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Smart Grill

Hi Björn, kommen deine 6 Reservierungen alle aus deiner Umgebung?

Gruß Sven

Hallo Sven,

Also von Karlsruhe, Fulda, Münsterland, usw. ist alles zur Zeit vertreten.
Da habe ich auch kein Problem mit, Hauptsache die Grills werden bei mir kurzfristigst nach der Lieferung abgeholt.
Mehrere 100kg-Trümmer möchte ich nicht von der Straße räumen, wenn die Spedition da war... :blinky:
 
Meine Überlegung war eher, ob es nicht Sinn macht die ganzen Sammel-Besteller evtl. Gescheit zu verteilen :-)
Die anderen beiden kommen ja aus dem Stuttgarter Raum.
Für mich ist essen sicher günstiger (bin aus kleve), aber ich hatte r0ster zugesagt und möchte nicht unnötig eine Lücke dort lassen ;-)
Gruß Sven
 
Meine Überlegung war eher, ob es nicht Sinn macht die ganzen Sammel-Besteller evtl. Gescheit zu verteilen :-)
Die anderen beiden kommen ja aus dem Stuttgarter Raum.
Für mich ist essen sicher günstiger (bin aus kleve), aber ich hatte r0ster zugesagt und möchte nicht unnötig eine Lücke dort lassen ;-)
Gruß Sven
Das können wir gerne diskutieren, aber ich überlasse das verständlicherweise den beiden.
Auch die Interessenten die sich bisher bei mir gemeldet haben (ich weiß im Moment nicht ob die auch im GSV angemeldet und aktiv sind... :hmmmm:), müssten da dann mitmachen.

Gruß,
Björn
 
Kein ding. Ich wollte das nur mal als Gedanken in den Raum stellen. Bin ja froh genug dass ihr alle das so organisiert 👍🏼

Gruß Sven

PS: hast du auch den bbgpit.de Gutscheincode eingelöst ;-)?
 
Da war ich jetzt mal 2 Wochen nicht mehr hier im Forum und da sehe ich, dass ich ich mit dem Otto G32 einen tollen Deal verpasst haben. Obwohl ich erst seit 2 Monaten einen Napoleon Prestige 500 besitze, wäre ich beim Otto mit den 50% Preisnachlass schwach geworden und hätte bestellt. Schade jetzt bin ich leider schon zu spät dran...
 
Da waren nach wenigen Sekunden schon viele zu spät dran... Liegt also nicht an den zwei Wochen. Du kannst immer noch zu 3X% zuschlagen...
 
Dann brauche ich mich mit meinen 2 Wochen nicht aufregen im Vergleich zu denen, wo es sich nur um Sekunden gehandelt hat. Wenn ich das auf Kickstarter richtig sehe ist jetzt jeder G32 genau €300 teurer.

Auf den Smart gibt es 28% und den Connected 32%. Der Smart wird mir mit €1.799 etwas zu teuer, für €1.499 hätte ich ihn genommen. Jetzt bleibt mir "nur" noch der Connected für €1.299 über. Lange überlegen darf ich wohl nicht mehr, denn allzu viel verfügbare Stück gibt es nicht mehr.
 
Mal eben zum Thema Garantie... wenn Ottos Wilde in seinen Garantiebedingungen ausdrücklich sagt dass die Garantie nur für den Erstkäufer oder Ähnliches ist, ist eine Übertragung zwecklos. Eine Garantie ist eine freiwillige Sache seitens des Herstellers. Es gibt sogar mittlerweile Hersteller die keine Garantie geben. Die Gewährleistung hingegen geht automatisch über. Die beträgt 2 Jahre und deckt Defekte ab, welche nicht durch den Verbraucher entstanden.... deshalb wäre ich da vorsichtig
 
@sedimagic den Connected und den Smart gibt es zu deinen oben genannten Preisen bis zum Kampagneende. Otto hat nur mitgeteilt dass vom Connected nur noch die nächsten 50 Stück auch im September ausgeliefert werden. Danach wird es Oktober. Also alles nicht so dramatisch.
 
Das mit dem lange überlegen dachte ich auch, aber es werden immer neue nachgelegt so bald die verfügbaren leer sind. Es werden wohl bis zum Ender der Kampagne neue nachgelegt. Das Einzige was ändert, wird der Lieferzeitpunkt sein, der sich nun langsam nach hinten schiebt.
 
Dann brauche ich mich mit meinen 2 Wochen nicht aufregen im Vergleich zu denen, wo es sich nur um Sekunden gehandelt hat. Wenn ich das auf Kickstarter richtig sehe ist jetzt jeder G32 genau €300 teurer.

