• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Weber-Q in Wohnung?

Tja ... So isses halt ........
:weizen:
 
Ich warte immer noch auf die Antworten, warum der Betrieb eines Weber Q100 in einer Wohnung gefährlich sein soll und warum das möglicherweise verboten sein soll und warum mit Flaschengas betriebene Herde in tausenden Haushaltungen benutzt werden, obwohl sie vielfach soviel CO2 produzieren wie ein Q100.

Cheers
.
 
Ich warte immer noch auf die Antworten, warum der Betrieb eines Weber Q100 in einer Wohnung gefährlich sein soll und warum das möglicherweise verboten sein soll und warum mit Flaschengas betriebene Herde in tausenden Haushaltungen benutzt werden, obwohl sie vielfach soviel CO2 produzieren wie ein Q100.

Cheers
.
Der Beitrag von @Changu hat das doch alles, was man dazu wissen muss, hervorragend erklärt. Ich verstehe die Diskussion einfach beim besten Willen nicht.
Nur weil diese mit Flaschengas betriebenen Herde von angeblich etlichen Leuten im Innenraum betrieben werden, heißt das ja noch lange nicht, dass das so in Ordnung ist.
Dieser ganze Thread amüsiert mich in erster Linie, aber dann denke ich wieder daran, dass es sich um Lebensgefährliche Aktionen handelt, die manche aus irgendwelchen Gründen relativieren wollen.
Für Gasanschlüsse im Innenraum gibt es strenge Vorschriften und schon genannte UVVs und dennoch kommt es alle paar Monate gelegentlich mal vor, dass irgendwo in Deutschland ein ganzes Wohnhaus in die Luft fliegt, weil es ein Gasleck gab. Meistens in Verbindung mit Toten. Das vielleicht einfach mal kurz auf sich wirken lassen.

Diese Vergleiche mit irgendwelchen Restaurants und anderen Gerätschaften, die mit Gas in geschlossenen Räumen betrieben werden, halte ich für absolut unsinnig. Auf dieser flachen Argumentationsgrundlage kann man auch eine Weber Kugel in der Küche rechtfertigen. Schließlich gibt es in manchen Restaurants auch Holzkohlegrills und ne Dunstabzugshaube habe ich ja auch in der Küche ::???::
Das Thema ist imho zu komplex und potentiell gefährlich, als dass man eine Rechtfertigung nur auf der Grundlage der kleinsten Gemeinsamkeiten herbeiführen kann.
 
Der Beitrag von @Changu hat das doch alles, was man dazu wissen muss, hervorragend erklärt. Ich verstehe die Diskussion einfach beim besten Willen nicht.
Nur weil diese mit Flaschengas betriebenen Herde von angeblich etlichen Leuten im Innenraum betrieben werden, heißt das ja noch lange nicht, dass das so in Ordnung ist.
Dieser ganze Thread amüsiert mich in erster Linie, aber dann denke ich wieder daran, dass es sich um Lebensgefährliche Aktionen handelt, die manche aus irgendwelchen Gründen relativieren wollen.
Für Gasanschlüsse im Innenraum gibt es strenge Vorschriften und schon genannte UVVs und dennoch kommt es alle paar Monate gelegentlich mal vor, dass irgendwo in Deutschland ein ganzes Wohnhaus in die Luft fliegt, weil es ein Gasleck gab. Meistens in Verbindung mit Toten. Das vielleicht einfach mal kurz auf sich wirken lassen.

Diese Vergleiche mit irgendwelchen Restaurants und anderen Gerätschaften, die mit Gas in geschlossenen Räumen betrieben werden, halte ich für absolut unsinnig. Auf dieser flachen Argumentationsgrundlage kann man auch eine Weber Kugel in der Küche rechtfertigen. Schließlich gibt es in manchen Restaurants auch Holzkohlegrills und ne Dunstabzugshaube habe ich ja auch in der Küche ::???::
Das Thema ist imho zu komplex und potentiell gefährlich, als dass man eine Rechtfertigung nur auf der Grundlage der kleinsten Gemeinsamkeiten herbeiführen kann.

