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Halbwissen bzgl. Versicherungsschutz

nurzurinfo

Militanter Veganer
Hallo zusammen,

ich habe nach Infos zum Düsentausch bei einem Weber-Grill gesucht und auch einige Themen gefunden.

Dabei ist mir aber immer wieder aufgefallen, dass hier einige behaupten dass der Versicherungsschutz erlischt. Gemeint kann ja damit bloß die Haftpflicht / Hausrat / Wohngebäudeversicherung sein.

Ich bin gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen.

Das Tauschen der Düsen fällt allenfalls in den Bereich "grober Fahrlässigkeit".

Das heißt: Private Haftpflichtversicherung zahlt. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlt je nach Versicherer / Bedingungswerk.

Nicht immer direkt irgendeinen Quatsch verbreiten, wenn man keine Ahnung hat.

Grüße
 
Moin,

was die meisten wohl damit sagen wollen wird eher sein " Vom Hersteller brauchst du keine Haftung erwarten wenn dir deswegen der Schuppen abbrennt"
 
@nurzurinfo
Das hat glaube ich kaum einer bestritten.
Gerade angemeldet, sich nicht mal richtig als Griller vorstellen, auf eine imaginäre Behauptung mit einem Angriff reagieren ….🤨
Hast Du Dich nur angemeldet, nach dem Motto „Herr Lehrer, ich weiß auch was“?
Quatsch schreibst Du natürlich auch, denn das gilt für den Eigenschaden (Hausrat/Gebäude) eben nur begrenzt und für Fremdschäden nur für den reinen Sachschaden, darüber hinaus gehende Ansprüche anderer und mögliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen wegen z.B. eines grob fahrlässig herbeigeführten Brandes bleiben.
 
Das Tauschen der Düsen fällt allenfalls in den Bereich "grober Fahrlässigkeit".
Bitte liefere hierzu eine gerichts-/gutachterfeste juristische Begründung. Eine einfach hingeschriebene Aussage hat keinerlei Nutzen.
Das heißt: Private Haftpflichtversicherung zahlt. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlt je nach Versicherer / Bedingungswerk.
Du schränkst hier deine Aussage bereits selbst wieder ein. Ist eine explizit gegen die schriftliche Anweisung des Geräteherstellers ausgeführte Handlung nicht vielleicht doch mehr als grobe Fahrlässigkeit? Weil man es eben doch hätte wissen müssen und darauf hingewiesen wurde? So allgemeingültig, wie du das schreibst, ist es wahrscheinlich doch nicht.
Nicht immer direkt irgendeinen Quatsch verbreiten, wenn man keine Ahnung hat.
Kein Kommentar.
 
Angemeldet - sofort den richtigen Bereich bedient - 1ster Post mit so einem Aufmacher - inhaltlich nichts an Fakten oder Bezugsquellen genannt - abschließend im letzten Satz noch 'ne flotte Maßregelung rausgelassen. :eeek:

@nurzurinfo Der momentane Eindruck dieses Threads ist eine trollige Luftnummer und der Nick eine Eintagsfliege.
 
Ui hier herrscht ja dicke luft. Gehe davon aus jeder hats nur gut gemeint. Vielleicht kann @Admin ja mal prüfen ob noch fragen offen sind und der faden geschlossen werden kann. Friede sei mir euch:v:
 
……und schon haben die Googelisten und Hobbyanwälte wieder ein schönes Thema. Trotzdem hat er recht.

gruß Dingo
 
Ui hier herrscht ja dicke luft. Gehe davon aus jeder hats nur gut gemeint. Vielleicht kann @Admin ja mal prüfen ob noch fragen offen sind und der faden geschlossen werden kann. Friede sei mir euch:v:
Ironie solltest Du kennzeichnen 😜😜😜
Der OP ist bloß ein Troll…
 
Das Tauschen der Düsen fällt allenfalls in den Bereich "grober Fahrlässigkeit".

Das heißt: Private Haftpflichtversicherung zahlt. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlt je nach Versicherer / Bedingungswerk.

Nicht immer direkt irgendeinen Quatsch verbreiten, wenn man keine Ahnung hat.
Das ist richtig, sollten die ausgetauschten Düsen ursächlich für einen Schaden sein, so dürfte das maximal unter grober Fahrlässigkeit fallen, es sei denn ein Vorsatz kann nachgewiesen werden.

Du schränkst hier deine Aussage bereits selbst wieder ein. Ist eine explizit gegen die schriftliche Anweisung des Geräteherstellers ausgeführte Handlung nicht vielleicht doch mehr als grobe Fahrlässigkeit? Weil man es eben doch hätte wissen müssen und darauf hingewiesen wurde? So allgemeingültig, wie du das schreibst, ist es wahrscheinlich doch nicht.
Genau das, er schränkt seine Aussage ein und verweist auf das Bedingungswerk der Versicherung und vergisst auf das wesentliche hinzuweisen - es muss der Ausschluss des Einwands der groben Fahrlässigkeit vereinbart sein, sonst ist man eben finanziell selber in der Uhr, gilt für Hausrat / Gebäude / Privathaftpflicht welche in diesem in diesem Fall zum Tragen kommen können.
Nicht alle Versicherungen zahlen bei grober Fahrlässigkeit - Bei Rot über die Ampel und Unfall gebaut ist grob Fahrlässig.
Strafrechtliche Konsequenzen deckt die Versicherung natürlich nicht ab, trotzdem gehen die meisten das Risiko des Autofahrens ein, mit der Möglichkeit des Momentversagens und einem daraus resultierenden Unfall mit Personenschaden.
Also wenn jemand mit Bedacht und Sorgfalt seinen Grill verändert ist nicht sofort von einem "Hirnlosen Idioten" auszugehen.

@Admin bitte schließen
Ich find diesen Thread eher sinnvoll und es grundsätzlich Falsch alles was einem im Grundsatz nicht gefällt sofort schließen zu lassen.
Allerdings hätte der Threadersteller sich zumindest erst einmal im Vorstellungsbereich oder alternativ mit bereichernden Grillergebnissen präsentieren können.
Dies gilt aber meinerseits auch für den Probleme- und Kaufberatungsbereich.

:anstoޥn:
 
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