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[Hilfe] Einhandmesser

Nur um die Irrtümer unserer Gesetzemacher einmal kurz anzukratzen,

Es gab mal kurzweilig eine Gesetzesänderung die -jedes Rohr, durch das ein Geschoß getrieben werden kann- als Lauf auslegte und somit als wesentlichen Teil einer Waffe deklarierte. :hammer:

Ich glaube die Antworten und Diskussionen darauf, ausgehend z.B. von Handwerksbetrieben und aber auch Privatleuten, könnt ihr euch alle denken.

Wurde dann wieder schnellstens wiederrufen!
 
Der deutsche Amtsschimmel wiehert nur bei feststehenden, feststellbaren und mit einer Hand zu bedienenden Messern



ist so glaub nicht richtig! das führen des Klassikers Folding Hunter 110 und 112 von Buck - und dementsprechend vergleichbare Messer (Klingenlänge < 12cm), die sich nur beidhändig öffnen lassen aber eine feststellbare Klinge haben - ist erlaubt. nur das schnellziehholster ist für die teile verboten bzw das führen der Messer darin. aber wer ein 112er/110er schon mal in der Hand hatte und das Gewicht kennt weiß, dass man die Messer auch einhändig aufbekommt indem man sie an der Klinge hält und ruckartig das Heft "aufschwingt"....

ich hab auch als edc ein kleines spyderco dragonfly2, was in der Uhrentasche einer Jeans auch keinem auffällt, wenn man das Shirt drüber trägt.

man sollte halt wie gesagt, wenn man mal in eine dumme Situation kommt und das Messer dabei hat, es wegwerfen... die 60€ sind den Ärger nicht wert. allerdings bin ich nicht der Typ, der in dumme Situationen kommt, wenn er das Messer dabei hat. denn in dumme Aktionen kommt man idR ja wenn überhaupt nur wenn man mal abends unterwegs feiern ist... und da brauch man eh kein Messer!
 
Ist aber leider nicht das einzigste, die meisten Sachen legt jeder Polizist anders aus.

Da gibt es z.B. die Auslegungssache einer Schlagwaffe.

Baseballschläger allein im Auto kann als Schlagwaffe ausgelegt werden, ist der Handschuh und der Ball dabei kann es auf einmal doch das Sportgerät sein.

Beim Golfschläger das gleiche, alleine kann er als eine Schlagwaffe und mit T´s und Bällen als Sportgerät ausgelegt werden.

Und ein Stück Starkstromleitung, die richtig dicken, ist auf einmal schon ein Totschläger.

Dazu kommt dann immer wieder die Auslegung der Polizei oder der Justizbeamten.
Im Kofferraum oder nicht ? Verschlossen oder nicht? Zugriffsbereit oder nicht ?
Fragt euren netten Polizisten mal, ihr werdet Staunen.

Ich wollt es selber kaum glauben.

Ich will hier beim besten Willen nicht Klugscheißen oder jemandem auf den Schlips treten, sondern auch nur gut gemeinte Ratschläge geben. Aber diese Aussagen kommen weder von mir noch von einem Leihen. ;-)
 
Hi Pfälzerteller,

genau das ist es was ich so unmöglich finde. Es werden Gesetze gemacht die (in Friedenszeiten - also jetzt) schon schwammig sind.
In schlechteren Zeiten (und die hatten wir schon von 39-45) hervorragend passen um Macht auszuüben. Da müssten nicht mal die Gesetze geändert werden. Jeder Party-Koch könnte direkt verhaftet werden.

:puke:

Gruß Johannes
 
Jeder, der ein Kochmesser in einem Geschäft kauft, wo noch andere Geschäfte in der Umgebung sind, was oft vorkommt hat theoretisch ein Problem.
Nene :D
 
Nur wenn der Rucksack verschlossen ist, also z.B. die zwei Reißverschlussdinger mit einem Vorhängeschloss gesichert sind.

Schaut euch einfach mal das an:


Odoo.tv: Odoo.tv Talk - Der §42a des Waffengesetzes

Danach versteht es jeder :D

Da muss nichts gesichert werden. Die Messer müssen einfach nur im Rucksack sein => nicht griffbereit. Es ging bei der Frage auch nur darum das Messer zum Angeln mitzunehmen und nicht zu einem Einkaufsbummel in der Stadt.
 
Oh man wenn ich das lese werden doch glatt Erinnerungen wach. Bei uns in der Schweiz war das Gesetz was Messer angeht lange Zeit auch so. Schwammig und nicht einmal die Polizisten wussten genau wie es auszulegen war. Ich wurde zwei mal kontrolliert. Beide male mit Messer (Spyderco Police, MOD Janich) welche sich zum damaligen Zeitpunkt Legal oder Illegal waren je nach dem wie man das Gesetz auslegt, resp. wie gut die Ausrede war warum man nun ein solches Messer mit sich führt. Denn der Erwerb und Besitz war völlig Legal. Nur das Führen nicht in jeder Lebenslage. Als bsp. wer wandern ging, durfte es führen. In der Stadt jedoch nicht.

Ich habe beide Messer noch. Dank eines Beamten der schlicht 0 Ahnung hatte. Der andere war auch ein Messerfreak und hatte vollstes Verständnis. :-D

Da die Schweizer Armee aber neu ein Einhandmesser austeilt (das darf man behalten und privat nutzen) wurde das Gesetz so was von schnell geändert das war kaum zu glauben.
 
Hier die wichtigsten Veränderungen im neuen deutschen Waffengesetz, das in erster Lesung bereits verabschiedet wurde und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorliegt.