Die Frage des TO war, ob er einen Gasgrill in der Wohnung betreiben kann. Meine Antwort war und ist, das kann er wenn er sich an die Vorschriften und Sicherheitshinweise hält. Das Gerät ist mit dem notwendigen Zubehör anzuschließen, wie es auch im kommerziellen Bereich erforderlich ist und von den Fachfirmen angeboten wird. Ausserdem ist für ausreichend Be- und Entlüftung zu sorgen, wie man es bei allen offenen Feuerstellen in Räumen machen sollte.

Gastronomie habe ich nur als Beispiel in der Hoffnung genannt, mancher denkt dann vielleicht mal nach. Dem ist leider nicht so wie ich lese, weshalb ich es gern nochmal erkläre. Wer in Deutschland mit Gas kochen will, aber keinen Erdgasanschluss hat, muß mit Flüssiggas kochen. Dazu bietet der Handel Gasherde und Gaskochfelder für den Anschluß an Flüssiggasflaschen an. Das sind handelsübliche Gerät zum Betrieb in privaten Räumlichkeit, die mit 30 bzw. 50 mbar laufen. Dafür braucht es weder eine Genehmigung, besondere Lüftungseinrichtungen oder irgendwas sonst. Wenn davon eine besondere oder auch höhere Gefahr für den Menschen ausgehen würde, dürfen diese Geräte weder frei verkauft noch selbst installiert werden.

Rückfragen und Besichtigung bei/durch unseren Bezirksschornsteinfeger und Ortsbrandmeister (beides begeisterte Griller) haben das bestätigt. Ich nehme zur Kenntnis, man kann gegen Unwissen, Halbwissen und tief sitzende Ängste nicht an, was mit die beiden auch sagten, nachdem sie die Beiträge hier lesen haben.

Ich gehe jetzt in den Garten und grille mit einem von mir umgebauten Summit 650 und am Abend gibt es dann was im Haus vom Gasbrenner :D

Cheers
.
 
Die Frage des TO war, ob er einen Gasgrill in der Wohnung betreiben kann. Meine Antwort war und ist, das kann er wenn er sich an die Vorschriften und Sicherheitshinweise hält. Das Gerät ist mit dem notwendigen Zubehör anzuschließen, wie es auch im kommerziellen Bereich erforderlich ist und von den Fachfirmen angeboten wird. Ausserdem ist für ausreichend Be- und Entlüftung zu sorgen, wie man es bei allen offenen Feuerstellen in Räumen machen sollte.
Da Du offensichtlich über entsprechendes Fachwissen verfügst, ist es sehr bedauerlich, dass Du zunächst nur mit Pauschalaussagen und Allgemeinplätzen geantwortet hast. Wir hätten uns sicher viele Beiträge hier ersparen können, wenn Du dem TO konkret gesagt hättest was zu tun ist, um einen Q1000 in geschlossenen Räumen zu betreiben.
 
Auszug aus der Original-Bedienungsanleitung (https://www.weber.com/cms-remote-as...0_2000_2200_20140123.pdf?mtime=20180706093509):

Screenshot_20200621-193359.png


Damit sollte doch eigentlich alles gesagt sein, oder?

@bbq4you ist das genug Vorschrift/Sicherheitshinweis?
 
Wie mit der Katze in der Mikrowelle.

In WoMos und Caravans wird auch mit Gas gekocht, bei recht kleinem Innenraum und schlechter Belüftung.
Ich sehe hier das Problem von CO nicht.

Mal abgesehen davon, macht ein Q in der Küche bestimmt keinen Spaß.
Die Küche/Wohnung ist in kürzester Zeit Vernebelt und mit Fettdampf überzogen.
Den nichtrauchenden Gasgrill gibt es nicht.
 
Wie mit der Katze in der Mikrowelle.

In WoMos und Caravans wird auch mit Gas gekocht, bei recht kleinem Innenraum und schlechter Belüftung.
Ich sehe hier das Problem von CO nicht.

Mal abgesehen davon, macht ein Q in der Küche bestimmt keinen Spaß.
Die Küche/Wohnung ist in kürzester Zeit Vernebelt und mit Fettdampf überzogen.
Den nichtrauchenden Gasgrill gibt es nicht.

