Tja ... So isses halt ........


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Der Beitrag von @Changu hat das doch alles, was man dazu wissen muss, hervorragend erklärt. Ich verstehe die Diskussion einfach beim besten Willen nicht.Ich warte immer noch auf die Antworten, warum der Betrieb eines Weber Q100 in einer Wohnung gefährlich sein soll und warum das möglicherweise verboten sein soll und warum mit Flaschengas betriebene Herde in tausenden Haushaltungen benutzt werden, obwohl sie vielfach soviel CO2 produzieren wie ein Q100.
Cheers
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Der Beitrag von @Changu hat das doch alles, was man dazu wissen muss, hervorragend erklärt. Ich verstehe die Diskussion einfach beim besten Willen nicht.
Nur weil diese mit Flaschengas betriebenen Herde von angeblich etlichen Leuten im Innenraum betrieben werden, heißt das ja noch lange nicht, dass das so in Ordnung ist.
Dieser ganze Thread amüsiert mich in erster Linie, aber dann denke ich wieder daran, dass es sich um Lebensgefährliche Aktionen handelt, die manche aus irgendwelchen Gründen relativieren wollen.
Für Gasanschlüsse im Innenraum gibt es strenge Vorschriften und schon genannte UVVs und dennoch kommt es alle paar Monate gelegentlich mal vor, dass irgendwo in Deutschland ein ganzes Wohnhaus in die Luft fliegt, weil es ein Gasleck gab. Meistens in Verbindung mit Toten. Das vielleicht einfach mal kurz auf sich wirken lassen.
Diese Vergleiche mit irgendwelchen Restaurants und anderen Gerätschaften, die mit Gas in geschlossenen Räumen betrieben werden, halte ich für absolut unsinnig. Auf dieser flachen Argumentationsgrundlage kann man auch eine Weber Kugel in der Küche rechtfertigen. Schließlich gibt es in manchen Restaurants auch Holzkohlegrills und ne Dunstabzugshaube habe ich ja auch in der Küche
Das Thema ist imho zu komplex und potentiell gefährlich, als dass man eine Rechtfertigung nur auf der Grundlage der kleinsten Gemeinsamkeiten herbeiführen kann.

Da Du offensichtlich über entsprechendes Fachwissen verfügst, ist es sehr bedauerlich, dass Du zunächst nur mit Pauschalaussagen und Allgemeinplätzen geantwortet hast. Wir hätten uns sicher viele Beiträge hier ersparen können, wenn Du dem TO konkret gesagt hättest was zu tun ist, um einen Q1000 in geschlossenen Räumen zu betreiben.Die Frage des TO war, ob er einen Gasgrill in der Wohnung betreiben kann. Meine Antwort war und ist, das kann er wenn er sich an die Vorschriften und Sicherheitshinweise hält. Das Gerät ist mit dem notwendigen Zubehör anzuschließen, wie es auch im kommerziellen Bereich erforderlich ist und von den Fachfirmen angeboten wird. Ausserdem ist für ausreichend Be- und Entlüftung zu sorgen, wie man es bei allen offenen Feuerstellen in Räumen machen sollte.
Auszug aus der Original-Bedienungsanleitung (https://www.weber.com/cms-remote-as...0_2000_2200_20140123.pdf?mtime=20180706093509):
Anhang anzeigen 2233506
Damit sollte doch eigentlich alles gesagt sein, oder?
@bbq4you ist das genug Vorschrift/Sicherheitshinweis?
Wie mit der Katze in der Mikrowelle.
In WoMos und Caravans wird auch mit Gas gekocht, bei recht kleinem Innenraum und schlechter Belüftung.
Ich sehe hier das Problem von CO nicht.
Mal abgesehen davon, macht ein Q in der Küche bestimmt keinen Spaß.
Die Küche/Wohnung ist in kürzester Zeit Vernebelt und mit Fettdampf überzogen.
Den nichtrauchenden Gasgrill gibt es nicht.
Das ist ein Sicherheitshinweis und keine Vorschrift. Diese werden von den Herstellern angebracht um Haftung zu umgehen.
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Klar, da hast du recht.
Im wohnmobil muss(!) die Gasflasche aber in einer vom Innenraum abgetrennten kammer mit Entlüftung nach unten aufgestellt werden.
Zusätzlich muss (!) die gasanlage alle 2 Jahre abgenommen werden. Beides hast du beim Grill i nicht.
Aber ja, Kohlenmonoxid ist akut nicht das große Problem, da hast du natürlich recht.
Wenn der Grill nicht gerade ewig in einem kleinen geschlossenen Raum ohne Fenster läuft wird man daran nicht eingehen.
...Ich nehme zur Kenntnis, man kann gegen Unwissen, Halbwissen und tief sitzende Ängste nicht an, was mit die beiden auch sagten, nachdem sie die Beiträge hier lesen haben.
Ich gehe jetzt in den Garten und grille mit einem von mir umgebauten Summit 650 und am Abend gibt es dann was im Haus vom Gasbrenner...
Cheers
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In Deutschland dürfen geeignete Geräte mit Flüssiggas (Propan) betrieben werden, wenn das Gerät entsprechend angeschlossen ist. Die maximale Flaschengröße ist 11kg. Neben der angeschlossenen Flasche darf eine weitere Flasche in der Wohnung, aber in einem anderen Raum. Größer Flaschen müssen außerhalb der Wohnung stehen.
In Deutschland gibt es mehr als 1 Million Gasherde, Gasbackofen, Gaskochfelder und auch Gasgrills die so in Küchen betrieben werden.
Cheers
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wie gesagt, das Prinzip Katze-Mikrowelle wurde auch schon erwähnt.Wie gesagt, im Prinzip würde der potentielle Absatzmarkt unnötig eingeschränkt werden, wenn keine Gefahr ausgehen würde.


