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Angeln ohne Schein

Töte ich also ohne Sachkundenachweis einen Fisch - legale Fischerei unterstellt - "ordnungsgemäß", verstoße ich nicht gg das Tierschutzgesetz.

janssen

1. Erklär mir das doch mal.... legale Fischerei ohne Fischereischein? meinst du gewerblich?
2. Nein, damit verstößt du mE gg. das TierSchG

Kann der andere aber nachweisen, den Fisch sachgemäß betäubt und gekehlt zu haben, stellt das Töten auch keine Owi dar

Da bist du, so meine ich, auf falschem Weg. Es geht hier nicht darum ob du es technisch richtig machst. Das Gesetz und die Verwaltungsvorschrift(welche sehr wohl Wirkung hat, nämlich eindeutig aufzeigt wie "Kenntnisse und Fähigkeiten" zu vestehen ist. ) definieren und reduzieren die Sachkunde eindeutig auf die Fischerprüfung.

Versteh mich nicht falsch, mir ist es egal was du treibst...
Ich bin Jäger und hab mit Fischen nicht allzu viel am Hut, obwohl der Fischerschein mich reizen würde.(ich steh auf frischen Zander)
Aber das Tierschutzgesetz gilt sowohl für Fischer als auch für Jäger im Bezug auf töten von Tieren für beide gleichermassen.
töten darf nur wer Sachkundig ist, Sachkundig ist wer die Prüfung hat.(So TierSchG + Verordnung)
Analog:
Ein Wilderei der ein Reh sauber(fehlerfrei, technisch vollkommen perfekt) erschiesst wird trotzdem (neben Wilderei) Probleme wegen Verstoß gg. TierSchG §4 i.V.m §18 kriegen.
 
Genau das ist der Punkt. VV sollen aufzeigen, wie eine Norm angewandt wird und so zu einer bundesweiten Rechtssicherheit (weil -gleichheit) führen. Sie entfalten aber keine Aussenwirkung, sie werden ja auch nicht im Bundesgesetzblatt bzw den Länderblättern veröffentlicht. Der SB darf davon ausgehen, daß jemand, der nicht die Sachkundeprüf hat, keine Fähigkeiten und Kenntnisse hat. Das ergibt sich daraus aber nicht zwingend. Ich kann zB zur Prüf krank geworden sein. Dann habe ich die Fähigkeiten und Kenntnisse in der Ausbidlung erworben, nur noch nicht nachgewiesen. Das ist aber letztlich für die Owi nicht mehr maßgeblich, weil ich nach 4 TierSchG eben die Fähigkeiten und Kenntnisse habe. Und DANN kommt es darauf an, WIE habe ich den Fisch getötet? "Waidgerecht"? Dann wäre ich im grünen Bereich, was das Töten angeht. Die Fischerei (nicht gewerblich zB) bliebe aber nach wie vor illegal, wenn ich die Prüf und die Erlaubnis nicht habe. Nur der Vorwurf der unsachgemäßen Tötung wäre vom Tisch.

Aber wir sind ot. lass uns grillen gehn...naja, vllt noch etwas früh und ich stinke auch noch nach der Smokerei von gestern....
 
Kann mir vllt. jemand meine Frage wegen der Berkley Lightning Rod IM6 mit einer Red ARC Rolle beantworten:roll:

Möchte mich schon mal auf Tag X vorbereiten.

Gruß

Michi
 
Kann mir vllt. jemand meine Frage wegen der Berkley Lightning Rod IM6 mit einer Red ARC Rolle beantworten:roll:

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Gruß

Michi



Hi,

da sieht man im Thread nur wie weit die *Meinungen* auseinander gehen .... deshalb ist die Teilnahme an einem Kurs angeraten, dann hat man am Ende den Schein, mehr Sicherheit gegen Interpretationen und ist im Streitfall schon mal weiter auf der sicheren Seite.

Die Rutenfrage ist eigentlich nicht zu beantworten, die Modelle gibt es meistens in unterschiedlichen Längen/Wurfgewichten, etc.

Es ist auch interessant welche Köder damit bedient werden sollen ...
 
Kann mir vllt. jemand meine Frage wegen der Berkley Lightning Rod IM6 mit einer Red ARC Rolle beantworten:roll:

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Gruß

Michi

In einem Forellensee ist es imho ziemlich wurscht, was du für eine Rute hast.....Ich habe vor 35 Jahren mit einer Fieberglasrute und einer Knarrenrolle Forellen gefangen. Aber mit Red Arc und Lightning bist du 100%ig gut aufgestellt.....

