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Angeln ohne Schein

Ich finde es leider auch sehr sehr grenzwertig, wenn ich sehe, dass wirklich Ahnungslose die Fische rausholen und wirklich keine Ahnung haben und auch keine Ausrüstung dabei haben.....


So muss das dann nicht sein...
 
genau das ist mein Problem die Leute haben keine Ahnung wie ein gefangener Fisch behandelt wird das Gewässer wirdverlassen ohne den Müll mitzunehmen wir organisierten Angler dürfen dann in freiwilligen Aufbaustunden den Dreck wegräumen
 
Das sind wir uns einig. Ich reagiere da (wohl auch) sehr allergisch.
 
Hallo zusammen!

Ich bin Maggo und komme aus Tirol.
Ich habe den Angelschein bei uns in Österreich gemacht. Aber leider muss ich zugeben, daß ich dabei sehr viele diesbezügliche Themen vermisst habe. Solche Dinge waren leider nicht Teil des Leerstoffes. Aber was will man auch an einem Tag jemanden beibringen.

Ich bin deshalb davon überzeugt, daß eine Begleitung eines routinierten Angelscheininhabers wahrscheinlich mehr bringt als eine derartige Ausbildung alleine. Ich finde an der Ausbildung in Österreich sollte vielleicht noch etwas gefeilt werden. In Deutschland ist es glaub ich ziemlich mehr Aufwand der betrieben wird und damit auch mehr Wissen das vermittelt wird.
Sie es wie es sei, aber der Umgang mit lebenden Tieren auch wenn es um das erlegen geht ist sicher auch etwas Charaktersache.

Petri heil und schöne Grüsse aus dem Tirolerland :steckerlfloisch:
Maggo
 
..., insbesondere, da es in Amerika ja kein Problem wäre, an scharfe Waffen zu kommen... :blinky:

LG, BBQQ

Nordamerika? Südamerika? Oder doch USA? Nur mal so: In den USA hat jeder Bundesstaat ein eigenes Waffenrecht. Und "problemlos" ist da gar nichts. Immer diese pauschalen Vorurteile zu "amerikanischen Verhältnissen". :lgun-b: Bei uns ist das übrigens auch kein Problem an Schusswaffen zu kommen sondern nur eine Frage des Preises und der kriminellen Energie. Denn warum sonst sind bei uns in D mehr illegale Waffen in Umlauf als legale? Wobei die legal registrierten Schusswaffen auch die der Polizeien und des Militärs beinhalten!

Zum Thema:
Das Binnenfischereirecht ist auch bei uns Länderrecht und damit nicht bundeseinheitlich geregelt. Man sollte sich also bei den zuständigen Behörden oder beim örtlichen Fischereiverein über die landesspezifischen Regelungen erkundigen.
Im Bayerischen Fischereigesetz wird zum Beispiel sehr genau differenziert zwischen "Angeln" und "Helfen beim Angeln" (s. hierzu auch den Beitrag von herfisch).

Gruß
12oven
 
Immer diese pauschalen Vorurteile zu "amerikanischen Verhältnissen". :lgun-b:

Ich darf das, ich habe einen Ami (sorry, natürlich US-Amerikaner...) geheiratet und somit meinen Beitrag zur Völkerverständigung geleistet:D :D :D
Und ja, ich finde es schon befremdlich, wenn man in Supermärkten Knarren rumliegen sieht und ein Schild dazu, dass man schon 16 sein muß, um eine zu kaufen.... und die pinkfarbenen Gewehre im Bass Pro Shop waren auch nicht mein Ding.... und die NRA ist auch keine Organisation, die ich unterstützen würde.... und sowas gibt es hier, zum Glück, (noch) nicht in dem Ausmaß. Klar kann man immer an Waffen kommen, aber in Amerika, äh, den Südstaaten bzw. einigen der Staaten der Vereinigten Staaten, ist es schon um einiges einfacher als hier.

War aber jetzt auch OT und hatte die Antwort auch jetzt erst bemerkt....

LG, BBQQ
 
Angeln

Hi,

geh angeln und mach was Du willst ... nicht bös gemeint ... Viel Erfolg !!!!

War nur ein Hinweis ... beim Lehrgang wurde viel erzählt, ich werde das nicht in allen Facetten überprüfen ...

Es wurden in den Pausen von Teilnehmern noch gruseligere Dinge erzählt ... Bsp. dem Freund beim Eisangeln mal in die Schnur gegriffen um zu sehen ob was dran ist ... schon war die Aufsicht aktiv, Videoaufnahmen, Verfolgung, Polizeieinsatz, Ausrüstung konfisziert, Gerichtsverhandlung ... 300 EUR Strafe.

Polizei mit 2 x 250 PS Aussenbordern im Schlauchboot auf der Ostsee ....

Die starke Kontrolltätigkeit in Sachen Angeln ist schon skuriel .... in DE ist wieder vieles so herrlich unentspannt.


