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Sehr schöner Kommentar zu einem Bericht über die Jagd

Ich stimme euch ganz klar zu, dass ein Hund ohne Leine im Wald nichts zu suchen hat - wenn er keinen Jagdtrieb hat und jederzeit abrufbar ist (was ich stark bezweifle, denn ein Hund ist ein Jäger).

Meine Hündin ist ruhig, wenn sie Wild sieht. Wir haben im Wildpark Wildbegegnungen geübt. Allerdings bin ich sicher, würde ich sie lassen, würde sie zumindest Hasen jagen.

Sowas muss absolut nicht sein und ich habe mir bei manchen Hundehaltern auch schon den Mund fusselig geredet.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
 
Und ich habe zwei Fälle mit verletzten Rehen erlebt, die mich leider sehr negativ beeinflusst haben.

1 - ein angefahrenes Reh, ein Jäger, der aus der Kneipe zufällig eintrifft, die Waffe sichtbar auf der Rückbank hat und sich einen Scheiss um das angefahrene Reh kümmert. Er sagt nur, sein Jagdkollege müsste das in dem Revier erledigen, der steckt in der Kneipe X. Er fährt weiter. Der Fahrer des Unfallwagens (war quasi unbeschädigt) musste in die Kneipe fahren und den Jäger holen, der das Reh dann erschossen hat.

Geltendes Jagdrecht. Der erste Jäger hätte Wilderei begangen, eine Straftat, hätte er dem Reh etwas angetan.

2 - ich finde auf der Weide ein Reh mit angebrochenem Genick. Der Jäger wird von mir per Telefon verständigt. Er kommt und "nickt" das Reh ab ... es hat sehr gelitten und fürchterliche Stimmen gemacht. Der Jäger hat sein Messer mehrfach in die Wirbelsäule gestochen und es mehrfach nicht richtig gemacht. Es hat sicher 2 Minuten gedauert, bis das Reh endlich tot war.

2 Minuten sind jedenfalls kürzer als viele Stunden, die das Reh sonst ggfs. gelitten hätte. Es gäbe auch andere Möglichkeiten, aber ohne vor Ort gewesen zu sein kann man da kein Urteil fällen.

Für mich war keine der beiden Handlungen halbwegs nachvollziehbar. Beide hatten Gewehre dabei. Der eine verschwindet einfach (wahrscheinlich hatte er so einen hohen Blutalkoholspiegel, dass er noch nicht mals hätte fahren dürfen), der andere lässt ein Tier wegen seiner Unfähigkeit extrem leiden.

"Extrem leiden" ist eben alles relativ; die Natur ist brutaler, als das der durch Disney vorgebildete Zivilisationsmensch kennt. Wie kam das Reh überhaupt zu dem angeblichen "Genickbruch"? Wie lange litt es schon? Wie lange hätte es noch gelitten? Das sollte man eben abwägen, bevor man sich ein Urteil bildet.

Es gibt auch Situationen, wo man die Schusswaffe nicht einsetzen kann. Zum Beispiel, wenn ein unbedarfter Zivilist aufgeregt in der Nähe rumhoppst und dadurch unberechenbar wird. Oder bei hartem Untergrund.
 
"Extrem leiden" ist eben alles relativ; die Natur ist brutaler, als das der durch Disney vorgebildete Zivilisationsmensch kennt. Wie kam das Reh überhaupt zu dem angeblichen "Genickbruch"? Wie lange litt es schon? Wie lange hätte es noch gelitten? Das sollte man eben abwägen, bevor man sich ein Urteil bildet.

Es gibt auch Situationen, wo man die Schusswaffe nicht einsetzen kann. Zum Beispiel, wenn ein unbedarfter Zivilist aufgeregt in der Nähe rumhoppst und dadurch unberechenbar wird. Oder bei hartem Untergrund.
Ach McFred, ich habe das schon alles lange und ausgiebig erklärt.
Aufregen tu ich mich sicherlich, wenn jemand nicht alles liest, sich aber eine Meinung bildet, andere als unbedarft und unberechenbar betitelt. Aber das ist mir langsam zu dumm.
Ich denke, zu dem Thema werde ich mich nicht mehr äussern. Ich habe meine Meinung und die tausche ich nicht durch die eines Jägers aus.
 
Geltendes Jagdrecht. Der erste Jäger hätte Wilderei begangen, eine Straftat, hätte er dem Reh etwas angetan.

