cookacrisis
Bundesgrillminister
Töte ich also ohne Sachkundenachweis einen Fisch - legale Fischerei unterstellt - "ordnungsgemäß", verstoße ich nicht gg das Tierschutzgesetz.
janssen
1. Erklär mir das doch mal.... legale Fischerei ohne Fischereischein? meinst du gewerblich?
2. Nein, damit verstößt du mE gg. das TierSchG
Kann der andere aber nachweisen, den Fisch sachgemäß betäubt und gekehlt zu haben, stellt das Töten auch keine Owi dar
Da bist du, so meine ich, auf falschem Weg. Es geht hier nicht darum ob du es technisch richtig machst. Das Gesetz und die Verwaltungsvorschrift(welche sehr wohl Wirkung hat, nämlich eindeutig aufzeigt wie "Kenntnisse und Fähigkeiten" zu vestehen ist. ) definieren und reduzieren die Sachkunde eindeutig auf die Fischerprüfung.
Versteh mich nicht falsch, mir ist es egal was du treibst...
Ich bin Jäger und hab mit Fischen nicht allzu viel am Hut, obwohl der Fischerschein mich reizen würde.(ich steh auf frischen Zander)
Aber das Tierschutzgesetz gilt sowohl für Fischer als auch für Jäger im Bezug auf töten von Tieren für beide gleichermassen.
töten darf nur wer Sachkundig ist, Sachkundig ist wer die Prüfung hat.(So TierSchG + Verordnung)
Analog:
Ein Wilderei der ein Reh sauber(fehlerfrei, technisch vollkommen perfekt) erschiesst wird trotzdem (neben Wilderei) Probleme wegen Verstoß gg. TierSchG §4 i.V.m §18 kriegen.