
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht 1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Was ein allgemein anerkannter Zweck ist ist auslegungssache. Für manchen Richter / Polizisten zählt das Aufschneiden der Brotzeitwurst oder Apfelschälen dazu, für andere nicht.
 
Natürlich darfst Du eins kaufen und zum Angeln mitnehmen. Ich würde es aber zumindest für den Transport zur Angelstelle in den Rucksack packen.
Wüsste allerdings nicht wofür man sowas beim Angeln gebrauchen könnte.
Kannst doch ein feststehendes (auch mit längerer Klinge als 12cm) mitnehmen. wäre viel einfacher zu reinigen, aber wie gesagt im Rucksack. Man muss/will ja keine Kontrolle provozieren und unnötig Zeit verschwenden.

Ich habe mir lieber ein Wenger New Ranger ohne Einhandöffnung gekauft.
Zu spät :hammer:
Ich sollte lernen schneller zu schreiben
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon komisch das Deutsche Gesetz, sobald im Rucksack ist es erlaubt, sobald sich die Klinge nicht mit einer Hand öffnen lässt ist es erlaubt :D
 
Hi,

das Ganze ist deshalb dumm weil es im Zweifel am Polizisten und dann am Richter liegt.
Das ist kein Recht sondern Gummi.

Wenn ich eine Machete mit 30cm mitführe um Gras für den Hasen zu schneiden (jeder der das mal mit der Sichel oder mit einer Machete probiert hat wird die Machete nehmen). Das ist ein Zweck im Sinne des Gesetzes.

Wenn es aber der Richter anders sieht hast du richtig Ärger. Das ist keine Gesetzgebung sondern Murks und kann in einem Staat der etwas komischer ist als unserer . . . .

Abgeordnete die solche Gesetze machen :raygun:

Gruß Johannes

Edit sagt noch: Das gleiche gilt natürlich für Kochmesser. Wenn ich im Auto neben mir ein 22cm Messer im Küchentuch eingewickelt in einem Korb habe kann das als ok - bis unerlaubtes Messer führen gedeutet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist keine Gesetzgebung sondern Murks

Wie sagte mal jemand?
Es gibt 1000 gute Gründe .....

Edit sagt noch: Das gleiche gilt natürlich für Kochmesser.

Ganz ehrlich? Ich warte immer noch auf den ersten Amoklauf mit einem Gemüseputzmesser(oder Messer ähnlicher Größe)(Kann man ja auch heftig Schaden mit anrichten wenn man weis wie.)
Danach gibt´s vermutlich Porridge- und Breichenpflicht für alle...

:motz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das video ist super und hilfreich.

Aber ihr werdet nicht glauben was es noch alles an üblichn Gebrauchsgegeständen im normalen Leben gibt, di man bei einer Polizeikontrolle besser nicht dabei hat. ( kommt da natürlich auch wieder auf die Auslegungsart des netten Beamten drauf an )

Wer die Waffensachkundeprüfung hat und einen als Ausbilder jemanden hatte der einem wirklich alles näher bringt, wird versehen was ich meine ;-)
 
(Kann man ja auch heftig Schaden mit anrichten wenn man weis wie.)

Schaden anrichten: Eine der größten Bomben ist eine Benzin-Luft Bombe.

Häuser wurden im Kosovokrieg mit einer Propanflasche gesprengt - das funktioniert auch in der Tiefgarage.

In Oklahoma wurde ein Hochhaus mit Dünger und Öl gesprengt - nicht sehr brisant aber wenn man da eine Tonne davon richtig plaziert.

Wann versteht unsere Politik daß nicht schärfere Gesetze uns schützen sondern das, daß jeder Mensch etwas zu verlieren hat. Wenn wir es schaffen daß nicht einzelne nichts mehr zu verlieren haben ist alles paletti. Wenn nicht - zusammenkehren und weiter.

Gruß Johannes
 
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