Die Idee ist gut, hab da aber eine kritische Frage: Wer ist denn berechtigt, einen User für "Tot" zu erklären?
Soweit ich weiß ist das bisweilen ein riesen Aufwand in sozialen Netzwerken wegen der Datenschutzrechte die auch über den Tod hinaus gelten (was auch richtig so ist).
Da könnte man möglicherweise tatsächlich "Vorsorgen" in Form der Nennung eines weiteren Mitglieds, das im Falle eines solchen Falles befugt ist, der Administration des Forums den Auftrag zu erteilen, die Kenntlichmachung zu aktivieren.
Es gibt dafür mittlerweile auch Unternehmen, die sich um den "digitalen Nachlaß" kümmern. Zu Lebzeiten gibt man ihnen die Befugnis im Sterbefalle Zugänge zu schließen/stillzulegen/kenntlich zu machen, zu verwalten usw...
Habe einen Artikel gelesen, in dem eine Mutter die Zugangsdaten zum Facebookprofil und das von Whatsapp ihrer Tochter wollte, um Fotos zu sichern und den Account zu löschen. Hat Jahre gedauert, selbst bei der Mutter.