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Angeln ohne Schein

Vor allem unsere ausländischen Mitbürger haben sich mal wieder nicht an die Regeln gehalten.

Na na, wir wollen hier mal nicht nationalistisch werden..... immerhin ist der Avatar Deiner Wahl ja auch ein ausländischer (wenn nicht auch Mit-)bürger. Deppen gibt's überall, sogar im Inland und mit gutem deutschen Pass ;)

LG, BBQQ (sorry, wollte nicht vom Thema ablenken)
 
Hi,

wenn man mal kurz was fangen könnte würden wohl mehr Leute Fisch essen.


Ganz eng ausgelegt ist schon das Töten des Fisches ohne Sachkundenachweis Fischerprüfung ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz ....

Auf Kudderfahrten kann es passieren dass in dänischen Gewässern gefischt wird und der dänische Schein verlangt wird, ... ohne Fischerprüfung, aber die Gebühren müssen entrichtet werden, Jahreskarte ca. 18 EUR ...

Bevor da was unternommen wird unbedingt gut informieren, den Landesverband anrufen, etc. .... viele Angler hantieren mit total veraltetem Wissen.

Und mal mit erfahrenen Anglern mitzugehen kann auch sehr anstrengend sein, die drücken Dir was in die Hand und zeigen zum Wasser, den Rest muss man sich irgendwie denken .... keine Info über Taktik, Handhabung Technik ... warum-wieso-weshalb .... da dann dumm rumzustehen findet nicht jeder prickelnd.

DEN Testeinstieg scheint es nicht zu geben ... die Einsteigerzeit muss wohl jeder durchlaufen ... und dabei ist jede Ausbildung und Information wichtig.
Ich schlimmsten Fall entnimmst Du einen untermassigen oder geschützten Fisch und bekommst eine hohe Strafe aufgebrummt.


Ausländische Mitbürger ... manche angeln recht robust ... auf Berufsfischerbooten wird auch nicht jeder Fisch in den Schlaf gesungen ... das macht alles nicht gerade besser, aber die Relationen werden deutlicher.


Bei unserer Prüfung haben Russen die besten Prüfungsergebnisse erzielt, da waren wirklich aufgeschlossene und fähig Leute dabei .... bitte nicht alle pauschal bewerten.
 
In usa darf, wie gesagt, jeder angeln, wenn man so ne license kauft, vom Pier geht das auch nur für einen Tag. Wir gehen da jedes Jahr mindestens einmal angeln (essen aber auch brav alles auf, was wir fangen!!!), wobei ich zugeben muss, dass Göga (wahrscheinlich, weil er ausländischer Mitbürger ist :grin:) auch eher "robust" angelt in dem Sinn, dass die Fischis nach dem Fangen in eine Kühlbox geschmissen werden und dort verenden, wohingegen ich als kultivierte Mitteleuropäerin sie eher totschlagen würde.... naja....

Dort gibt es aber auch noch genug Fische und er kennt die, die man essen kann (was bei uns immer der Fall war). Ich denke aber auch, um jetzt mal ganz plump mit Alltags-Moral zu kommen, dass es weniger schlimm ist, wenn ein Fisch mal 10 Minuten leidet, bevor er stirbt, als wenn ein Schwein sein ganzes Leben lang unglücklich ist und nur zum gegessen-werden geboren wurde. Toll ist das alles nicht. Letztlich würde ich dennoch eher für den Fisch als Todeskandidaten plädieren, obwohl ich bestimmt 10000 Mal so viele Schweine auf dem Gewissen habe......... :(

Für mich spielt es primär eine Rolle, ob es dort, wo man angelt, noch genug Fische gibt (von daher finde ich Forellenpuff vielleicht unästhetisch aber für mich moralisch vertretbarer als z.B. den Bodensee).

Naja, ich bin ja nicht wirklich Fischexpertin, aber ich konnte mich trotzdem nicht zurückhalten....

LG, BBQQ
 
Werde mich mal umhören ob jemand in meinem Freundeskreis einen Angelscheinbesitzer kennt und mit dem ich mal mitgehen könnte um mal live dabei zu sein.
Sehe schon,das Angeln ohne Schein nicht wirklich geht,zumindestens in Bayern..

danke für die Antworten


Gruß

Michi
 
warum machst du die Sportfischerprüfung nicht einfach. Ein paar Wochen vorbereitung und fertig. Da lernt man sehr viel über Fische Natur usw...
Und du hast gleich die richtigen Ansprechpartner um dich herum, wo du mal mit gehen kannst.
 
