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Grillkönig
Zur Kostenerstattungspflicht müsste der Schuldner rechtswirksam in Verzug gesetzt worden sein. Dann wären Anwaltskosten Verzugsschaden. Hier nach meiner Kenntnis nicht der Fall.Prozess muss nicht sein, wenn die Rechtslage klar war und zuvor (hier Dancenter) mit realistischen Fristen in Verzug gesetzt wurde, kann nach deren fruchtlosen Ablauf ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Bleibt ja sonst legal keine andere Möglichkeit.
Wenn dann von Dancenter ohne Einschränkung der Rechtspflicht gezahlt wurde, schiebt der Rechtsanwalt seine Kostennote hinterher, ist ja wie ein Schuldanerkenntnis.
Ob nun hier versehentlich ohne Verwendungszweck gezahlt wurde, dürfte egal sein.
Entweder es kann über den Namen des Einzahler der Betrag zugeordnet werden oder es wird unverzüglich zurücküberwiesen, beides ist ja zunächst nicht geschehen.