Auf den Smart gibt es 28% und den Connected 32%. Der Smart wird mir mit €1.799 etwas zu teuer, für €1.499 hätte ich ihn genommen. Jetzt bleibt mir "nur" noch der Connected für €1.299 über. Lange überlegen darf ich wohl nicht mehr, denn allzu viel verfügbare Stück gibt es nicht mehr.
Für mein Empfinden sind beide immer noch für das Geboten ein richtig guter Deal. Der Preis bleibt aber bis Ende Kickstarter und die Stückzahlen werden soweit ich das verfolgt habe immer wieder Aufgestockt. Gestern kam allerdings eine Meldung, dass sich die Lieferzeiten für die neuen Unterstüzer nach hinten gehen. Wenn du aber einen Nagel neuen Napoleon hast, macht ein neuer Connected doch wenig Sinn. Wenn du auf den Elektronik Schnick-Schnack stehst, würde ich auf einen Smart gehen, was ich auch getan habe😉
 
Mal eben zum Thema Garantie... wenn Ottos Wilde in seinen Garantiebedingungen ausdrücklich sagt dass die Garantie nur für den Erstkäufer oder Ähnliches ist, ist eine Übertragung zwecklos. Eine Garantie ist eine freiwillige Sache seitens des Herstellers. Es gibt sogar mittlerweile Hersteller die keine Garantie geben. Die Gewährleistung hingegen geht automatisch über. Die beträgt 2 Jahre und deckt Defekte ab, welche nicht durch den Verbraucher entstanden.... deshalb wäre ich da vorsichtig
Ist das so? Ich dachte immer den gesetzliche Gewährleistungsanspruch hat man immer gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall den Organisator der Sammelbestellung da Otto ja keine separate Rechnung ausstellen möchte. Davon unabhängig gilt die Beweislastumkehr nur 6 Monate. Danach hast du zwar einen Gewährleistungsanspruch kannst diesen in der Regel aber nicht durchsetzen, da die Kosten für den Nachweis zu hoch wären. Die Gewährleistung gilt nur für versteckte Mängel welche beim Kauf schon vorhanden waren.

Nachtrag: ich habe noch einmal nachgeschaut und folgende Erklärung gefunden: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
Die Seite erklärt alles sehr ausführlich. Laut der Seite ist es so wie ich es geschrieben habe. Man kann aber die Ansprüche aus der Sachmangelhaftung (ich habe gelernt, dass es den Begriff Gewährleistung in der Rechtsprechung seit 2002 nicht mehr gibt), als privater Verkäufer dem 2. Käufer abtreten. Des weiteren sollte in euren konkreten Fall, der Verkäufer (Organisator der 8er Bestellung) die Sachmangelhaftung gegenüber dem (zweiten) Käufer ausschließen. Man stelle sich vor, aufgrund eines Mangels brennt ein ganzes Haus ab. Da möchte ich nicht in der Haut des Organisators stecken und wenn es um ein paar Hunderttausend € geht, wird auch Otto alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Ich denke, dass es nie zu solch einer Situation kommt aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellanküche. 😉
 
Das können wir gerne diskutieren, aber ich überlasse das verständlicherweise den beiden.
Auch die Interessenten die sich bisher bei mir gemeldet haben (ich weiß im Moment nicht ob die auch im GSV angemeldet und aktiv sind... :hmmmm:), müssten da dann mitmachen.

Gruß,
Björn
Bei der Diskussion wäre ich dabei....
@r0bster @groover ??
 
Ist das so? Ich dachte immer den gesetzliche Gewährleistungsanspruch hat man immer gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall den Organisator der Sammelbestellung da Otto ja keine separate Rechnung ausstellen möchte. Davon unabhängig gilt die Beweislastumkehr nur 6 Monate. Danach hast du zwar einen Gewährleistungsanspruch kannst diesen in der Regel aber nicht durchsetzen, da die Kosten für den Nachweis zu hoch wären. Die Gewährleistung gilt nur für versteckte Mängel welche beim Kauf schon vorhanden waren.