Klar, da hast du recht.
Im wohnmobil muss(!) die Gasflasche aber in einer vom Innenraum abgetrennten kammer mit Entlüftung nach unten aufgestellt werden.
Zusätzlich muss (!) die gasanlage alle 2 Jahre abgenommen werden. Beides hast du beim Grill i nicht.

Aber ja, Kohlenmonoxid ist akut nicht das große Problem, da hast du natürlich recht.
Wenn der Grill nicht gerade ewig in einem kleinen geschlossenen Raum ohne Fenster läuft wird man daran nicht eingehen.
 
Das ist ein Sicherheitshinweis und keine Vorschrift. Diese werden von den Herstellern angebracht um Haftung zu umgehen.
.

Deiner Meinung nach besteht doch dabei aber kein Risiko. Für was sollte Weber denn dann haften, wenn nichts passieren kann? Im Prinzip berauben sie sich doch damit einem potentiellen Markt, nämlich dem der Indoor-Griller:rolleyes:

Klar, da hast du recht.
Im wohnmobil muss(!) die Gasflasche aber in einer vom Innenraum abgetrennten kammer mit Entlüftung nach unten aufgestellt werden.
Zusätzlich muss (!) die gasanlage alle 2 Jahre abgenommen werden. Beides hast du beim Grill i nicht.

Aber ja, Kohlenmonoxid ist akut nicht das große Problem, da hast du natürlich recht.
Wenn der Grill nicht gerade ewig in einem kleinen geschlossenen Raum ohne Fenster läuft wird man daran nicht eingehen.

Mal davon abgesehen, dass es die regelmäßige Gasprüfung im WoWa/WoMo-Bereich gibt, wird auch recht klar von Herstellerseite kommuniziert, dass für eine ausreichende Lüftung gesorgt werden muss. Zudem ist die CO-Problematik im beengten Raum auch der Grund, dass in den neueren Modellen auch immer leistungsschwächere Gasbrenner verbaut werden. So ein Weber Q wird da eine ungleich höhere Leistung aufweisen mit verbundenem höheren CO-Ausstoß.

...Ich nehme zur Kenntnis, man kann gegen Unwissen, Halbwissen und tief sitzende Ängste nicht an, was mit die beiden auch sagten, nachdem sie die Beiträge hier lesen haben.

Ich gehe jetzt in den Garten und grille mit einem von mir umgebauten Summit 650 und am Abend gibt es dann was im Haus vom Gasbrenner :D...

Cheers
.

Dass du bei so einem Beitrag auch mehr oder weniger persönlich wirst und einen als "Unwissenden" titulierst, nur weil er zu so einem Thema eine konservative Einstellung hat, sagt eine Menge über dich aus. Als Unwissender weiß ich z.B, dass jedes Jahr ca. 5000 Menschen in Deutschland eine CO-Vergiftung erleiden und knapp 650 Menschen daran sogar sterben. Natürlich kann man diese Anzahl nicht nur dem Grillvergnügen in die Schuhe schieben, sondern daran haben auch Öfen, Shisha-Bars und Gasbrenner ihren Anteil. Aber die Gefahr von CO ist Real und nicht irgendeine zu vernachlässigende Legende. Das sollten deine beiden Kumpels auch wissen. Das ist auch so ein Grund warum ich nicht verstehe, warum bei geschlossenen Räumen, in denen sich Gasherde und Öfen befinden keine CO-Warner Pflicht herrscht.
Ich stimme ja zu, dass wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie ausreichende Belüftung etc.pp eingehalten werden und man das Glück hat, dass das Ventil an der Gasflasche auch tatsächlich dicht ist, sofern es in im geschlossenen Raum gelagert wird, die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass das Grillvergnügen auch ein Vergnügen wird. Aber in meinen Augen sind da zu viele Dinge, die schief gehen KÖNNEN und man auch ein Stück weit GLÜCK haben muss. Ansonsten kann nach der Grillung auch der Hubschrauber kommen, der einen in die nächste Druckkammer fliegt oder es kommt halt, im schlimmsten Fall, der schwarze Kombi.
Wo Menschen werkeln, passieren Fehler. Auch die Sorte Fehler, wo man denkt, wie kann man nur so dämlich sein, das würde mir niemals passieren oder die Wahrscheinlichkeit dafür liegt doch eigentlich bei Null usw... Leute von Berufsgenossenschaften können von solchen Fällen ein Lied singen, denn sie sind leider Alltag.
 