Die 22er Schnur passt......allerdings brauchst Du auf alle Fälle einen Unterfangkescher....
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mir vllt. jemand meine Frage wegen der Berkley Lightning Rod IM6 mit einer Red ARC Rolle beantworten:roll:

Möchte mich schon mal auf Tag X vorbereiten.

Gruß

Michi

Ganz ehrlich.
Wer bereit ist das Geld für diese "Grundausstattung" auszugeben, kann auch vorher die Prüfung ablegen! Das ist schon gehobenes Equipment für die meisten Leute......
 
Erstmal Danke für eure Antworten.

Werde mich mal schlau machen wo man überall den Schein machen kann und wann.

Lg

Michi
 
..geh soweit ich weiß in Grenzgewässer (bsp Deutschland - Luxembourg) an der Sauer und Obermosel.... brauchst n Erlaubnisschein... kost glaub ich 15,xx€ für die Saison...

Gruß

Sepp
 
Hallo,

also an privaten Gewässern darf man in vielen Bundesländern ohne Schein angeln. Allerdings finde ich das nicht gerade toll. Beim angeln fängt man Lebewesen und da sollte man meiner Meinung nach wissen, wie man damit umgeht. Der Angelschein ist nicht sehr teuer und kann meiner Meinung nach locker und ohne Probleme bestanden werden. Wenn man wirklich angeln will, sollte man den machen. Wer wissen will wie das alles abläuft, sollte mal hier schauen: Fischereiprüfung

So und jetzt wird erst Mal gekocht!!!

Grüße!!!
 
Hallo,

also an privaten Gewässern darf man in vielen Bundesländern ohne Schein angeln. Allerdings finde ich das nicht gerade toll. Beim angeln fängt man Lebewesen und da sollte man meiner Meinung nach wissen, wie man damit umgeht. Der Angelschein ist nicht sehr teuer und kann meiner Meinung nach locker und ohne Probleme bestanden werden. Wenn man wirklich angeln will, sollte man den machen. Wer wissen will wie das alles abläuft, sollte mal hier schauen: Fischereiprüfung

So und jetzt wird erst Mal gekocht!!!

Grüße!!!

:anstoßen: Unterschrieben !!!!!
 
Hallo,

also an privaten Gewässern darf man in vielen Bundesländern ohne Schein angeln. Allerdings finde ich das nicht gerade toll. Beim angeln fängt man Lebewesen und da sollte man meiner Meinung nach wissen, wie man damit umgeht. Der Angelschein ist nicht sehr teuer und kann meiner Meinung nach locker und ohne Probleme bestanden werden. Wenn man wirklich angeln will, sollte man den machen. Wer wissen will wie das alles abläuft, sollte mal hier schauen: Fischereiprüfung

So und jetzt wird erst Mal gekocht!!!

Grüße!!!

Hallo,

ich habe damals die Frage gestellt,weil ich mir vorstellen kann,das Angeln ein schönes Hobby ist.
Aber Theorie und Praxis sind zwei paar Schuhe.
Sicherlich hast du Recht,wenn du sagst,das man sich auskennen sollte wenn man einen Fisch am Haken hat und wie damit umzugehen ist.(Dafür ist aber nicht unbedingt ein Angelschein von nöten)
Verstehe aber auch,das jemand mal praktische erfahrung sammeln möchte,ob es ihm liegt oder evtl. doch nicht so sein´s ist...
Mit praktischer Erfahrung meine ich nicht 1000x Angeln zu gehen ohne Schein,aber legal, sondern halt zwei,drei mal und wenn´s dann gefällt ab zum Angelschein.
 
hast keinen Angler im Freundeskreis ?

glaube so sind die allermeisten auf den Geschmack gekommen.
Du gehst ein paar Mal mit ans Wasser, bastelst den Köder auf den Haken, machst nen paar Knoten, auswerfen... gucken wie die Pose runtergeht, gemütlich plaudern in der Natur. Haken lösen und ggf. töten kann/sollte ja immer noch der Profi machen

der Schein kostet nicht die Welt und man sollte ihn schon machen da es natürlich um Lebewesen geht.
Ein blutiger Anfänger der in Anwesenheit eines erfahrenen Anglers unterwegs ist, lernt praktisch mehr als in jeder Prüfung.