Auch von einem VW mit gültiger Überprüfungsplakette gehen große Gefahren aus .. man könnte mit 150 km/h in der Innenstadt in ein anderes Auto fahren
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brav gelernt ... jetzt noch Hausverstand einsetzen - falls vorhanden - dann wird alles gut,In diesem Falle gibt es aber die StVO, die dir das relativ deutlich untersagt zu tun. VW als Hersteller muss aber dafür sorge tragen, dass du mit diesem Auto auch in der Lage bist, solch eine Situation zu vermeiden. Eine Maßnahme wäre z.B dass sie eine ausreichend starke Bremsanlage verbauen damit du von Tempo 150 auf Tempo 50 Innerorts abbremsen kann.
Bremst du nicht, bist du schuld und wirst dich den Konsequenzen stellen müssen. Tust du es, aber es passiert nichts, weil die Bremsanlage nicht ausreichend ist, wird der schwarze Peter zu VW gegeben, weil der Hersteller dir zugesichert hat, dass du mit seinem Fahrzeug grundsätzlich sicher am Verkehr teilnehmen kannst und die Vorgaben den deutschen Vorschriften genügen.
Tun sie es nämlich nicht, kann der Staat die Betriebserlaubnis auch wieder zurückziehen.
Also liegt die Verantwortung zum Teil beim Nutzer des Fahrzeugs und beim Hersteller.
Bei der Grillgeschichte sagt aber z.B Weber, das du den Grill nicht im Innenraum benutzen darfst.
Also hat Weber mindestens bedenken, die ein Hersteller von einem Wok-Brenner für den Innenraum nicht hat, weil es da ja anscheinend keinen Hinweis gibt diesen im Innenraum zu betreiben bzw. sogar damit geworben wird das zu tun.


Natürlich können auch an solchen Geräten Defekte auftreten, aber wie schon an anderer Stelle erwähnt, gibt es für festinstallierte Gasherde noch mal zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Austreten von Gas, wie z.B Thermoventile. Das wurde in diesem Fred auch alles schon genannt. Bei einer handelsüblichen 5kg/11kg Gasflasche gibt es diese Sicherheitsvorkehrungen nicht. Da stimme ich dir zu, dass man erstmal nichts verbotenes macht, wenn man so eine Flasche in geschlossenen Räumen betreibt. Dennoch lautet die Empfehlung solch eine Flasche im Freien zu lagern. Unabhängig davon würde ich jedem dennoch einmal raten, die Hausordnung bzw. seinen Mietvertrag durchzulesen. Oftmals gibt es nämlich einen Punkt, der die Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen in den Wohnräumen verbietet. In diesem Fall hat sich der Fall eh erledigt.@grillbert
Du hast uns erklärt von der Beutzung eines Gasgrills in der Wohnung gehen zwei Gefahren aus. Zum einen kann die Ganicht Gasflasche undicht sein und Gas austreten und zum anderen kann eine Vergiftung durch die Abgase zur Verletzung bis zum Tod führen.
Das wirft die Frage auf, kann eine Undichtigkeit der Gasflasche für einen Gasherd nicht undicht sein und Gas austreten und sind die Abgase eines Gasherds andere, von denen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht? Wenn das so ist, welche sind das?
Cheers
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