Messer deren Klinge mit einer Hand heraus geklappt werden kann (sog. Einhandmesser) sind grundsätzlich verboten.
Das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums ist unter Strafandrohung verboten.
Im Besitz befindliche Messer sind den zuständigen Ordnungsämtern oder Polizeibehörden zur Prüfung vorzulegen. Der Besitz muss angemeldet werden. Ende der Meldefrist soll laut Beitrag der 30. August 2013 sein.
Für Messer die länger als 10 Jahre im Besitz sind fallen unter das sog. Gewohnheitsrecht.
Es gelten hier einige Ausnahmereglung:
- Der Besitzer muss das Kaufdatum vor den Ordnungsbehörden nachprüfbar belegen können.
- Unbrauchbarmachung durch geeignete Maßnahmen, z.B. Entfernen des Daumen- Pins.
- Entfernen des Wellenschliffs an taktischen Messern durch eine Fachwerkstatt und anschließende Überprüfung durch eine Polizeibehörde oder dem zuständigen Ordnungsamt der Städte
 
Na hoofentlich kommt das nicht auch bei uns!

Bei uns hast Du derzeit noch mit der Jagdkarte eingentlich bei Messern kein Problem.
Wenn ich mit der GöGö in die Oper muss, habe ich ab nur das kleine von Herbertz-Einhand dabei, da werd ich mal auf das Schweizer Offiziersmesser umsteigen, wenn wir demnächst wieder nach Dresden in die Semper rauschen!
::ditsch::

Servus
::Flagge::
 
Wie ist es denn mit einem solchen Rettungsmesser?

8,5cm Klingenlänge
mit einer Hand bedienbar, sprich -> Einhandmesser

Grundausstattung eines jeden Feuerwehrmannes bei uns. Steht nix auf der Seite dass da ein Waffengesetz zu beachten ist?

Anderer Fall: Gleiches Messer im Auto von Privatpersonen die eben ne Komplettausstattung (neben dem Feuerlöscher und der Warnwese) im Handschuhfach haben.

Ich kann nur schwer glauben dass man das so pauschalisieren kann oder?
 
Naja, ihr als Feuerwehrmänner habt ja einen Grund das Teil rumzutragen :D
Wenn du jetzt als ganz normale Privatperson das Teil rumträgst, kann dir ein Richter doofkommen, muss er aber nicht.
 
Auch wenn ich als private Person nur das wohl anderer mit diesem Messer bewirken will?

:hammer:

Da wird sich an allen Ecken und Kanten über fehlende Zivilcurage beschwert und dann kann jeder Winkeladvokat kommen und dir ein Strick draus drehen...

Super Deutschland
 
Ja schon :D
Ich sage ja nur, dass es möglich wäre, dass es Ärger gibt.
Aber zu 90 % würde da bestimmt keiner was sagen, wenn man sagt, dass das ein Rettungsmesser ist um z.B. einen Gurt zu zerschneiden usw.
 
Anderer Fall: Gleiches Messer im Auto von Privatpersonen die eben ne Komplettausstattung (neben dem Feuerlöscher und der Warnwese) im Handschuhfach haben.
Ich kann nur schwer glauben dass man das so pauschalisieren kann oder?

Doch es ist so!!!!

über die Logik/Sinn oder Un-Logik/Unsinn des deutschen Waffengesetzes kann man sich trefflich wundern.......

es kommt in dem von Dir geschilderten Fall immer auf den Beamten vor Ort an,
ob der das mit gesundem Menschenverstand sieht und sagt: ist ok
oder ob er stur nachdem Gesetz geht.
in letzterem Fall hast Du ein Ermittlungsverfahren an der Backe mit allen
Konsequenzen....
 
Eben, es kommt wohl viel auf den Beamten vor Ort an. Wenn der schlecht drauf ist oder Du nicht kooperativ dann lernst Du die volle Härte des Gesetzes kennen und Verstoß gegen das Waffengesetz ist keine Kleinigkeit.
Führen bedeutet u.a. mit wenigen Handgriffen einsatzbereit. Demnach muss die Tasche ABgeschlossen sein. Einfach nur in der Tasche / Rucksack reicht NICHT aus.
 
Messer deren Klinge mit einer Hand heraus geklappt werden kann (sog. Einhandmesser) sind grundsätzlich verboten.

Mal angenommen, ich hätte so ein Messer in meinem Besitz, hierzulande in jedem Baumarkt für wenig € erhältlich, dürfte ich mich nach dem Kauf nicht mehr in die Öffentlichkeit wagen ?

Also nicht nur die Billigklappmesser mit und ohne Welllenschliff, sondern auch Cutter und ähnliche Werkzeuge...
 
Cutter und ähnliche Werkzeuge...

Imho ein guter Punkt.
Ich hab auch noch so ein Teil, dank Pin einhändig zu öffnen und mit Wechselklingen bestückbar.
Ist ein Baumarktfund den ich 99% der Zeit zum Kartons öffnen und dann zerkleinern für in den Pappcontainer nehme.

Das kann ich dann wohl demnächst zu Krümeln flexen... :motz:

Sollen dann doch die vom Wertstoffhof gucken, wie die die Kartonagen klein kriegen.

Apropos "einhändig zu öffnen", machen die Theoretiker die sich das zusammenreimen das jetzt an dem Pin fest?
Ich frag, weil man ja zum Beispiel ein Leatherman-Tool auch einhändig öffnen kann obwohl da kein Pin an der Klinge ist sondern ein Auge/Loch in selbiger.
 
Ich muss nochmal doof fragen. Wenn ich ein Einhandmesser mit 8cm Klinge in einer Tasche mit Verschluss trage, ist es dann ok? Auch wenn die Tasche am Gürtel befestigt ist.
 
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