Hi Björn, kommen deine 6 Reservierungen alle aus deiner Umgebung?
Gruß Sven
Gruß Sven
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Hi Björn, kommen deine 6 Reservierungen alle aus deiner Umgebung?
Gruß Sven

Das können wir gerne diskutieren, aber ich überlasse das verständlicherweise den beiden.Meine Überlegung war eher, ob es nicht Sinn macht die ganzen Sammel-Besteller evtl. Gescheit zu verteilen
Die anderen beiden kommen ja aus dem Stuttgarter Raum.
Für mich ist essen sicher günstiger (bin aus kleve), aber ich hatte r0ster zugesagt und möchte nicht unnötig eine Lücke dort lassen
Gruß Sven
), müssten da dann mitmachen.
?Für mein Empfinden sind beide immer noch für das Geboten ein richtig guter Deal. Der Preis bleibt aber bis Ende Kickstarter und die Stückzahlen werden soweit ich das verfolgt habe immer wieder Aufgestockt. Gestern kam allerdings eine Meldung, dass sich die Lieferzeiten für die neuen Unterstüzer nach hinten gehen. Wenn du aber einen Nagel neuen Napoleon hast, macht ein neuer Connected doch wenig Sinn. Wenn du auf den Elektronik Schnick-Schnack stehst, würde ich auf einen Smart gehen, was ich auch getan habeDann brauche ich mich mit meinen 2 Wochen nicht aufregen im Vergleich zu denen, wo es sich nur um Sekunden gehandelt hat. Wenn ich das auf Kickstarter richtig sehe ist jetzt jeder G32 genau €300 teurer.
Auf den Smart gibt es 28% und den Connected 32%. Der Smart wird mir mit €1.799 etwas zu teuer, für €1.499 hätte ich ihn genommen. Jetzt bleibt mir "nur" noch der Connected für €1.299 über. Lange überlegen darf ich wohl nicht mehr, denn allzu viel verfügbare Stück gibt es nicht mehr.
Ist das so? Ich dachte immer den gesetzliche Gewährleistungsanspruch hat man immer gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall den Organisator der Sammelbestellung da Otto ja keine separate Rechnung ausstellen möchte. Davon unabhängig gilt die Beweislastumkehr nur 6 Monate. Danach hast du zwar einen Gewährleistungsanspruch kannst diesen in der Regel aber nicht durchsetzen, da die Kosten für den Nachweis zu hoch wären. Die Gewährleistung gilt nur für versteckte Mängel welche beim Kauf schon vorhanden waren.Mal eben zum Thema Garantie... wenn Ottos Wilde in seinen Garantiebedingungen ausdrücklich sagt dass die Garantie nur für den Erstkäufer oder Ähnliches ist, ist eine Übertragung zwecklos. Eine Garantie ist eine freiwillige Sache seitens des Herstellers. Es gibt sogar mittlerweile Hersteller die keine Garantie geben. Die Gewährleistung hingegen geht automatisch über. Die beträgt 2 Jahre und deckt Defekte ab, welche nicht durch den Verbraucher entstanden.... deshalb wäre ich da vorsichtig
Bei der Diskussion wäre ich dabei....Das können wir gerne diskutieren, aber ich überlasse das verständlicherweise den beiden.
Auch die Interessenten die sich bisher bei mir gemeldet haben (ich weiß im Moment nicht ob die auch im GSV angemeldet und aktiv sind...), müssten da dann mitmachen.
Gruß,
Björn
Ist das so? Ich dachte immer den gesetzliche Gewährleistungsanspruch hat man immer gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall den Organisator der Sammelbestellung da Otto ja keine separate Rechnung ausstellen möchte. Davon unabhängig gilt die Beweislastumkehr nur 6 Monate. Danach hast du zwar einen Gewährleistungsanspruch kannst diesen in der Regel aber nicht durchsetzen, da die Kosten für den Nachweis zu hoch wären. Die Gewährleistung gilt nur für versteckte Mängel welche beim Kauf schon vorhanden waren.
