Wird denn ein Gasgrill, wenn ich ihn von seinem rollbaren Unterschrank befreie und in die Arbeitsplatte einlasse, auch zur "festen Feuerstelle" ??
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In der Brandenburgischen Bauordnung findet sich zum Thema "Genehmigungsfreie Vorhaben" folgende Passage:
Ne, ne, Jacky kommt aus NRW/Rheinland
OK, verloren. Es gibt noch mehr Bundesländer mit beknackten Vorschriften.
...... Also nicht komplett abgelehnt, aber eben nicht als genehmigungsfrei eingestuft.
Zur Begründung:
-Zu nah am Nachbargrundstück (2m anstalle von 3m).
-Das Dach muss aus lichtdurchlässigen Materialien bestehen.
-Eine Feuerstätte ist nicht genehmigungsfrei (Pizzaofen)
...Da Dein Pizzaofen weder mit Gas betrieben, noch der Beheizung von Räumen,bzw. der Warmwasserversorgung dient, kann er keine Feuerstätte im Sinne der Feuerungsverordnung sein. Da er das nicht ist, kann dafür auch keine Genehmigung erforderlich sein. Zu prüfen wäre, ob der Gasgrill ein "Haushalts- Kochgerät" ist.
Wenn das Wetter mitmacht geht es morgen mit dem Buddeln los.