Hi

bleibt mal Entspannt. In Niedersachsen einfach auf das Gesetz berufen und sagen mir wurde wegen felendem Angelschein kein Gewässerpass gegeben. Und was kontroleure an geht damit habe ich gut Erfahrung. Die tun einem nix. Die haben ja immer ein Messer von Rambogrösse dabei. Einfach mit nervAnzeige drohen und die Verschwinden kleinlaut. Alles Spinner. Soll mir mal einer Erzählen wo der Fisch im Fluss herkommt und wem der Gehört. Kleiner Tip Fahrt nach MV oder Brandenburg. Da darf jeder Angeln. Gruß:cook:
 
Da das Thema ja immer weiter diskutiert wird, mag ich da auch mal nen paar paragraphen Zitieren. Vll auch um dem ursprünglichem Fredersteller das ganze nen bissl klarer zu machen. Diskutiert wird ja viel, aber wo stehts?

Wie bereits bekannt wurde, regelt jedes Bundesland sein Fischereigesetz eigenhändig. Daher gibt es keine generelle aussage hierzu. Die jeweiligen Ländergesetze sind aber zu beachten.

In Bayern: hier das komplette Gesetz mit letzter Bekanntmachung vom 10.10.2008 komplett nachzulesen unter: http://www.lfvbayern.de/media/files/BayFiGV_2.pdf

Darin heißt es unter anderem (in Auszügen):

Allgemeines
Art. 1
(1) Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische, ..... zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.

(2) Mit dem Fischereirecht ist die Pflicht zur Hege verbunden....
Ziel der Hege ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten
artenreichen und gesunden Fischbestands sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften.

(3)
Jede Fischereiausübung hat, unbeschadet der Abs. 1 und 2, dem Leitbild der Nachhaltigkeit zu entsprechen. .....
Zur nachhaltigen Fischereiausübung gehört die Einhaltung der Regeln der guten fachlichen Praxis einschließlich der Anforderungen des § 5 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes .

Fischereiberechtigung
Art. 3

Soweit nicht auf besonderen Rechtsverhältnissen beruhende Rechte dritter Personen bestehen, ist der Eigentümer des Gewässers fischereiberechtigt.
Die Fischereiberechtigung des Freistaates Bayern in den bisherigen, nicht in seinem Eigentum stehenden öffentlichen Gewässern bleibt unberührt.


Mit letzterem ist eindeutig gesagt, dass in Bayern an Privatteichen (die nicht Eigentum des Bundes oder Landes stehen) mit Erlaubnis des Eigentümers geangelt werden kann. Der Eigentümer bleibt jedoch hierbei in seiner Pflicht des Artikel 1 und ist ebenso dafür verantwortlich, dass der Art.1 durch genehmigte Dritte auch vollzogen bzw. eingehalten wird.
Das betrifft damit jeden Forellenpuff, sofern dieser nicht im Eigentum des Landes / Bundes steht.
Anders ausgedrückt - wer mag, kann theoretisch seinen eigenen Forellenpuff bauen, und Leute an diesem dann Angeln lassen ohne offiziellen Angelschein.

Abschnitt 3
Pachtverträge, Erlaubnisscheine


Art. 25
(2) Pächter darf nur sein, wer einen gültigen Fischereischein besitzt.

Art.29
(4) Wer den Fischfang ausübt, ohne selbst der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter zu sein, muss einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen
und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

Einen Erlaubnisschein benötigen nicht:

1. Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel als Helfer des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters oder Inhabers eines gültigen
Erlaubnisscheins in dessen Begleitung,

2. höchstens drei Personen, die in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters den Fischfang ausüben.

Hier wird geregelt, dass vom Pächter eines Angelgewässers eine Angelberechtigung ausgestellt werden muss, sofern es sich nicht um ein privates Gewässer handelt.
Ferner erlaubt es das Gesetzt bis zu 3 Personen angeln zu lassen, sofern der Fischereiberechtigte (der mit dem Angelschein) zugegen ist.

und zuletzt wird das nochmal hier eindeutig geklärt:

Fischereischein und Fischerprüfung

Art. 57
(1) Wer den Fischfang gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel
1.
als Helfer eines Inhabers eines Fischereischeins in
dessen Begleitung oder
2. in geschlossenen Gewässern im Sinn des Art. 2 Nrn. 1 und 2 den Fischfang ausüben.

ich denke mal, jetzt sollte es für Bayern soweit eindeutig geklärt sein.
Falls jemand für sein Bundesland die Regelung erfahren will - einfach mal Juris.de befragen - da gibts so ziemlich alle Gesetze und Verordnungen zum nachlesen in der jeweils aktuellen Fassung. Oder einfach mal Fischereigesetz + Bundesland bei Google eingetippt - da sollte eigentlich auch genügend bei raus kommen.


Grüßle
 
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