Nachtrag: ich habe noch einmal nachgeschaut und folgende Erklärung gefunden: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
Die Seite erklärt alles sehr ausführlich. Laut der Seite ist es so wie ich es geschrieben habe. Man kann aber die Ansprüche aus der Sachmangelhaftung (ich habe gelernt, dass es den Begriff Gewährleistung in der Rechtsprechung seit 2002 nicht mehr gibt), als privater Verkäufer dem 2. Käufer abtreten. Des weiteren sollte in euren konkreten Fall, der Verkäufer (Organisator der 8er Bestellung) die Sachmangelhaftung gegenüber dem (zweiten) Käufer ausschließen. Man stelle sich vor, aufgrund eines Mangels brennt ein ganzes Haus ab. Da möchte ich nicht in der Haut des Organisators stecken und wenn es um ein paar Hunderttausend € geht, wird auch Otto alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Ich denke, dass es nie zu solch einer Situation kommt aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellanküche.![]()
Das klingt soweit logisch. Ihr werdet ja bestimmt eine gesonderte Rechnung als Händler bekommen (diese wird aufgrund der Mehrwersteuerangaben etwas anders ausfallen). Die Gewährleistung ist hierbei die Verpflichtung den Gegenstand Mängelfrei an den Käufer zu übergeben. Ich kann euch allerdings nicht beantworten ob man das aushebeln kann und ein Händlerangebot somit als privat deklariert und der Gewährleistungsanspruch an Ottos Wilde geht... aber wie gesagt, das müssen Mängel sein die quasi schon vorher bestanden.Ist das so? Ich dachte immer den gesetzliche Gewährleistungsanspruch hat man immer gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall den Organisator der Sammelbestellung da Otto ja keine separate Rechnung ausstellen möchte. Davon unabhängig gilt die Beweislastumkehr nur 6 Monate. Danach hast du zwar einen Gewährleistungsanspruch kannst diesen in der Regel aber nicht durchsetzen, da die Kosten für den Nachweis zu hoch wären. Die Gewährleistung gilt nur für versteckte Mängel welche beim Kauf schon vorhanden waren.
Nachtrag: ich habe noch einmal nachgeschaut und folgende Erklärung gefunden: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
Die Seite erklärt alles sehr ausführlich. Laut der Seite ist es so wie ich es geschrieben habe. Man kann aber die Ansprüche aus der Sachmangelhaftung (ich habe gelernt, dass es den Begriff Gewährleistung in der Rechtsprechung seit 2002 nicht mehr gibt), als privater Verkäufer dem 2. Käufer abtreten. Des weiteren sollte in euren konkreten Fall, der Verkäufer (Organisator der 8er Bestellung) die Sachmangelhaftung gegenüber dem (zweiten) Käufer ausschließen. Man stelle sich vor, aufgrund eines Mangels brennt ein ganzes Haus ab. Da möchte ich nicht in der Haut des Organisators stecken und wenn es um ein paar Hunderttausend € geht, wird auch Otto alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Ich denke, dass es nie zu solch einer Situation kommt aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellanküche.![]()
Für größere Folgeschäden aus vorher bestandenen Defekten an Geräten schon. Der Händler (Verkäufer ist der Vertragspartner) wird es später beim Hersteller reklamieren, aber das ist anderswo geregelt...ich hab noch nie gehört, dass der händler haften musste wenn ein produkt dass er verkauft hat schaden angerichtet hat. da ist der hersteller der depp, was kann da der verkäufer dafür?
Ich würde dann zu @Neutrin---o- wechselnIch würde mich ja gerne mit Neutrin---o- abstimmen, jedoch hat er in 5 Jahren nur 4 Beiträge und kann ihn damit nicht anschreiben ...
Gerade sein "Mitbesteller" aus Karlsruhe wäre ja bei mir in 20 Minuten -> bitte bei mir melden patrickmartin bei gmx punkt de