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Coobinox Flextreme mit Backburner und Sizzle Zone

Es spielt, wie schon geschrieben wurde, absolut keine Rolle, was in den Garantiebedingungen steht.
Hier ist primär die Gewährleistungspflicht / Sachmängelhaftung wirkend.
Ansprüche hieraus macht der Käufer beim Verkäufer geltend. Vor Gericht gilt,
- was belegbar (schriftlich oder durch Zeugnis) zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde,
- was in den Artikelbeschreibungen ausgelobt wurde / wird,
- was der "allgemeinen Verkehrsauffassung" entspricht.
Vor allem nach dem letzten Punkt sehe ich einen Mangel, für dessen Behebung der Verkäufer haftbar ist: Ein Konsument versteht unter "Edelstahl" ein Material mit einer nicht rostenden Oberfläche.
Warum nicht dem Verkäufer ein Einschreiben (mit Rückschein) senden, in dem der Käufer den Mangel anzeigt, Fotos über die Schäden beifügt und um Reparatur oder Tausch bittet.
Zusätzlich nennt er eine Frist
- a) zur Stellungnahme des Verkäufers,
- b) zur Erledigung der angezeigten Mängel

Die Leute bei coobinox.com sind langjährig erfahrene Kaufleute. Die werden einen -zu Recht- reklamierenden Kunden nicht im Regen stehen lassen.

Viel erfolg,


Volker
 
Genau weil sie erfahrene Kaufleute sind werden sie das finanzielle Risiko niedrig halten.
Diese Grills verkaufen sich m.E. eher über den niedrigen Preis als über eine großartige Reputation.
Man kann natürlich alles versuchen, auch ein Einschreiben mit Rückschein an den Händler, bei dem man das Gerät gekauft hat.
Nach Ablauf von einem halben Jahr endet die Beweislastumkehr und ab da ist man eh‘ im wesentlichen auf die Garantiebedingungen angewiesen und auf die Kulanz des Herstellers (bzw. Vermarkters).
Hersteller und Händler sind in diesem Fall beide Teil der selben Firma.
Muß sich jeder selbst überlegen, wie er bei der “Beweislage“ jetzt agiert.
Ich würde mich einigen.
 
Genau weil sie erfahrene Kaufleute sind werden sie das finanzielle Risiko niedrig halten.
Diese Grills verkaufen sich m.E. eher über den niedrigen Preis als über eine großartige Reputation.
Man kann natürlich alles versuchen, auch ein Einschreiben mit Rückschein an den Händler, bei dem man das Gerät gekauft hat.
Nach Ablauf von einem halben Jahr endet die Beweislastumkehr und ab da ist man eh‘ im wesentlichen auf die Garantiebedingungen angewiesen und auf die Kulanz des Herstellers (bzw. Vermarkters).
Hersteller und Händler sind in diesem Fall beide Teil der selben Firma.
Muß sich jeder selbst überlegen, wie er bei der “Beweislage“ jetzt agiert.
Ich würde mich einigen.



Wenn Du schon weder das Handeln erfolgreicher Kaufleute beurteilen noch auf Basiskenntnisse im Schuldrecht zurückgreifen kannst, solltest Du wenigstens Kommentare diesen Inhalts vermeiden.
Schade, daß jemand deinem Beitrag Glauben schenken könnte,


Volker :rolleyes:
 
Wie hast Du denn dem OP nun geholfen? Ich bin mir sicher, das Handeln von Kaufleuten beurteilen zu können, ob nun mehr oder weniger erfolgreich.
Wie soll das Schuldrecht (BGB) ihm helfen, zu beurteilen, ob der Rostbesatz an edlen oder nicht edlen Stahlteilen einen Mangel im Sinne des BGB ein Sachmangel ist?
Dazu wird er am Ende einen Gutachter benötigen und einen fähigen Anwalt, der die Ansprüche für ihn durchsetzt (und der Du wohl kaum sein wirst).
Deine beleidigenden Kommentare meiner Beiträge sind unspezifisch und kaum qualifiziert.

Ich denke, Coobinox hat dem OP ja das Angebot gemacht, das Gerät auf deren Kosten an sie zurückzusenden, diese Angebot sollte er zunächst mal annehmen (oder sich eben anwaltlich beraten zu lassen). Denn ob die Reklamation zurecht erfolgt, ist von hier aus auf der Grundlage einiger schlechter Fotos kaum zu beurteilen. Am Ende bewertet das Coobinox alleine oder ein Gericht entscheidet.
 
"Deine beleidigenden Kommentare meiner Beiträge......."
Du verwechselst wohl "beleidigend" mit "aufklärend".
Lassen wir's gut sein. Du hast Dich ja schon mit deinen juristisch falschen Antworten im Thread mit dem Hollandimport genügend disqualifiziert,


Volker :rolleyes:
 
Auch hier eine beleidigende Replik ohne Inhalt, Du raffst es nicht (aber was erwarte ich)
 
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