Naja,ich würde halt gerne erstmal schauen ob mir das Angeln überhaupt liegt,meine damit ob ich mich nicht zu blöd anstelle,obs Spaß macht etc...
Wenn das alles passt,werde ich natürlich den Schein machen,aber bis dorthin erstmal schauen wann und wo sich mal eine Gelegenheit bietet es legal auszuprobieren.

Gruß

Michi
 
geh mal zu deinem örtlichen Fischereiverein, da wird dir geholfen. Da nimmt dich bestimmt mal jemand mit, wenn du Interesse bekundest.
 
Danke,werde ich machen.

An alle Angler hier im forum,hätte eine Berkley Trilene Sensi Thin Ultra+ Schnur zu verschenken.Sind in etwa noch ca. 200m (.35mm 20.1 kg).
Bei Intresse melden.

Gruß

Michi
 
melde mich freiwillig...
 
Bist du auch Angler?Wenn ja,PN an mich und ich schick es dir zu.
 

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PN ist raus
 
Moin,

soweit ich weiß, ist Niedersachsen das einzige Bundesland, in dem nicht gesetzlich ein Fischereischein gefordert wird. Dh man dürfte überall ohne Schein angeln. Grundsätzlich. Das ist tatsächlich aber nicht möglich, da (so gut wie) alle Angelgewässer verpachtet sind und die Pächter = Angelvereine usw für die Aussstellung einer Fischereierlaubnis zwingend einen Fischereischein sehen wollen.
Ausnahme: Küstengewässer. Als dieses gilt die Ems von der Mündung bis zu Papenburger Seeschleuse sowie die Leda von der Emseinmündung bis zum Ledasperrwerk. So isses nachzulesen und darum heißt es "Die Fischerei in der Ems ist frei".

Das Töten von Fischen ohne Fischereischein stellt im übrigen keinen Verstoß gg das Tierschutzgesetz dar. Das unsachgemäße Töten dagegen schon.

Wer sagt, das ist falsch, belehrt mich gerne....sonst geh ich morgen früh angeln.. :fish:

janssen
 
Zuletzt bearbeitet:
erstmal Danke für die Antworten.

Komme aus Bayern,wohne in der nähe von München.Eigentlich hab ich mir erhofft,das man irgendwo in München mal ohne Schein wo angeln kann,denn das Ausland oder extra in ein anderes Bundesland fahren ist zwar eine Möglichkeit aber nur fürs Angeln mal auszuprobieren eine zu große Action...

Gruß

Michi
Hi wenn du einen Freund hast der in einem Angelsportverein ist, kannst du mit ihm Angeln gehen für mal zu sehen ob es dir überhaupt liegt.Wichtig ist nur das dein Freund in besitz eines gültigen Angelscheins ist und du dir halt für das Gewässer eine Tageskarte löst.In der Regel darf dann nur auf friedfisch geangelt werden und jeder nur mit einer Rute so ist es auf jeden fall mal im Saarland.

Gruss Alex Fischereiaufseher im Saarland :angler:
 
Das Töten von Fischen ohne Fischereischein stellt im übrigen keinen Verstoß gg das Tierschutzgesetz dar. Das unsachgemäße Töten dagegen schon.

Wer sagt, das ist falsch, belehrt mich gerne....sonst geh ich morgen früh angeln.. :fish:

janssen



Hi,

geh angeln und mach was Du willst ... nicht bös gemeint ... Viel Erfolg !!!!

War nur ein Hinweis ... beim Lehrgang wurde viel erzählt, ich werde das nicht in allen Facetten überprüfen ...

Es wurden in den Pausen von Teilnehmern noch gruseligere Dinge erzählt ... Bsp. dem Freund beim Eisangeln mal in die Schnur gegriffen um zu sehen ob was dran ist ... schon war die Aufsicht aktiv, Videoaufnahmen, Verfolgung, Polizeieinsatz, Ausrüstung konfisziert, Gerichtsverhandlung ... 300 EUR Strafe.

Polizei mit 2 x 250 PS Aussenbordern im Schlauchboot auf der Ostsee ....

Die starke Kontrolltätigkeit in Sachen Angeln ist schon skuriel .... in DE ist wieder vieles so herrlich unentspannt.
 
Hi,

frag doch auch mal in den Angelläden, hier bieten sie Kurse an 2 Wochenenden, in der darauffolgenden Woche abends Prüfung ....

Wer das nicht besteht braucht wirklich Hilfe ....

Danach kannst Du unbetreut losziehen ...

So ein Kurs bringt nicht viel hinsichtlich Angeln, aber die Kardinalfehler kannst Du vermeiden ...

