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"Magic Dust" geschützt?

Super :ola:
:thumb2:
 
Dann sind wir jetzt einfach mal froh, dass die Markenrechte für Magic Dust nicht bei Nestle liegen.
Denn da wären sie jetzt....

Als hätten wir den Braten gerochen :eeek:
Für mich stehen Ehrlichkeit und Verfügbarkeit an erster Stelle. Jetzt wo 85% von AK zu Nestlé gehen, können Anne und Stephan reden was sie wollen. Die Ehrlichkeit hat verloren und die Geldgier gewonnen. MG bekomm Ich auch wo anders wie bei Ralf z B. oder ich mixe es selbst. Hat mich eh schon genervt einen Begriff schützen zu wollen als Markeninhaber den man selbst aber nicht erfunden hat. So was kommt von so scheiß Investoren, von wegen Ehrlichkeit und Nachhaltigkeit. AK wird noch verbraucht was da ist und nach bestellt wird nix mehr, Drecksladen.
 
Ich hätte die Markenrechte bei „Magic Dust“ eher bei den Kolumbianern gesehen.
.
 
Ich hab jetzt nicht alle sieben Seiten gelesen, zumal es ja bereits auf Seite zwei schon sehr seltsam abging,…

…aber weil dieses Thema auch zuletzt immer wieder auftaucht:

1. Ein Rezept besteht aus einer Zutatenliste und einer Verarbeitungsanleitung („Nimm Mehl, Wasser und Salz, rühre das um, schmeißs es in den Ofen und zack, Brot fertig“).

2. Ein Rezept kann NIEMALS urheberrechtlich geschützt sein. Es fehlt ihm die nötige Schöpfungshöhe, insofern es sich um gewöhnliche Zutaten und Verarbeitungsmethoden handelt. Niemand kann ein „Patent“ auf Leipziger Allerlei, Frankfurter Grüne Sauce oder Schweinekrustenbraten anmelden.
Selbstverständlich ist auch das bloße Vermischen von Gewürzen in gewissen Mengenverhältnissen nicht verboten.

3. Rezepte dürfen übernommen, weiter gegeben und auch in Foren gepostet werden, weil siehe #2.

4. Praktisch immer geschützt sind Fotos und das Layout von Büchern oder auch Internetseiten. Einfach verfielfältigen (abfotografieren) und öffentlich posten ist also keine gute Idee. Privat interessiert die Weitergabe niemanden. Man kann der Nachbarin ja auch das Kochbuch leihen.

5. Ebenso geschützt sind auch regelmäßig Rezeptsammlungen als Ganzes und alle „literarischen“ Ausschmückungen, die über #1 hinaus gehen.

6. Und natürlich kann ein Unternehmen auch auf die Idee kommen, sich eine Marke schützen zu lassen. Ich sehe im Augenblick auch keinen Grund, warum das nicht auch für bereits in Gebrauch befindliche Namen, die noch nicht geschützt sind, gelten soll. Aber das Patent- und Markenrecht ist umfangreich.

Aber der Schutz würde sich dann eben nur auf die Marke, z.B. „Magic Dust“, beziehen. Was sie dann darunter verkaufen und wann sie wie die Rezeptur ändern, ist vollkommen egal. Auch das Rezept dürfte weiterhin gepostet werden.
Wenn aber ein Forenbetreiber dann die Beiträge löscht, weil der Markenname genannt wird und er keine Lust hat, abgemahnt zu werden, ist das sein gutes Recht.

Wenn jemand solvent genug ist, kann er sich alle möglichen Marken sichern und Mitbewerber, Foren oder Privatpersonen abmahnen. Was da eine Petition nutzen soll, erschließt sich mir nicht. Vielleicht ist das der Umgang von Wutbürgern mit der Situation.

Die besagte Gewürzmanufaktur hat ja nun die Masken fallen gelassen. Da kann man zu stehen wie man will. Letztendlich ist es ein Wirtschaftsunternehmen, das eine Gewinnerzielungsabsicht hat und der Kunde darf entscheiden, ob er sein Geld dort hingeben will oder nicht.

Also nicht verunsichern lassen und Rezepte ruhig weiter teilen. Bei den Gewürzen finde ich es ganz angenehm, dass man inzwischen wieder mehr zu den klassischen Basics zurückgekehrt ist.
 
Es ging nicht um das Rezept fuer Magic Dust (von dem es sicherlich einige Variationen gibt). Sondern um die (Wort-)mMrke "Magic Dust". Ab 6. Mai 2019 ging es dann um die europaeische Markeneintragung fuer die Wortmarke "Magic Dust" von Ankerkraut. Da diese (inzwischen von Nestlé uebernommene) Firma keinerlei bekannten Zusammenhang mit dem US-Markeninhaber hat, und bei uns die Bezeichnung "Magic Dust" seit langer Zeit fuer mehr oder wenige dasselbe Rub-Mischung ueblich ist, wurde das als uebergriffig angesehen (auch von mir).

Es gab in den letzten Jahren durchaus Versuche von Firmen, die Benutzung ihres Namens zu verbieten, aber soweit ich mich erinnere, nur fuer Aktivisten-Webseiten und aehnliches. Eine Diskussion, die "Magic Dust" erwaehnt, duerfte nicht abmahnfaehig sein.

Ich vermute aber, dass die Veroeffentlichung eines Rezepts mit dem Namen von dem Inhaber einer deutschen oder europaeischen Marke abgemahnt werden kann.

Das ist aber alles nicht mehr wichtig, weil Ankerkraut's Antrag abgelehnt wurde. Siehe @Spiccy's Zusammenfassung in diesem Fred.
 
Es ging nicht um das Rezept fuer Magic Dust (von dem es sicherlich einige Variationen gibt). Sondern um die (Wort-)mMrke "Magic Dust".

Doch es ging um Markenrechte und das Rezept.

Kein Problem - meinte er - allerdings fragte er, ob die Gewürzmischung sowie der Name geschützt wäre, weiss da einer was?


keinerlei bekannten Zusammenhang mit dem US-Markeninhaber hat, und bei uns die Bezeichnung "Magic Dust" seit langer Zeit fuer mehr oder wenige dasselbe Rub-Mischung ueblich ist, wurde das als uebergriffig angesehen (auch von mir).

Übergriffig gegenüber einem US-Rechteinhaber? Ich hoffe man kennt sich…
 
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