Nachtrag: ich habe noch einmal nachgeschaut und folgende Erklärung gefunden: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
Die Seite erklärt alles sehr ausführlich. Laut der Seite ist es so wie ich es geschrieben habe. Man kann aber die Ansprüche aus der Sachmangelhaftung (ich habe gelernt, dass es den Begriff Gewährleistung in der Rechtsprechung seit 2002 nicht mehr gibt), als privater Verkäufer dem 2. Käufer abtreten. Des weiteren sollte in euren konkreten Fall, der Verkäufer (Organisator der 8er Bestellung) die Sachmangelhaftung gegenüber dem (zweiten) Käufer ausschließen. Man stelle sich vor, aufgrund eines Mangels brennt ein ganzes Haus ab. Da möchte ich nicht in der Haut des Organisators stecken und wenn es um ein paar Hunderttausend € geht, wird auch Otto alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Ich denke, dass es nie zu solch einer Situation kommt aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellanküche. 😉

Ich dachte die Frage der Garantie wäre geregelt?
 
ich hab noch nie gehört, dass der händler haften musste wenn ein produkt dass er verkauft hat schaden angerichtet hat. da ist der hersteller der depp, was kann da der verkäufer dafür?
 
Ist das so? Ich dachte immer den gesetzliche Gewährleistungsanspruch hat man immer gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall den Organisator der Sammelbestellung da Otto ja keine separate Rechnung ausstellen möchte. Davon unabhängig gilt die Beweislastumkehr nur 6 Monate. Danach hast du zwar einen Gewährleistungsanspruch kannst diesen in der Regel aber nicht durchsetzen, da die Kosten für den Nachweis zu hoch wären. Die Gewährleistung gilt nur für versteckte Mängel welche beim Kauf schon vorhanden waren.

Nachtrag: ich habe noch einmal nachgeschaut und folgende Erklärung gefunden: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
Die Seite erklärt alles sehr ausführlich. Laut der Seite ist es so wie ich es geschrieben habe. Man kann aber die Ansprüche aus der Sachmangelhaftung (ich habe gelernt, dass es den Begriff Gewährleistung in der Rechtsprechung seit 2002 nicht mehr gibt), als privater Verkäufer dem 2. Käufer abtreten. Des weiteren sollte in euren konkreten Fall, der Verkäufer (Organisator der 8er Bestellung) die Sachmangelhaftung gegenüber dem (zweiten) Käufer ausschließen. Man stelle sich vor, aufgrund eines Mangels brennt ein ganzes Haus ab. Da möchte ich nicht in der Haut des Organisators stecken und wenn es um ein paar Hunderttausend € geht, wird auch Otto alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Ich denke, dass es nie zu solch einer Situation kommt aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellanküche. 😉
Das klingt soweit logisch. Ihr werdet ja bestimmt eine gesonderte Rechnung als Händler bekommen (diese wird aufgrund der Mehrwersteuerangaben etwas anders ausfallen). Die Gewährleistung ist hierbei die Verpflichtung den Gegenstand Mängelfrei an den Käufer zu übergeben. Ich kann euch allerdings nicht beantworten ob man das aushebeln kann und ein Händlerangebot somit als privat deklariert und der Gewährleistungsanspruch an Ottos Wilde geht... aber wie gesagt, das müssen Mängel sein die quasi schon vorher bestanden.
Die Garantie (was hier den meisten Regelbedarf hat) kann völlig bunt und eigens gestaltet sein. Da darf Ottos Wilde auch eine Übertragung ausschließen.

zum gewährleistungsübertrag sollte man einfach mal nach Vorwerk googeln.... seid da bitte nicht so arglos....
 
Ich würde mich ja gerne mit Neutrin---o- abstimmen, jedoch hat er in 5 Jahren nur 4 Beiträge und kann ihn damit nicht anschreiben ...

Gerade sein "Mitbesteller" aus Karlsruhe wäre ja bei mir in 20 Minuten -> bitte bei mir melden patrickmartin bei gmx punkt de
 
ich hab noch nie gehört, dass der händler haften musste wenn ein produkt dass er verkauft hat schaden angerichtet hat. da ist der hersteller der depp, was kann da der verkäufer dafür?
Für größere Folgeschäden aus vorher bestandenen Defekten an Geräten schon. Der Händler (Verkäufer ist der Vertragspartner) wird es später beim Hersteller reklamieren, aber das ist anderswo geregelt...
 
Ich würde mich ja gerne mit Neutrin---o- abstimmen, jedoch hat er in 5 Jahren nur 4 Beiträge und kann ihn damit nicht anschreiben ...

Gerade sein "Mitbesteller" aus Karlsruhe wäre ja bei mir in 20 Minuten -> bitte bei mir melden patrickmartin bei gmx punkt de
Ich würde dann zu @Neutrin---o- wechseln 🤷🏻‍♂️
Ist für mich " um die Ecke"
 
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