Momentan hast Du umgekehrte Beweislast, d.h., der Händler muß beweisen, daß Du die Schäden hervorgerufen hast (wird aber gerne verwechselt).
Die Garantiebedingungen helfen Dir aber nur, wenn Du nun Leistungen möchtest, die der Hersteller über das honaus, was bei Gewährleistung üblich ist eben garantiert.
Um die Beweislastumkehr der Gewährleistung nutzen zu können, mußt Du Dich übrigens an den Händler wenden, den der muß hier gewährleisten, nicht der Hersteller.
Der Hersteller muß sich für die gesetzliche Gewährleistung gar nicht interessieren, der muß nur das leisten, was er in den Garantiebedingungen garantiert. Das kann sogar schlechter sein.
Die wirklichen Garantiebedingungen müßtest Du außerdem mit dem Gerät zusammen bekommen haben, die sollten nicht bloß auf der Webseite stehen.
Also, sprich den Händler an, am Besten persönlich.
P.S.: ich hatte noch nie angegriffenen Edelstahl in meinem Grill, mit keiner Marinade! Verschmutzt schon, sehr sogar, aber noch nie „angegriffen“