In Deutschland dürfen geeignete Geräte mit Flüssiggas (Propan) betrieben werden, wenn das Gerät entsprechend angeschlossen ist. Die maximale Flaschengröße ist 11kg. Neben der angeschlossenen Flasche darf eine weitere Flasche in der Wohnung, aber in einem anderen Raum. Größer Flaschen müssen außerhalb der Wohnung stehen.

In Deutschland gibt es mehr als 1 Million Gasherde, Gasbackofen, Gaskochfelder und auch Gasgrills die so in Küchen betrieben werden.

Cheers
.
 
In Deutschland dürfen geeignete Geräte mit Flüssiggas (Propan) betrieben werden, wenn das Gerät entsprechend angeschlossen ist. Die maximale Flaschengröße ist 11kg. Neben der angeschlossenen Flasche darf eine weitere Flasche in der Wohnung, aber in einem anderen Raum. Größer Flaschen müssen außerhalb der Wohnung stehen.

In Deutschland gibt es mehr als 1 Million Gasherde, Gasbackofen, Gaskochfelder und auch Gasgrills die so in Küchen betrieben werden.

Cheers
.

Das will ich auch gar nicht abstreiten. Nur von diesen besagten Gerätschaften rät kein Hersteller von der Nutzung im Innenraum ab. Weber tut es hingegen bei dem Gerät und das muss ja einen Grund haben. Wie gesagt, im Prinzip würde der potentielle Absatzmarkt unnötig eingeschränkt werden, wenn keine Gefahr ausgehen würde.
 
Wie gesagt, im Prinzip würde der potentielle Absatzmarkt unnötig eingeschränkt werden, wenn keine Gefahr ausgehen würde.
wie gesagt, das Prinzip Katze-Mikrowelle wurde auch schon erwähnt.
Man könnte sich also eine goldene Nase mit Mikrowellenherden verdienen, wenn das mit den Haustieren nicht wäre ????
Auch von einem VW mit gültiger Überprüfungsplakette gehen große Gefahren aus .. man könnte mit 150 km/h in der Innenstadt in ein anderes Auto fahren
:woot:
:weizen:
 
Auch von einem VW mit gültiger Überprüfungsplakette gehen große Gefahren aus .. man könnte mit 150 km/h in der Innenstadt in ein anderes Auto fahren
:woot:
:weizen:

In diesem Falle gibt es aber die StVO, die dir das relativ deutlich untersagt zu tun. VW als Hersteller muss aber dafür sorge tragen, dass du mit diesem Auto auch in der Lage bist, solch eine Situation zu vermeiden. Eine Maßnahme wäre z.B dass sie eine ausreichend starke Bremsanlage verbauen damit du von Tempo 150 auf Tempo 50 Innerorts abbremsen kann.
Bremst du nicht, bist du schuld und wirst dich den Konsequenzen stellen müssen. Tust du es, aber es passiert nichts, weil die Bremsanlage nicht ausreichend ist, wird der schwarze Peter zu VW gegeben, weil der Hersteller dir zugesichert hat, dass du mit seinem Fahrzeug grundsätzlich sicher am Verkehr teilnehmen kannst und die Vorgaben den deutschen Vorschriften genügen.
Tun sie es nämlich nicht, kann der Staat die Betriebserlaubnis auch wieder zurückziehen.
Also liegt die Verantwortung zum Teil beim Nutzer des Fahrzeugs und beim Hersteller.

Bei der Grillgeschichte sagt aber z.B Weber, das du den Grill nicht im Innenraum benutzen darfst.
Also hat Weber mindestens bedenken, die ein Hersteller von einem Wok-Brenner für den Innenraum nicht hat, weil es da ja anscheinend keinen Hinweis gibt diesen im Innenraum zu betreiben bzw. sogar damit geworben wird das zu tun.
 