Außerdem ist der mir an der Rute lieber wenn er sich den Haken ggf. selbst ins Ohr haut als einer der mit ner scharfen Waffe durch den Wald rennt und keinen Plan hat (auch wenn sie beide waidgerecht handeln sollen) :-)
 
Um ehrlich zu sein,hatte ich bis jetzt nicht die Zeit dazu um mit einem Freund der Angler ist und auch einen Schein besitzt angeln zu gehen.
Das werde ich auch machen,wenn ich zeit dafür habe.

nach wie vor interessiert mich angeln sehr,leider fehlt mir momentan die Zeit dazu.

Selbstverständlich werde ich den Schein dann machen,wenn es mir gefällt,aber ich werde erstmals mit meinem Kumpel paarmal mitgehen und weitersehen.

Auch wenn der Angelschein nicht viel kostet,möchte ich erstmal sehen wie es live ist,weil wenn es mir dann doch nicht so gefällt wie ich meine,wäre mir das Geld für den Angelschein zu schade...
 
Außerdem ist der mir an der Rute lieber wenn er sich den Haken ggf. selbst ins Ohr haut als einer der mit ner scharfen Waffe durch den Wald rennt und keinen Plan hat (auch wenn sie beide waidgerecht handeln sollen) :-)

:lach: genau das tat mein holder Gemahl vor 2 Jahren im Urlaub. Am Pier meinten sie damals, das käme ständig vor, die knipsen den Haken halt ab und ziehen ihn raus. ER musste aber natürlich gleich in die Notaufnahme dackeln *augenverdreh*, wie auch immer, meine vollste Zustimmung - ich bin wirklich froh, dass sein Interesse nur dem Angeln und nicht der Jagd gilt, insbesondere, da es in Amerika ja kein Problem wäre, an scharfe Waffen zu kommen... :blinky:

LG, BBQQ
 
Moment, jetzt kein Missverständnis auftreten lassen-

Egal ob "privates" Gewässer oder nicht. Derjenige der angelt, bedarf eines Angelscheines.

Sonst Strafbarkeit der Fischwilderei.

Es sei denn, es ist der EIGENE Fischteich. Hier aber Gefahr des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz: Wirbeltiere darf nur der töten, der die Befähigung hat und diese nachweisen kann.
 
Moment, jetzt kein Missverständnis auftreten lassen-

Egal ob "privates" Gewässer oder nicht. Derjenige der angelt, bedarf eines Angelscheines.

Sonst Strafbarkeit der Fischwilderei.

Es sei denn, es ist der EIGENE Fischteich. Hier aber Gefahr des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz: Wirbeltiere darf nur der töten, der die Befähigung hat und diese nachweisen kann.

Also sehe ich bei mir ja kein problem,wenn ich mal gehe,dann gehe ich mit jemanden,der einen Angelschein hat,ich darf auf privatem Gewässer auch ohne Schein angeln,zum ausnehmen ist ja dann ein "fachwissender" dabei.
Von dem her sehe ich da keine probleme und die praxis wird mir nahe gelegt,mehr will ich ja nicht.
 
Bin Angler und habe einen angelschein........
Machs einfach so erkundige dich nach einem angelverein in deiner nähe und lass dich dort in das Hobby Angeln einführen.
Genau Dort ist man als anfänger gut aufgehoben dazu noch die Fischreieprüfung ablegen und überall antspannt angeln.
wenn du den Schein hast musste nur noch für die jeweiligen gewässer ne erlaubnisschein haben und schon stehst du auf der sicheren seite und kannst es geniessen am wasser zu sitzen.
 
Hallo Disher,

hier kannst du es direkt nachlesen

Fischereigesetz für Bayern, vom 15. 8. 1908, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07. 1998

Abschnitt 6 Fischereischein und Fischerprüfung

Art. 64
(1) Wer den Fischfang gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel
1. als Helfer eines Inhabers eines Fischereischeins in dessen Begleitung oder
2. in geschlossenen Gewässern im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2
den Fischfang ausüben.
(3) Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Geltung von Fischereischeinen anderer Länder in Bayern zu regeln.


Art. 1
(1) Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere.
 
Also sehe ich bei mir ja kein problem,wenn ich mal gehe,dann gehe ich mit jemanden,der einen Angelschein hat,ich darf auf privatem Gewässer auch ohne Schein angeln,zum ausnehmen ist ja dann ein "fachwissender" dabei.
Von dem her sehe ich da keine probleme und die praxis wird mir nahe gelegt,mehr will ich ja nicht.

in Brandenburg kannst Du dir einen kleinen Fischereischein erwerben und damit auf Friedfisch angeln wenn Du für das Gewässer das Du beangeln willst eine Tages oder Wochenkarte gekauft hast
ich bin damit nicht Einverstanden mich fragt aber keiner
 
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