Glaub ich auch nicht, spätestens mir Hinweis auf das höherrangige Tierschutzrecht wär er raus. Da braucht man gar keine juristischen Feinheiten wie Verbotsirrtum o.ä. zu bemühen. Es wird i.d.R. von einem gerechtfertigten Handeln oder schuldlosen Handeln ausgegangen. Näheres z.B. hier: http://www.juraforum.de/lexikon/jagdwilderei
 
Geltendes Jagdrecht. Der erste Jäger hätte Wilderei begangen, eine Straftat, hätte er dem Reh etwas angetan.
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Da wird der Tierschutz definitiv Vorrang haben.Er darf das Tier halt nur nicht mitnehmen. Was auch nur wenig Sinn macht,weil er es eh nicht in den Verkehr bringen darf und selbst werde ich ein solches Tier auch nicht essen.

Es gab mal eine Studie,bei der festgestellt wurde,dass Unfallwild mindestens 3x (wenn das schon reicht) so häufig krank ist wie normal zur Strecke gekommenes Wild.
Man hat dabei sogar die Körpertemperatur gemessen,weil man nun mal nicht alle Erkrankungen an Organveränderungen erkennt. Wenn mich nicht alles täuscht,war es eine schwedische Studie.
 
Also ich würde auch nicht in einem fremden Revier einfach so einen Fangschuss antragen. Natürlich muss das Leid des Tieres beendet werden, aber in der Regel muss man eine Situation in sehr kurzer Zeit beurteilen, ein Staatsanwalt hat im Nachgang Monate Zeit sich zu überlegen, ob man in der entsprechenden Situation richtig oder falsch gehandelt hat.

Klar kann man aus der Nummer wieder rauskommen, aber jeder sollte frei entscheiden dürfen, ob er sich selber einem Risiko aussetzen möchte oder lieber nicht. Wie sagte unser Ausbilder immer: "Als Legalwaffenbesitzer seit Ihr immer mit einem Bein im Gefägnis, also immer sehr korrekt handeln:"

Ich kam erst einmal in diese Situation und habe mir telefonisch über 110 den Auftrag geben lassen, den Fangschuss anzutragen. Vorher hat allerdings die Polizei noch versucht den Jagdausübungsberechtigten des Reviers zu kontaktieren, was nicht geklappt hat. Danach habe ich von der Polizei, festgehalten auf Band, den Auftrag erhalten, das Unfallwild (in dem Fall ein Fuchs) zu erlösen.
 
Glaub ich auch nicht, spätestens mir Hinweis auf das höherrangige Tierschutzrecht wär er raus. Da braucht man gar keine juristischen Feinheiten wie Verbotsirrtum o.ä. zu bemühen. Es wird i.d.R. von einem gerechtfertigten Handeln oder schuldlosen Handeln ausgegangen. Näheres z.B. hier: http://www.juraforum.de/lexikon/jagdwilderei
meine Gedanke, Tierschutz + ggf. Notstand. Wie war das mit den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit und den sachlichen Geboten? Welcher Grundsatz steht über allem? Und wie krank muß man denn im Hirn sein, bei einem Unfallreh jemanden was von wegen Wilderei anhängen zu wollen? Es steht dem JAB dann ja gerne frei, sein Reh am Unfallort holen zu kommen. Es geht um´s Erlösen, nicht ums Aneignen. Es ist die Abwägung zweier Rechtsgüter gegeneinander. Verletzung fremden Jagdrechts gegen den Tierschutz. Tierschutz gewinnt.
 
Klar kann man aus der Nummer wieder rauskommen, aber jeder sollte frei entscheiden dürfen, ob er sich selber einem Risiko aussetzen möchte oder lieber nicht. Wie sagte unser Ausbilder immer: "Als Legalwaffenbesitzer seit Ihr immer mit einem Bein im Gefägnis, also immer sehr korrekt handeln:"

Eben. Und man weiss ja nicht, in welchem Verhältnis Jagdpächter und der vorbeifahrende Jäger stehen. Wenn der die Finger davon liess, wird er schon seine Gründe gehabt haben.

Und, ja, es stimmt, in der geltenden Rechtslage wäre Tierschutz das höherwertige Rechtsgut. Fraglich, ob auch Richter das wissen. Würde jedenfalls nicht drauf wetten.
 
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