Und wenn man mal mit Anglern spricht scheinen die wenigsten auf den halbjährlichen Kursen auch nicht mehr zu lernen .... oder sie haben nicht zugehört ...
 
Also,ich habe jemanden gefunden,der einige Weiher im Privatbesitz hat und ich dort mal das Angeln ausprobieren kann.

Eine Frage hätt ich jedoch noch,da ich bereits schon zwei Ruten besitze (Balzer Weekend für Forelle mit einer AT 130 RD DAM Rolle und eine Berkley Lightning Rod IM6 mit einer Red ARC Rolle) wollte ich fragen ob die Berkley Rute auch zum Forellen angeln geeignet wäre?

Die Schnur ist bei beiden Rollen eine 0,22mm/5,80kg.

Gruß

Michi
 
Die Sachkunde wird mit dem Bestehen der Fischerprüfung nachgewiesen. Ohne fischerprüfung keine Sachkunde, folglich unsachgemäßes töten
:prost:

Hätt' ich's doch ausführlicher geschrieben...aber es nutzt wohl eh nix....Deine Folgerung ist nicht nur nicht logisch, sie ist sogar zum Schießen....komisch oder traurig. Lassen wir das mal so stehen...

@brenner: Fischereirecht ist Landesrecht. Nach §16 (1) Nieders. Fischereigesetz ist in den Küstengewässern der Fischfang frei.
 
Hätt' ich's doch ausführlicher geschrieben...aber es nutzt wohl eh nix....Deine Folgerung ist nicht nur nicht logisch, sie ist sogar zum Schießen....komisch oder traurig. Lassen wir das mal so stehen...

@brenner: Fischereirecht ist Landesrecht. Nach §16 (1) Nieders. Fischereigesetz ist in den Küstengewässern der Fischfang frei.

Mein lieber Freund.... komisch oder traurig ist eher dass du meinst zu wissen wovon du redest....
Die gesetzlichen Vorgaben sind hier mehr als eindeutig. Wenn du ohne Angelschein bzw Prüfung einen Fisch tötest, handelst du rechtswidirg.


§4 Tierschutzgesetz
(1)[...]Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Genauer in "allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes"

zu §4TierSchG

3.2 Töten von Tieren
3.2.3
Die erforderliche Sachkunde für das Betäuben oder Töten entsprechender Tiere ist des weiteren nachgewiesen, wenn die betreffende Person im Besitz eines gültigen Jagd- oder Fischereischeins ist oder die Jäger- oder Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat


§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

5. entgegen § 4 Abs. 1 ein Wirbeltier tötet,
 
Mein lieber Freund.... komisch oder traurig ist eher dass du meinst zu wissen wovon du redest....
Die gesetzlichen Vorgaben sind hier mehr als eindeutig. Wenn du ohne Angelschein bzw Prüfung einen Fisch tötest, handelst du rechtswidirg.


§4 Tierschutzgesetz
(1)[...]Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Genauer in "allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes"

zu §4TierSchG

3.2 Töten von Tieren
3.2.3
Die erforderliche Sachkunde für das Betäuben oder Töten entsprechender Tiere ist des weiteren nachgewiesen, wenn die betreffende Person im Besitz eines gültigen Jagd- oder Fischereischeins ist oder die Jäger- oder Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat


§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

5. entgegen § 4 Abs. 1 ein Wirbeltier tötet,

Jetzt ist Dein Vortrag wesentlich substantiierter, aber nicht richtiger. Daraus würde folgen, daß niemand ein Wirbeltier töten darf, der keine Sachkundeprüfung hat. Das steht da aber nicht; es ist von "Kenntnisse und Fähigkeiten" die Rede. Und eine Verwaltungsvorschrift entfaltet nie Außenwirkung sondern dient nur zur Umsetzung der Normen. Töte ich also ohne Sachkundenachweis einen Fisch - legale Fischerei unterstellt - "ordnungsgemäß", verstoße ich nicht gg das Tierschutzgesetz. Das wars, was ich meinte. Freilich würde ein Fischereiaufseher so wie Du argumentieren. Kann der andere aber nachweisen, den Fisch sachgemäß betäubt und gekehlt zu haben, stellt das Töten auch keine Owi dar. Eigentlich ganz einfach...

Es ist der Grund, warum ich mich gg organisierter Angelei usw wende. Es wird dort immer (unrichtig) argumentiert "wir dürfen/können, ihr nicht". So, wie's grad paßt. Dabei erleichtert ein Blick ins Gesetz immer die Rechtsfindung... ;)

janssen
 
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