Fumificate
Militanter Veganer
Hallo Community,
ich habe mir einen Weber q1200 Gasgrill gekauft. Er steht bei mir inkl. Gasfalschen in München am Balkon. Einen Tag nachdem ich ihn aufgestellt habe finde ich einen Zettel im Briefkasten. Der Hausmeister (extern angestellt, lebt nicht im Haus) schreibt mir das am Balkon nur mit einem Elektrogrill gegrillt werden darf. Außerdem steht auf dem Zettel, dass das Lagern von Gas und Benzin in allen Mietshäusern in München verboten sei.
Ich habe direkt einen erneuten Blick in die Hausordnung und in meinen Mietvertrag geworfen (natürlich habe ich schon vorm Kauf reingeschaut). Im Mietvertrag steht nichts von Grillen am Balkon. In der Hausordnung ist allerdings eine Passage die ich nicht einordnen kann:
"In der Wohnung, im Treppenhaus und auf dem Speicher dürfen Vorräte an Brennmaterial und Brennstoffen, z.B. Benzin, nicht gelagert werden."
Könnt ihr mir sagen ob hiermit der Einsatz eines Gasgrills am Balkon verboten ist? Ich habe mich zudem im Internet informiert ob es wirklich so ist das man in München keinen Gasgrill am Balkon verwenden darf. Dabei habe ich herausgefunden das es erlaubt ist, solange es nicht explizit verboten ist. Somit stimmt ein Teil des Zettel ja schonmal nicht.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Natürlich habe ich parallel schon dem Hausmeister eine Mail geschrieben.
ich habe mir einen Weber q1200 Gasgrill gekauft. Er steht bei mir inkl. Gasfalschen in München am Balkon. Einen Tag nachdem ich ihn aufgestellt habe finde ich einen Zettel im Briefkasten. Der Hausmeister (extern angestellt, lebt nicht im Haus) schreibt mir das am Balkon nur mit einem Elektrogrill gegrillt werden darf. Außerdem steht auf dem Zettel, dass das Lagern von Gas und Benzin in allen Mietshäusern in München verboten sei.
Ich habe direkt einen erneuten Blick in die Hausordnung und in meinen Mietvertrag geworfen (natürlich habe ich schon vorm Kauf reingeschaut). Im Mietvertrag steht nichts von Grillen am Balkon. In der Hausordnung ist allerdings eine Passage die ich nicht einordnen kann:
"In der Wohnung, im Treppenhaus und auf dem Speicher dürfen Vorräte an Brennmaterial und Brennstoffen, z.B. Benzin, nicht gelagert werden."
Könnt ihr mir sagen ob hiermit der Einsatz eines Gasgrills am Balkon verboten ist? Ich habe mich zudem im Internet informiert ob es wirklich so ist das man in München keinen Gasgrill am Balkon verwenden darf. Dabei habe ich herausgefunden das es erlaubt ist, solange es nicht explizit verboten ist. Somit stimmt ein Teil des Zettel ja schonmal nicht.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Natürlich habe ich parallel schon dem Hausmeister eine Mail geschrieben.