In diesem Falle gibt es aber die StVO, die dir das relativ deutlich untersagt zu tun. VW als Hersteller muss aber dafür sorge tragen, dass du mit diesem Auto auch in der Lage bist, solch eine Situation zu vermeiden. Eine Maßnahme wäre z.B dass sie eine ausreichend starke Bremsanlage verbauen damit du von Tempo 150 auf Tempo 50 Innerorts abbremsen kann.
Bremst du nicht, bist du schuld und wirst dich den Konsequenzen stellen müssen. Tust du es, aber es passiert nichts, weil die Bremsanlage nicht ausreichend ist, wird der schwarze Peter zu VW gegeben, weil der Hersteller dir zugesichert hat, dass du mit seinem Fahrzeug grundsätzlich sicher am Verkehr teilnehmen kannst und die Vorgaben den deutschen Vorschriften genügen.
Tun sie es nämlich nicht, kann der Staat die Betriebserlaubnis auch wieder zurückziehen.
Also liegt die Verantwortung zum Teil beim Nutzer des Fahrzeugs und beim Hersteller.

Bei der Grillgeschichte sagt aber z.B Weber, das du den Grill nicht im Innenraum benutzen darfst.
Also hat Weber mindestens bedenken, die ein Hersteller von einem Wok-Brenner für den Innenraum nicht hat, weil es da ja anscheinend keinen Hinweis gibt diesen im Innenraum zu betreiben bzw. sogar damit geworben wird das zu tun.
brav gelernt ... jetzt noch Hausverstand einsetzen - falls vorhanden - dann wird alles gut,
und bevor wir jetzt die alten Sachen skartieren, machen wir noch schnell eine Kopie davon --- kurz zusammengefasst
:patsch:
:weizen:
 
@grillbert
.
Du hast uns erklärt von der Beutzung eines Gasgrills in der Wohnung gehen zwei Gefahren aus. Zum einen kann die Gasflasche undicht sein und Gas austreten und zum anderen kann eine Vergiftung durch die Abgase zur Verletzung bis zum Tod führen.

Das wirft die Frage auf, kann eine Gasflasche für einen Gasherd nicht undicht sein und Gas austreten und sind die Abgase eines Gasherds andere, von denen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht? Wenn das so ist, welche sind das?

Cheers
.
 
Für Gasherde gibt es bei ab einer bestimmten Leistung und Küchengröße Vorschriften bezüglich der Zu- und Abluft.
Mit nem kleinen Q wird man da nicht rankommen und es sollte für gute Zu- und Abluft gesorgt werden. Notfalls kann man in dem Raum noch Melder installieren.
Gegen Undichtigkeiten kann man nichts machen ausser regelmäßig kontrollieren oder Kontrollgeräte anbringen, die aber auch regelmäßig kontrolliert werden müssen.
Natürlich schreiben die Hersteller diese Hinweise rein. Es ist einfacher ein Verbot auszusprechen als hier auf eine Zu- Abluft, Melder usw zu empfehlen oder vorzuschreiben.
Näheres weiß der Installateur oder Schornsteinfeger.
 
@grillbert

Du hast uns erklärt von der Beutzung eines Gasgrills in der Wohnung gehen zwei Gefahren aus. Zum einen kann die Ganicht Gasflasche undicht sein und Gas austreten und zum anderen kann eine Vergiftung durch die Abgase zur Verletzung bis zum Tod führen.

Das wirft die Frage auf, kann eine Undichtigkeit der Gasflasche für einen Gasherd nicht undicht sein und Gas austreten und sind die Abgase eines Gasherds andere, von denen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht? Wenn das so ist, welche sind das?

Cheers
.
Natürlich können auch an solchen Geräten Defekte auftreten, aber wie schon an anderer Stelle erwähnt, gibt es für festinstallierte Gasherde noch mal zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Austreten von Gas, wie z.B Thermoventile. Das wurde in diesem Fred auch alles schon genannt. Bei einer handelsüblichen 5kg/11kg Gasflasche gibt es diese Sicherheitsvorkehrungen nicht. Da stimme ich dir zu, dass man erstmal nichts verbotenes macht, wenn man so eine Flasche in geschlossenen Räumen betreibt. Dennoch lautet die Empfehlung solch eine Flasche im Freien zu lagern. Unabhängig davon würde ich jedem dennoch einmal raten, die Hausordnung bzw. seinen Mietvertrag durchzulesen. Oftmals gibt es nämlich einen Punkt, der die Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen in den Wohnräumen verbietet. In diesem Fall hat sich der Fall eh erledigt.
Ich gehe mal davon aus, dass (auch) dieser Punkt wieder keine Anerkennung findet bzw. von manch einen ins Lächerliche gezogen wird. Deswegen habe ich mal eben die Suchmaschine angeworfen und dieses Ergebnis auch gleich als erstes angezeigt bekommen: Urteil aus Berlin.
Die meisten Mietverträge ähneln sich recht stark. Daran erkennt man, dass Gerichte in Deutschland Gasflaschen in geschlossenen Räumen auch nicht für so ganz ungefährlich halten und bilaterale Verträge in dieser Sache höher angesehen werden, als Verordungen.

Bezüglich des Themas Kohlenmonoxid habe ich meine Meinung auch schon recht deutlich dargestellt. Es ist aufgrund seiner Eigenschaften schlichtweg gefährlich. Deswegen bin ich auch ein Befürworter von einer CO-Melder Pflicht in geschlossenen Räumen mit entsprechenden Geräten. Ich finde halt auch 650 Tote in diesem Zusammenhang krass, auch wenn es verhältnismäßig gesehen zur Anzahl der Nutzer eher klein ist, aber das relativiert in meinen Augen die Toten nicht. Denn tot ist tot. Auch bei einem Gasherd ist man davor nicht sicher.
Nebenbei habe ich z.B mit meinen Pfannen und Töpfen im Alltag niemals die Rauchentwicklung, wie ich sie mit meinen Gasgrill habe. Wer schon mal Chorizos, Sucuk oder ein kräftig marmoriertes Stück Rib-Eye Steak direkt gegrillt hat, wird wissen was ich meine. Im Outdoor Betrieb diffundiert dieser Rauch einfach in die Umgebung, in einem geschlossenen Raum nicht. Da zieht das auch nicht so schnell mal durch das Küchenfenster, erst recht nicht, wenn es auf Kipp steht. Vielleicht ist auch das der Grund, warum Weber ganz klar Nein sagt. Fett besteht nämlich auch aus Kohlenstoffmolekülen und bildet daher auch Kohlenmonoxid bei Verbrennungen.
 
Und das Ende von diesem Fred hier - einige Leute, die gutmütig die hier u.a. getätigten Aussagen hinnehmen und ahnungslos aufsaugen, hatten bis dahin n schönes Leben..

Was man hier liest, man o man..

Ich mein, jedem das seine.. Aber solche Thread's sind mit absoluter VORSICHT zu genießen.. :cop:
 
@Grillibert


Vermutlich habe ich meine Frage nicht richtig formuliert, weshalb ich sie jetzt anders stelle. Das mit Propan betriebene Geräte mit max 11kg Flasche in Wohnungen betrieben werden dürfen und eine zusätzliche Flasche in der Wohnung gelagert werden darf ist unstrittig und kann von jedem User nachgelesen werden. Das davon keine besondere Gefährdung ausgeht kann man dran erkennen, dass das explizit erlaubt und nicht verboten ist.

1. Da die Gasflaschen für alle Propangeräte gleich sind, wo ist also der Unterschied zwischen einer Gasflasche die vom Nutzer für den Betrieb eines Backofens und eines Grills bereitgestellt wird?

2. Wenn der Betrieb eines Backofens mit Propan erlaubt ist und die Abgase und austretendes Propan in den Wohnraum abgegeben werden, warum ist der Betrieb eines Gasgrills in der gleichen Wohnung dann gefährlich?

Cheers
.
 
Zurück
Oben Unten